Der öffentlichkeitswirksame Kauf von CDs mit Bankdaten durch nordrhein-westfälische Steuerfahnder hat zwar zu mehr Selbstanzeigen geführt, aber kaum zu Klagen vor den Finanzgerichten. Das sagte Helmut Plücker, Präsident des Düsseldorfer Finanzgerichts, am Dienstag.
Steuerbescheide, die nach einer Selbstanzeige erlassen wurden, sind demnach zumindest in diesem Gerichtsbezirk kaum angegriffen worden. Aber auch gegen Bescheide, die sich unmittelbar auf Fahndungsmaßnahmen stützten, sei nur eine „überschaubare Zahl“ von Klagen eingegangen.
ie Ermittlungen und Steuernachforderungen würden von den Betroffenen größtenteils akzeptiert, folgert Plücker. Dies sei offenbar Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Verwertung von gekauften Datenträgern als zulässig eingestuft hatte.
Noch schlimmer als die Steuerhinterzieher sind die vielen
Staatsschmarotzer wie
Norbert Regin (FAZ-Leser344)
- 20.02.2013, 19:42 Uhr
Reines Ablenkungsmanöver seitens des Staates
Norbert Regin (FAZ-Leser344)
- 20.02.2013, 19:33 Uhr
War klar!
Klaus Letis (odysseus_8)
- 20.02.2013, 08:08 Uhr
Das muß nicht verwundern, weil der Sinn des Steuer-CD-Kaufs wohl
tatsächlich die Selbstanzeigen
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 19.02.2013, 23:08 Uhr
No mercy mit Beamten!
Klaus Demota (romanustotus)
- 19.02.2013, 22:08 Uhr