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Frage 8 Kauf von Immobilien

10.07.2008 ·  Darf man aus dem Vermögen des Kindes zusammen mit eigenem Vermögen eine Wohnung kaufen, in der dann auch das Kind wohnt?

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Darf man die auf den Namen des minderjährigen Kindes investierten Geldanlagen auflösen und zusammen mit eigenem Vermögen eine Wohnung kaufen, in der dann auch das Kind wohnt?

Generell ist der Erwerb von Immobilien genehmigungspflichtig. Das heißt, die Eltern benötigen hierfür die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (§ 1643 I i.V.m. § 1821 BGB). Das Vormundschaftsgericht wird daher in jedem Einzelfall prüfen, ob der Kauf im Interesse des Kindes ist. Dies gilt, soweit das Kind Käufer der Immobilie ist und auch Eigentümer wird.

Sollten die Eltern das Vermögen des Kindes ohne gerichtliche Zustimmung auflösen und auf ihren eigenen Namen eine Immobilie erwerben, üben sie ihre Vermögenssorge mißbräuchlich aus. Diese ist , wie oben schon erläutert, auf den Erhalt des Kindesvermögen gerichtet (§§ 1626, 1642 BGB). Damit kann eine Schadensersatzpflicht der Eltern ausgelöst werden (§ 1664 BGB). Weiterhin besteht für das Vormundschaftsgericht die Möglichkeit den Eltern die Vermögenssorge zu entziehen (§ 1666 BGB).

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