21.05.2004 · Ein Zertifikate-Anbieter bringt Millionen außer Landes und will die Bundesrepublik verklagen. Außerhalb von Deutschland - im Vokabular der Firma ein „Führerstaat“ - will man weiterarbeiten.
Da scheinen harte Zeiten auf den Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) anzubrechen, kommt es doch nicht alle Tage vor, daß gegen die Bafin Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Nötigung und weiterer Straftatbestände gestellt und der Behörde krimineller Vorsatz unterstellt wird.
Auslöser einer für die Finanzbranche in eher unüblichem Ton geführten Diskussion sind die Hedge-Fonds-Zertifikate des Finanzdienstleisters Gamag. Das Unternehmen verkaufte seinen Anlegern sogenannte Master-Zertifikate, mittels derer diese sich an zwei auf den Bahamas domizilierten Hedge-Fonds beteiligen konnten. Die Bafin sah in diesem Angebot unerlaubte Finanzkommissionsgeschäfte und untersagte der Gamag den Verkauf dieser Produkte.
Das sah das Unternehmen nicht so, man betreibe kein Finanzkommissionsgeschäft, sondern verkaufe den Anlegern stille Beteiligungen. Was nun folgte, war nicht nur der in der Branche übliche Schlagabtausch von Anwaltsgutachten und Grundsatzurteilen.
Weigerung der Gamag
Die Bafin verfügte zunächst, daß die Gamag keine Gelder mehr für die betreffenden Zertifikate entgegennehmen dürfe, die Investitionen aufzulösen und das Geld an die Anleger zurückzuzahlen habe. Die Deutsche Börse setzte den Handel mit den Gamag-Zertifikaten aus. Das betroffene Unternehmen beantragte gegen die Anordnungen einstweiligen Rechtsschutz, allerdings mit wenig Erfolg: Das Verwaltungsgericht Frankfurt und der Verwaltungsgerichtshof Kassel wiesen die Anträge als unbegründet zurück. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde der Gamag nicht zur Entscheidung an.
Doch die Gamag weigerte sich, den Anordnungen der Bafin nachzukommen, und verweigert der Bafin zufolge auch jede Zusammenarbeit mit dem Amt. Statt dessen trat das "Investor Protection Agreement" der Gamag in Kraft, eine äußerst ungewöhnliche Konstruktion: Im Falle "krimineller Zugriffe auf das Vermögen der Gamag" sollte das Vermögen der deutschen Gamag auf die Gamag International übertragen werden, eine auf den Bahamas angesiedelte Gesellschaft, die Gamag-Vorstand Carsten Straush zufolge zugleich auch die Muttergesellschaft der beiden Hedge-Fonds ist, in welche die Gelder der Zertifikate-Käufer investiert werden.
Auf diesem Weg wurden die Anlegergelder dem Zugriff der deutschen Behörden entzogen - und so ganz nebenbei auch dem Anlegerschutz. Daran, daß der Tatbestand der "kriminellen rechtsbeugerischen Zugriffe" durch das Handeln der Behörden erfüllt sei, hat man bei der Gamag keinen Zweifel; Straush scheut sich in Gesprächen auch nicht davor, in seinen Anwürfen gegen die Bafin auf das in Deutschland bei solchen Konflikten stets beliebte Vokabular des Dritten Reiches zurückzugreifen, und spricht von einer "Notstandsverfassung" und einem "Führerstaat".
Zweistellige Millionenbeträge
Unbeeindruckt davon hat die Bafin dem Vorstand Straush untersagt, das Unternehmen zu vertreten, und einen Abwickler für das Vermögen der Gamag bestellt. Doch der fand wohl nichts mehr vor: "Die haben nur noch ein paar Bürostühle und 300 000 Euro gefunden", sagt Straush. Durch die Übertragung der Vermögenswerte auf die Gamag International habe er alle Gelder dem Zugriff des Amtes entzogen.
Laut Bafin geht es hier immerhin um zweistellige Millionenbeträge, eine Zahl, die Straush "von der Tendenz her" bestätigt. Daß man das Geld damit auch vor den Anlegern in Sicherheit bringt, sei falsch. Im Gegenteil, die Anlegergelder seien jetzt sicherer. Und Straush weiß, wem er vertraut, ist er doch Miteigentümer der Gamag International - wie hoch sein Anteil an dem Unternehmen ist, mag er allerdings nicht verraten.
"In der Ruhe und den Freiräumen, die die Offshore-Welt bietet"
Und wie geht es weiter? Bisher hat die Bafin alle Rechtsstreitigkeiten gewonnen, und auch die angebliche Erfolgsmeldung der Gamag, daß die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Präsidenten der Bafin, Jochen Sanio, wegen Rechtsbeugung eröffnet habe, ist keine - die Staatsanwaltschaft kann gar kein Strafverfahren eröffnen.
"In der Ruhe und den Freiräumen, die die Offshore-Welt bietet", will die Gamag weiter ihren Geschäften nachgehen. Daneben habe man auch Gelder eingesammelt, um die Bundesrepublik Deutschland wegen der rechtswidrigen Geschäftsschädigung auf Schadensersatz zu verklagen.
Da eine der Beteiligungsgesellschaften ihren Sitz im amerikanischen Südwesten habe, käme auf die Bundesrepublik ein Verfahren in Texas zu, die Schadenssumme könne hierdurch mehrere Milliarden erreichen. Und auch die Anleger sollen nach Straush' Willen nicht leer ausgehen: Im Falle eines Erfolgs will Straush - vorläufiger skurriler Höhepunkt einer skurrilen Geschichte - die Käufer seiner Zertifikate an der Schadenersatzsumme teilhaben lassen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |