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Vermögenswirksame Leistungen Alle Sparformen im Test

 ·  Attraktive Angebote für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind selten. Ein paar gibt es jedoch, so das Ergebnis des großen VL-Tests von Finanztest.

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Am lohnendsten ist, das Geld in die Tilgung eines Baukredits zu stecken. Aber auch mit einem Banksparplan oder Bausparvertrag sind über 3 Prozent Rendite drin. Noch mehr Chancen - aber auch Risiken - bergen Fondssparpläne.

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Finanzspritze vom Chef, auf die viele festangestellte Mitarbeiter einen Anspruch haben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Wie viel VL einem Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte hingegen nur 6,65 Euro.

Die Mitarbeiter bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt, es muss in einen Sparvertrag fließen. Der Sparvertrag läuft normalerweise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Wartefrist bis zum Jahresende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.

Der Anleger sucht aus

Den Sparvertrag muss allerdings der Arbeitnehmer aussuchen und auch abschließen. Er gibt eine Durchschrift des Vertrags bei seinem Arbeitgeber ab. Dieser überweist dann die VL direkt in den Sparvertrag. So will es das Vermögensbildungsgesetz.

Arbeitnehmer können VL auch für die Tilgung ihres Baukredits nutzen. Und gerade diese Variante ist besonders lukrativ. Ob Baukredit oder Sparvertrag - nicht nur der Arbeitgeber zahlt. Als besonderes Bonbon gibt es Zulagen vom Staat für Sparer, die unter den Einkommensgrenzen bleiben (siehe Infografik).

Bausparverträge

Für Sparer, die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, eignen sich Bausparverträge. Besonders gut schnitt im Test das Angebot der Alten Leipziger ab. Mit Sparzulage lag die Rendite für monatliche Einzahlungen von 40 Euro über 4 Prozent.

Sparverträge

Sparer, die sicher anlegen wollen und keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben, sollten einen Sparvertrag bei der Degussa Bank abschließen. Ihr Sparplan bringt nach aktuellem Stand in sieben Jahren 3,48 Prozent Rendite. Verantwortlich dafür ist ein Schlussbonus von 14 Prozent. Er wird auf die Summe aller Einzahlungen garantiert, fließt aber nur, wenn der Sparer den Sparplan nicht vorzeitig kündigt. Der Schlussbonus ist, anders als der mickrige variable Zins von derzeit 0,25 Prozent, garantiert.

Fonds

Egal, ob ein Sparer Anspruch auf staatliche Förderung hat oder nur die VL vom Chef nicht verschenken will: Fonds lohnen sich für beide Anlegergruppen. Fonds bergen aber auch Risiken, weil sie Kursschwankungen unterliegen und ins Minus rutschen können. Sparer, die sich für Fonds entscheiden, sollten deswegen keinen festen Ausstiegstermin haben.

Sie sollten außerdem darauf achten, dass die mit der Fondsanlage verbundenen Kosten wie Ausgabeaufschlag und Depotkosten so niedrig wie möglich sind. Günstiger als über ihre Hausbank kaufen Anleger die Fonds über Fondsvermittler im Internet.

Tipps

Zulage. Wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, sollten Sie einen Aktienfondssparplan oder einen Bausparvertrag abschließen - am besten aber beides.

Keine Zulage. Nutzen Sie die VL, selbst wenn Sie keine Zulage bekommen. Für Sie ist die betriebliche Altersvorsorge oder ein Aktienfondssparplan gut geeignet. Wenn Sie kein Risiko eingehen wollen, ist der Banksparplan der Degussa Bank für Sie erste Wahl.

Betriebliche Altersvorsorge. Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge haben, können Sie Ihren Vertrag häufig um die VL-Zahlungen aufstocken, oder Sie senken Ihren eigenen Beitrag entsprechend. Sie zahlen so auf Ihre VL erst im Alter Steuern und als gesetzlich Krankenversicherter auch erst dann Krankenkassenbeiträge. Dies ist von Vorteil, weil die steuerlichen Abzüge dann häufig niedriger sind.

Sparrate. Sind die VL-Leistungen vom Chef zu niedrig, um die Mindestrate für Ihre Wunschanlage zu erfüllen (oft 25 Euro für Fonds und zwischen 14 und 40 Euro für Bausparverträge), lohnt es sich, die monatliche Sparrate mit eigenem Geld zu erhöhen. Aufstocken sollten Sie die Rate auch, wenn Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage haben, weil Sie sonst die staatliche Förderung nicht voll ausschöpfen. Die gesamte Überweisung muss aber in jedem Fall Ihr Arbeitgeber erledigen.

Steuern. Sie können den VL-Vertrag auch auf dem Namen Ihrer Kinder abschließen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie keinen Anspruch auf eine staatliche Förderung haben, Ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben und Ihre Kinder keine nennenswerten eigenen Kapitaleinkünfte haben.

In drei Schritten zur VL-Anlage

1. Schritt : Fragen Sie in Ihrer Personalstelle oder beim Betriebsrat nach, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen.

2. Schritt : Prüfen Sie, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen unter den Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie liegt. Wenn ja, haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als Ihr Bruttoeinkommen, weil dafür vom Brutto steuerlich anerkannte Kosten, Pauschalen und Freibeträge abgezogen werden. Ihr zu versteuerndes Einkommen aus dem Vorjahr finden Sie im jüngsten Steuerbescheid.

3. Schritt : Wählen Sie eine Anlageform. Testergebnisse zu Bank- und Bausparverträgen sowie Fonds finden Sie in der vollständigen Fassung des Finanztest-Artikels (test.de).

Der Text und die Tabellen wurden, soweit nicht anders ausgewiesen, von unserem Kooperationspartner „Stiftung Warentest“ erstellt. Die vollständigen Informationen sind kostenpflichtig unter test.de abzurufen.

Quelle: Finanztest
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