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Hauptversammlung Mehr als Würstchen und Bier

27.03.2001 ·  Wie läuft eine Hauptversammlung eigentlich ab? FAZ.NET hat die wichtigsten Punkte von der Einladung bis zur Tagesordnung zusammengetragen.

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Die meisten lesen höchstens darüber, nur wenige gehen auch tatsächlich hin: zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Einmal abgesehen von Abstaubern, die eigentlich nur am kulinarischen Beiwerk des Aktionärstreffens interessiert sind, haben Aktionäre auf einer Hauptversammlung im Grunde ein Forum, in dem sie immerhin die Geschicke eines Unternehmens mitbestimmen können, an dem sie als Eigentümer beteiligt sind.

Was den Ablauf angeht, sind die wesentlichen Grundzüge einer Hauptversammlung festgelegt. Allein schon aus Paragraf 119 des Aktiengesetzes ergibt sich eine bestimmte Reihenfolge der Tagesordnungspunkte, die auf einer Hauptversammlung behandelt werden. Denn in diesem Paragrafen ist geregelt, welche Punkte auf jeden Fall in einer Hauptversammlung zur Sprache kommen müssen.

Feste Tagesordnung

Eine ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt, und zwar innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres einer Aktiengesellschaft. Zu den Tagesordnungspunkten gehören in der Regel:

- die Vorlage von Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats,

- die Vorlage des Konzernabschlusses (falls vorhanden),

- Verwendung des Bilanzgewinns und die Höhe der Dividende,

- die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat,

- die Bestellung des Abschlussprüfers.

Darüber hinaus werden auf der Hauptversammlung auch solche Punkte beraten, die speziell das jeweilige Unternehmen betreffen. Das können sein:

- die so genannten sonstigen Kapitalmaßnahmen,

- eine Kapitalerhöhung oder eine Kapitalherabsetzung,

- Aktienoptionspläne,

- Beteiligungen in Form von Bar- oder Sacheinlagen.

Außerhalb der ordentlichen Hauptversammlung können - theoretisch beliebig oft - so genannte außerordentliche Hauptversammlungen stattfinden. Mögliche Gründe dafür können Nachgründungen bei "jungen" Aktiengesellschaften, Fusionen mit anderen Gesellschaften oder auch die Einberufung auf Verlangen einer Minderheit aus dem Aktionärskreis sein.

Vor der Versammlung steht die Einladung

Einberufen wird die Hauptversammlung vom Vorstand der Aktiengesellschaft. Form und Inhalt der Einladung sind vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Dazu gehören:

- die eigentliche Einladung mit dem Hinweis, wo und wann die Hauptversammlung stattfindet,

- die Tagesordnungspunkte mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung,

- sowie die Teilnahmebedingungen für die Aktionäre.

Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Aktionär die Möglichkeit hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen, um sein Stimmrecht auszuüben.

Was den Zeitpunkt der Veröffentlichung angeht, schreibt das Aktiengesetz vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung mindestens einen Monat vor dem Tag der Versammlung einzuberufen hat. Es erfolgt zunächst eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Für die am Neuen Markt notierten Gesellschaften ist darüber hinaus noch die Veröffentlichung der Einladung in einer überregionalen Tageszeitung vorgeschrieben. Tatsächlich wird in der Praxis eine Hauptversammlung rund fünf bis sechs Wochen vor dem eigentlichen Termin einberufen.

Der jeweiligen Aktiengesellschaft sind die Namen und Anschriften ihrer Aktionäre meist nicht bekannt. In der Regel übernehmen deshalb die Kreditinstitute, bei denen die Kunden ihre Depots unterhalten, die Verteilung der Einladungen.

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