18.05.2010 · Die Kosten von Versicherungsverträgen sind auch nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vor zwei Jahren weiterhin intransparent, zeigt eine Studie. Die Produktinformationsblätter halten sich nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers.
Die Kosten von Versicherungsverträgen sind auch nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vor zwei Jahren weiterhin intransparent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Berliner Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge. "Wir haben durch das Gesetz absolut keine Kostentransparenz bekommen. Deshalb kann der Kunde Produkte nicht anhand ihrer Kosten vergleichen", sagt Studienautor Mark Ortmann.
Für die Untersuchung hat er die Rentenversicherungstarife der 50 größten deutschen Lebensversicherer miteinander verglichen. Die Informationsblätter von insgesamt 108 Tarifen für Basis-Renten (auch als Rürup-Renten bekannt) gingen in die Analyse ein. Das ernüchternde Ergebnis: Kein einziges erfüllt die Vorgaben aus der Verordnung vollständig.
Bewusste Verschleierungstaktik der Unternehmen
Dies gehe zum Teil auf eine bewusste Verschleierungstaktik der Unternehmen zurück, teilweise aber auch auf zu große Spielräume, die der Gesetzgeber ihnen gelassen habe, kritisiert Ortmann in der Studie. Auf mehr als 300 Seiten analysiert er darin jedes einzelne Produktinformationsblatt detailliert. Am Ende verteilen die Autoren bis zu 100 Punkte, die sich an den Kriterien orientieren, die die Verordnung zum Versicherungsvertragsgesetz aufstellt: sind die Angaben inhaltlich richtig, übersichtlich, verständlich und hinreichend knapp?
In der Branche gibt es demnach erhebliche Unterschiede. Immerhin zwei Tarife erreichten ein Ergebnis von mehr als 90 Punkten und kamen den Vorgaben damit sehr nah: jeweils ein Tarif von der Basler und einer von der R+V Versicherung. Die Tarife der Alten Leipziger und der LV 1871 schnitten mit mehr als 80 Punkten ebenfalls sehr gut ab. Am anderen Ende der Skala landeten dagegen die LVM (24 Punkte), ein Tarif des Münchener Vereins (20 Punkte) sowie die Helvetia, die für zwei Tarife nur 8 Punkte erreichte.
Keinen einzigen Punkt erzielte die Clerical Medical. An der britischen Gesellschaft, die ihre Policen über die Heidelberger Leben vertreibt, kritisieren die Autoren beispielsweise, dass sich der Kunde die Gesamtsumme der Abschlusskosten selbst ausrechnen muss. Kapitalanlagegebühren, die oft einen erheblichen Anteil an den Kosten ausmachen, würden zwar benannt, nicht aber in ihrer Höhe dargestellt. Eine ganze Liste an Mängeln weist die Studie bei der Helvetia nach. So seien die Kostennachweise zu ausführlich, oft irreführend und unübersichtlich. Zur Verwirrung trage auch bei, dass ein negativer Effekt auf die Rendite der Rentenpolice angegeben werde, der aber nicht alle Kosten berücksichtige.
"Man muss den Gesellschaften den Vorwurf machen, dass sie sich nicht bemühen, die Kosten einfach darzustellen", beklagt Ortmann. "Aber auch dem Gesetzgeber muss man einen Teil der Schuld geben." Die Verordnung lasse den Gesellschaften zu große Spielräume, die Kapitalanlagekosten seien noch nicht einmal zwingend anzugeben. Damit der Kunde auf Basis der Beipackzettel tatsächlich vergleichen könne, fordert der Leiter des privaten Instituts einheitliche Richtlinien aus der Politik.
Laufende Kosten werden versteckt oder müssten von den Kunden zusammengerechnet werden
Doch auch die Unternehmen könne man nicht aus der Pflicht entlassen. Von den Angaben zu den Abschlusskosten seien 8 Prozent nicht richtig, 15 Prozent unverständlich und 85 Prozent nicht knapp genug. Laufende Kosten würden versteckt oder müssten von den Kunden zusammengerechnet werden, Fachbegriffe erschwerten das Verständnis. Auch große Gesellschaften wie die Allianz, Aachen Münchener oder Debeka werden von der Kritik nicht ausgenommen.
In einer Ursachenanalyse unterstellt Ortmann den Unternehmen, sie verschleierten Kosten teilweise sogar bewusst. "Der Markt ist so umkämpft und der Wettbewerb so intensiv, dass es schwer ist zu bestehen." Vermittler müssten daher mit höheren Provisionen von den Produkten überzeugt werden. Diese Zusatzkosten dürften aber für die Kunden nicht transparent sein. Dass der Gesetzgeber nur unklare Vorgaben gemacht habe, erleichtere diese Intransparenz. Am Ende aber litten darunter auch die Unternehmen, da das Vertrauen der Kunden in alle Marktteilnehmer nachhaltig abnehme.
Für die Bankberatung will Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) den Instituten nun genaue Vorgaben machen, wie die Produktinformationsblätter auszusehen haben. Der einheitliche Beipackzettel soll Teil des Anlegerschutzgesetzes werden, das im Bundesfinanzministerium entsteht (F.A.Z. vom 7. Mai). Das Verbraucherministerium strebt eine kompakte Information an. Nachdem einige Banken eigenständig Informationsblätter entwickelt haben, bedürfe es nun der ordnenden Hand des Gesetzgebers, damit der Kunde einen Vergleich habe, sagt ein Ministeriumssprecher. Die Versicherungsbranche sei durch die Reform deutlich weiter. Diese Einschätzung wird durch die Studie allerdings eingeschränkt.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.788,12 | +0,50% |
| FAZ-INDEX | 1.512,74 | +0,49% |
| TecDAX | 772,05 | +1,09% |
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| SDAX | 4.971,56 | +0,95% |
| REX | 421,06 | −0,60% |
| Eurostoxx 50 | 2.526,25 | +0,48% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 81,44 | +0,62% |
| Dow Jones | 12.884,80 | +0,05% |
| Nasdaq 100 | 2.536,69 | +0,18% |
| S&P500 | 1.347,05 | +0,20% |
| Nikkei225 | 9.015,59 | +1,10% |
| EUR/USD | 1,3252 | −0,09% |
| Rohöl Brent Crude | 116,68 $ | +0,58% |
| Gold | 1.724,00 $ | 0,00% |
| Bund Future | 137,83 € | −0,14% |