40 Prozent der klagewilligen Lehman-Betroffenen haben gute Chancen im Prozess gegen ihre Bank. Zu dieser Einschätzung kommt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Zusammen mit einer Rechtsanwaltskanzlei aus Bonn hat der Interessenverband 800 Fälle unter seinen Mitgliedern untersucht, in denen Käufer von inzwischen faktisch wertlosen Zertifikaten des zusammengebrochenen amerikanischen Finanzinstituts Lehman Brothers ihre Banken wegen Beratungsfehlern in Haftung nehmen wollen.
Die rechtliche „Großwetterlage“ sei angesichts der jüngeren Rechtsprechung erfreulich, sagte DSW-Geschäftsführer Carsten Heise in Düsseldorf vor Journalisten. Für 20 Prozent der Anleger sah Heise keine Erfolgsaussichten, beim Rest der Fälle hielten sich Chancen und Risiken die Waage.
Ansprüche bis zum 2. November anmelden
Besonders schlecht stehen den Angaben der DSW zufolge Anleger da, die bereits Zertifikate gekauft und damit Verluste eingefahren hatten, und demnach vor den Risiken dieser Geldanlage gewarnt waren. Sie unterschieden sich damit von jenen, die ihr Geld aus einer von einem Einlagensicherungsfonds gesicherten Anlage in die ungesicherten Zertifikate verschoben haben.
Heise verwies zudem auf das Insolvenzverfahren, dass sowohl beim Emittenten Lehman Treasury Co. in den Niederlanden als auch beim Garantiegeber Lehman Brothers in Amerika läuft. Ansprüche gegen diese könnten nach Einschätzung von Marktteilnehmern mit etwa 16 bis 20 Prozent quotiert werden. Dazu müssten die meisten Betroffenen bis zum 2. November ihre Ansprüche angemeldet haben.
40 Prozent investierten zwischen 10.000 und 24.000 Euro
Von 6000 hilfesuchenden DSW-Mitgliedern seien 800 für die Untersuchung ausgewählt worden, in denen weder Gespräche noch der Ombudsmann Erfolg hatten, sagte Heise. Die Anleger sind demnach durchschnittlich über 60 Jahre alt. 40 Prozent investierten zwischen 10.000 und 24.000 Euro. 46 Prozent der Zertifikate wurden von der Citibank, 32 Prozent von der Commerzbank (ehemals auch Dresdner Bank) vertrieben, 15 Prozent erhielten ihre Papiere von den Sparkassen.
Der Bonner Rechtsanwalt Herbert Krumscheid übte harsche Kritik am Verhalten der Citibank. Sie „mauere“ wie keine andere Bank, sagte der Jurist aus der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner - mit anderen Instituten kämen die Anleger immerhin „nach dem zweiten Brief“ ins Gespräch. Krumscheid und Heise kritisierten auch das Vergleichsangebot, das die Citibank zusammen mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erarbeitet hatte. Die dort gewählten Ausschlusskriterien spielten rechtlich keine Rolle - etwa, ob ein Anleger in den zwölf Monaten vor seinem Zertifikate-Investment bereits Aktien gekauft habe.
„Die wussten teilweise selbst nicht, was sie da verkauften“
Heise warnte außerdem vor der Unterzeichnung von Beratungsprotokollen. In vielen Fällen sei in den Unterlagen „ausdrücklicher Kundenwunsch“ vermerkt worden, weil das angebotene Produkt nicht zum Risikoprofil des Anlegers passte. Dem sei wiederum mitgeteilt worden, es handele sich um eine „reine Formsache für bankinterne Zwecke“. Heise berichtet auch von Formularen, in denen Kunden den Verzicht auf die Übergabe von Dokumenten ankreuzen konnten.
Krumscheid zufolge haben DZ-Bank und Commerzbank Zertifikate verkauft, die wiederum selbst unter anderem Lehman-Papiere gebündelt haben (“Cobold“ und „Colibri“), ohne dass dies erkennbar gewesen sei. „Die wussten teilweise selbst nicht, was sie da verkauften“, kommentierte Krumscheid. Bei einem „Kreditereignis“, also der Insolvenz einer Referenzbank wie Lehman Brothers, würden die Wertpapiere in Anleihen der Bank umgewandelt. Auch Ansprüche aus diesen müssten im Insolvenzverfahren angemeldet werden.