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Frage 1 Depot-Übertragung

10.07.2008 ·  Werden die Übertragung des Depots und Einzahlungen automatisch als Schenkungen bewertet?

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Werden die Übertragung des Depots und Einzahlungen automatisch als Schenkungen bewertet?

Rechtlich gesehen ist ein Vermögensübertrag ohne Gegenleistung grundsätzlich eine Schenkung. Bei der Schenkung eines Elternteils an ein Kind fallen Steuern nur an, wenn der Schenkungsteuerfreibetrag von 205.000 Euro je Kind überschritten wurde.

Das Finanzamt erkennt den Übertrag jedoch nur dann an, wenn er ernsthaft und dauerhaft umgesetzt wird, das heißt, wenn die Beschenkten über das Depot verfügen können und vom Finanzamt als „wirtschaftlich Berechtigte“ angesehen werden. Die Eltern dürfen also nur noch als gesetzliche Vertreter für das Kind handeln, nicht mehr auf eigene Rechnung.

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