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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Zahme Steuersünder Kaum Klagen nach Kauf von Steuer-CDs

 ·  Der Kauf von CDs mit Bankdaten durch nordrhein-westfälische Steuerfahnder hat zwar zu mehr Selbstanzeigen geführt, Klagen vor dem Finanzgericht sind hingegen selten.

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© dapd Der Ankauf von CDs mit Bankdaten hat die Zahl der Klagen vor dem Finanzgericht nur geringfügig steigen lassen

Der öffentlichkeitswirksame Kauf von CDs mit Bankdaten durch nordrhein-westfälische Steuerfahnder hat zwar zu mehr Selbstanzeigen geführt, aber kaum zu Klagen vor den Finanzgerichten. Das sagte Helmut Plücker, Präsident des Düsseldorfer Finanzgerichts, am Dienstag.

Steuerbescheide, die nach einer Selbstanzeige erlassen wurden, sind demnach zumindest in diesem Gerichtsbezirk kaum angegriffen worden. Aber auch gegen Bescheide, die sich unmittelbar auf Fahndungsmaßnahmen stützten, sei nur eine „überschaubare Zahl“ von Klagen eingegangen.

ie Ermittlungen und Steuernachforderungen würden von den Betroffenen größtenteils akzeptiert, folgert Plücker. Dies sei offenbar Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Verwertung von gekauften Datenträgern als zulässig eingestuft hatte.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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