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Geldanlage Verkürzter Medienfonds-Schlußverkauf

29.04.2005 ·  Die Zeichnungsfrist für Beteiligungsmodelle mit Verlustzuweisungen soll schon am 4. Mai ablaufen. Das Ende des Steuerstundungseffekts trifft vor allem Medien-, Schiffsbeteiligungs- und Immobilienfonds.

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Der Schlußverkauf von geschlossenen Fonds, die mit der steuerlich attraktiven Möglichkeit von hohen Verlustzuweisungen arbeiten, wird offenbar nur bis zum kommenden Mittwoch stattfinden.

Am Freitag kursierte ein Gesetzentwurf in der Branche, aus dem hervorgeht, daß nur noch diejenigen Anleger in den Genuß des beliebten Steuerstundungseffekts kommen, die einem entsprechenden Beteiligungsmodell bis zum 4. Mai 2005 beitreten. Bislang war immer vom 30. September die Rede gewesen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wollte die Fristverkürzung zwar nicht bestätigen.

Aus Regierungskreisen verlautete aber, daß am kommenden Mittwoch tatsächlich das letzte Stündlein für die Verlustzuweisungsfonds schlagen dürfte. An diesem Tag wird nämlich das "Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen", in dem die entsprechenden Regelungen enthalten sind, vom Bundeskabinett verabschiedet.

Nur drei Werktage für die Platzierung von Anteilen

Unter Fondsinitiatoren und in den Vertriebskanälen sorgte die überraschende Nachricht zum Wochenausklang für helle Aufregung. Wird die rückwirkende Fristsetzung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nicht noch einmal geändert, verbleiben ihnen lediglich drei Werktage, um noch die letzten zur Verfügung stehenden Fondsanteile in der interessierten Anlegerschaft zu plazieren.

Dabei ist das Angebot derzeit ohnehin vergleichsweise gering. Zum einen findet die Hochsaison für Verlustzuweisungsfonds traditionell zum Jahresende statt. Zum anderen hielten die Anbieter viele ihrer Angebote noch in der Schublade zurück, weil sie erst noch das Inkrafttreten der neuen Prospektrichtlinie zur Jahresmitte abwarten wollten - die alte Steuerregel gilt jedoch nur für Fonds, deren Vermarktung vor dem 18. März 2005 begann.

Vor allem Medienfonds sind betroffen

Existentiell betroffen vom Ende der hohen Verlustzuweisungen sind Medienfonds - bislang nach den Immobilienfonds und Schiffsbeteiligungen die drittgrößte Produktfamilie unter den geschlossenen Fonds - sowie die wesentlich kleinere Gruppe der sogenannten Wertpapierhandelsfonds.

Daneben verschwinden bei den Schiffsbeteiligungen die sogenannten Kombimodelle mit ihrer Mischung aus Verlustzuweisung und Tonnagebesteuerung schneller als geplant. Windparkfonds müssen sich auf Renditemodelle umstellen.

Die größte Vertriebsplattform für geschlossene Fonds, E-Fonds 24, verkündete am Freitag auf ihrer Internetseite, zusätzlich auch an diesem Wochenende zur Verfügung zu stehen, "um letzte Beteiligungswünsche zu realisieren".

In Zukunft nur noch 10 Prozent verrechenbar

Derzeit finden sich dort elf Medienfonds zur Zeichnung. Ein unabhängiger Finanzvertrieb aus Berlin startete noch einmal eine breit gestreute E-Mail-Aktion, in der er speziell für einen Medienfonds mit 150 Prozent steuerlichen Verlusten, einen Windparkfonds mit gut 80 Prozent sowie zwei Schiffsbeteiligungen mit 35 beziehungsweise 45 Prozent warb.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen in Zukunft höchstens noch 10 Prozent der in einen geschlossenen Fonds eingezahlten Summe als Anfangsverlust mit anderen Einkünften steuerlich verrechnet werden können.

Quelle: sfu., F.A.Z., 30.04.2005, Nr. 100 / Seite 23
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