Home
http://www.faz.net/-gv6-qbr2
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Geldanlage Abschied von den Verlustzuweisungen

22.04.2005 ·  Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Ende der Steuersparmodelle über Verlustzuweisungen genau festlegt. Besonders hart trifft es die Medienfonds, doch sie sind nicht die einzigen.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Das Ende der Steuersparmodelle über die beliebten Verlustzuweisungen nimmt Gestalt an. Aus dem Bundesfinanzministerium liegt inzwischen ein Gesetzentwurf vor, der nach der Verwirrung in den vergangenen beiden Wochen Klarheit darüber schafft, welche geschlossenen Fonds betroffen sind und wie die Übergangsregelungen aussehen werden.

Keinen Zweifel läßt dabei der Gesetzgeber daran, die Verrechnung von Verlusten zu Beginn einer Investition mit anderen Einkünften künftig nicht mehr zuzulassen. Damit haben diejenigen Beteiligungsangebote keine Zukunft mehr, die ausschließlich auf einem solchen Ansatz beruhen.

Umwandlung unmöglich

Dies betrifft existentiell Medienfonds, die zur Finanzierung von Filmen aufgelegt werden, sowie die sogenannten Wertpapierhandelsfonds. Deren Prinzip beruht vereinfacht gesagt auf der Konstruktion der Wertpapierkäufe als Ausgaben, während die späteren Einnahmen voll versteuert werden müssen.

Zwar wurde nach dem Bekanntwerden der Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) auch für Windkraftfonds schon das Totenglöckchen geläutet. Allerdings geben ihnen Fachleute durchaus noch eine Chance, wenn es den Fondsinitiatoren gelingt, auch ohne die Verlustzuweisungen auszukommen. Für Medien- wie auch für Wertpapierhandelsfonds sei die Umwandlung zum Renditemodell dagegen nahezu unmöglich.

Amerikanische Policen ausgeschlossen

Teilweise betroffen vom Ende der Verlustzuweisungen sind Schiffsfonds. Dabei kommt das Ende für das sogenannten Kombimodell schneller als erwartet. Bislang war es möglich, erst die steuerlichen Verlustzuweisungen zu verwirklichen und später die dank der Tonnagesteuer weitgehend steuerfreien Renditen zu genießen. Diese Wahlmöglichkeit wollte der Gesetzgeber aber ohnehin ab 2007 abschaffen. Daher sind viele neue Schiffsfonds mittlerweile schon als reine Tonnagesteuerfonds konzipiert, so daß sich die Auswirkung der neuen Gesetzesinitiative für diese Beteiligungen in Grenzen hält.

Unter den immer beliebter werdenden Fonds mit gebrauchten Lebensversicherungen ergeben sich auf den ersten Blick Nachteile für die Produkte mit deutschen Policen, weil hier in den ersten Jahren Verluste auflaufen. Weil diese Fonds insgesamt betrachtet jedoch auf die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses ausgerichtet sind, trifft sie der Wegfall der Verlustzuweisung nicht existentiell. Fonds mit amerikanischen und britischen Policen sind wegen ihres Status als vermögensbildende Fonds von der Neuregelung nicht betroffen.

Mehr Vergleichbarkeit

Kaum Auswirkungen haben auch die geschlossene Immobilienfonds zu befürchten - immer noch die am weitesten verbreitete Produktlinie unter den geschlossenen Fonds. Gleiches gilt für Private-Equity-Fonds, wenn sie ohne die Möglichkeit der Verlustzuweisung operieren. Vereinzelt gibt es zwar in diesen beiden Kategorien noch Fonds mit einem Verlustansatz, die nunmehr ihre Zukunft hinter sich haben sollten. Allerdings handelt es sich dabei aus Sicht von Branchenbeobachtern um Einzelfälle.

Mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs legt sich allmählich die Aufregung, die Anbieter und Anleger in den vergangenen beiden Wochen erfaßt hat. Es werde weiter geschlossene Fonds geben, sagt Joern Reinfeld, Partner bei der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Ernst&Young. Die neuen Regelungen brächten sogar mehr Vergleichbarkeit in diesen Markt; außerdem stehe nun die Rendite im Vordergrund. Der Marktführer MPC Capital aus Hamburg äußerte sich ebenfalls gelassen.

Rückdatierung verhindern

Die steuerlichen Änderungen würden sich nur geringfügig auf die laufenden Fonds auswirken. Allerdings reagierte ein Sprecher verärgert auf das Art und Weise der Veröffentlichung der Steuerpläne durch den Gesetzgeber: „Die hastige und wenig fundierte Ankündigung verunsicherte viele Anleger, die das Gesetz am Ende gar nicht berührt.“ Bei den Medienfonds werden unterdessen schon erste Anzeichen eines Schlußverkaufs sichtbar. So berichtet der Fondsanbieter Boll davon, daß allein in den vergangenen Tagen Anteile in Höhe von über 50 Millionen Euro reserviert wurden.

Normalerweise liegt der Absatz zu dieser Jahreszeit brach (siehe Graphik). Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf gilt die Möglichkeit der Verlustzuweisung noch für Fonds, die vor dem 18. März 2005 auf dem Markt waren und bis zum 30. September 2005 gezeichnet werden. Die Medienfondsanbieter hoffen darauf, die Rückdatierung auf den Märztermin verhindern zu können, um noch so viel wie möglich Fonds aus der Schublade zu plazieren.

Quelle: sfu. / F.A.Z., 23.04.2005, Nr. 94 / Seite 25
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
25.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.339,94 +0,38%
 OK
25.05.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.339,94 +0,38%
FAZ-INDEX 1.377,69 −0,11%
TecDAX 752,47 +0,08%
MDAX 10.196,40 −0,34%
SDAX 4.817,28 +0,29%
REX 434,70 −0,15%
Eurostoxx 50 2.161,87 +0,25%
F.A.Z. EURO 69,61 +0,13%
Dow Jones 12.454,80 −0,60%
Nasdaq 100 2.527,05 −0,17%
S&P500 1.317,82 −0,22%
Nikkei225 8.580,39 +0,20%
EUR/USD 1,2515 −0,14%
Rohöl Brent Crude 106,90 $ +0,14%
Gold 1.569,50 $ +0,06%
Bund Future 144,35 € +0,25%