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Zinsbesteuerung Geringerer Sparerfreibetrag zwingt zur Überprüfung des Portfolios

06.06.2006 ·  Der Sparerfreibetrag wird weiter gekürzt. Mit 750 Euro für Ledige hat er nun ein Niveau erreicht, das kaum noch nennenswert scheint und die private Altersvorsorge gegenüber staatlich geförderten Programmen benachteiligt.

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Anleihen haben gegenüber Aktien häufig einen Vorteil. Sie bringen eine festen Zinsertrag, während bei so mancher Aktie keine oder nur wenig Dividende anfällt, die Kursverluste zu versüßen vermag. Der Nachteil ist, daß man diese Erträge auch noch versteuern muß. Und dabei langt der Fiskus wieder gieriger zu.

War 1993 der Sparerfreibetrag noch auf 6.000 DM (rund 3.068 Euro) für Ledige mit Blick auf die künftige, verstärkte private Altersvorsorge verzehnfacht worden, ist die Summe mit den Jahren geschrumpft. Ab dem kommenden Jahr sollen es nach den jüngsten Beschlüssen von Regierung und Parlament statt derzeit 1.370 Euro für Ledige bzw. 2.740 Euro für Verheiratete nur noch 750 bzw. 1.500 Euro sein, die an Kapitaleinkünften steuerfrei vereinnahmt werden können.

Schon 10.000 Euro Vermögen können steuerpflichtig werden

Ab dem kommenden Jahr können Alleinstehende auf diese Weise bei einem durchschnittlichen Zinsertrag von drei Prozent nur noch 26.700 Euro jährlich steuerfrei anlegen. Das ist ein gewaltiger Einschnitt, denn bislang betrug diese Summe 47.367 Euro. Hinzu kommt eine geringfügige Werbungskostenpauschale von 51 Euro.

Für eine ausreichende Altersvorsorge, mahnen Verbraucherschützer, ist dies sehr wenig. Wer die Struktur seiner Zinseinkünfte nicht optimal ausrichtet, ist schnell mit dem Steuerzahlen dabei. Schon bei Bundesschatzbriefen des Typs B oder bei Sparverträgen, die Zinsen nicht jährlich auszahlen, kann das zu einer bösen Überraschung führen.

Wer etwa als Lediger 10.000 Euro in einem dreiprozentigen Sparbrief mit sieben Jahren Laufzeit angelegt, erhält am Laufzeitende Zinsen in Höhe von fast 2.300 Euro. Das übersteigt den Freibetrag bei weitem. Fast zwei Drittel der Summe müssen versteuert werden und so sinkt die Rendite schon bei einem Steuersatz von 30 Prozent auf unter 2,5 Prozent.

Weitere Steuern sind absehbar

Aus steuerlicher Sicht vorteilhafter sind daher meist Anlagen mit jährlicher Zinsausschüttung, wie eben Anleihen. Durch den gekürzten Sparerfreibetrag sind Anleihen gegenüber Dividendenpapieren steuerlich noch weiter ins Hintertreffen geraten. Denn diese Boni müssen nur zur Hälfte versteuert werden. Aus steuerlichen Gründen allein aber sollte dennoch niemand seine Anlagestrategie ändern.

Die kumulierte Zinszahlung kann übrigens auch einen Vorteil bieten. Denn fällt diese bereits in die Rentenzeit, fällt die Steuerlast bisweilen niedriger aus, als bei jährlicher Zahlweise. Dies hängt indes nicht zuletzt von der Struktur und der Höhe des Vermögens ab.

Steuerlich werden Geldanlage und Altersvorsorge immer mehr zu saurem Brot. Als absehbar gelten steuerliche Neuregelungen, nach denen Kursgewinne besteuert werden sollen. Im Gespräch ist eine pauschale Abgabe auf private Gewinne aus Wertpapier- und Immobilienverkäufen von 20 Prozent. Bisher waren die nach der Spekulationsfrist von einem Jahr bei Wertpapieren und zehn Jahren bei Immobilien steuerfrei.

Tendenz zur „Pflicht-Vorsorge“

Eltern können den Sparerfreibetrag zwar nicht umgehen. Sie haben aber die Möglichkeit, Vermögen auf ihre Kinder zu übertragen. Denn für jedes Kind gilt ab der Geburt der eigene Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro. Falls die Kinder sonst keine Einnahmen haben, steht ihnen zudem der Grundfreibetrag von aktuell 7664 Euro zu. Macht insgesamt knapp 8.500 Euro, die ein Kind als Zinsen unversteuert einnehmen kann.

Doch einmal übertragen, gehört das Geld den Kindern. Wenn Eltern darauf zugreifen, können ihnen die Zinsen selbst zugerechnet werden. Haben Kinder über 18 Jahre, die noch in der Ausbildung sind, hohe Kapitaleinnahmen, wird den Eltern zudem Kindergeld und Kinderfreibetrag gestrichen. Auch für das Bafög müssen Einkommensgrenzen berücksichtigt werden.

Auf der anderen Seite hält der Fiskus dann wieder ein paar Leckerli bereit. So lohnen sich gerade unter steuerlichen Aspekten Riester- und Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) weit mehr als gemeinhin vermutet wird. Ist die Riesterrente nur Arbeitnehmer zugänglich, so kann die Basisrente von Jedermann in Anspruch genommen werden.

Was sich insgesamt in dieser Steuerpolitik zeigt, ist eine besorgniserregende Tendenz zur Entmündigung des Bürgers. Private Vorsorgeinitiativen werden ständig unattraktiver gemacht, das Kapital in staatlich vorgezeichnete Anlageformen gedrängt.

Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors und nicht die der F.A.Z.-Redaktion wieder.

Quelle: @mho mit Material von AFP
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