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Frage 2 Abhebungen

10.07.2008 ·  Was geschieht bei Barabhebungen und Überweisungen an Dritte?

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Was geschieht bei Barabhebungen und Überweisungen an Dritte?

Nach der unentgeltlichen Vermögensübertragung können die Eltern nur noch unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise im Falle einer Verarmung des Schenkers oder bei grobem Undank auf Seiten des Beschenkten, auf Kapital und Zinsen ihrer Kinder zurückgreifen. Heben die Eltern dennoch Geldbeträge ab, müssen diese auf Anforderung des Finanzamtes nachweisen, dass sie das Geld tatsächlich für ihre Kinder verwendet haben.

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