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Verluste mit Hebelpapieren Alle Hoffnung steckt in einem Zehntel Cent

25.11.2009 ·  Knock-out-Papiere haben es in sich. Wird die sogenannte Knock-Out-Schwelle erreicht, verfällt das Papier wertlos. Häufig aber interessiert dies das Finanzamt nicht. Viele Emittenten zahlen deswegen mittlerweile einen symbolischen Restwert aus.

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Sogenannte Knock-out-Papiere haben es in sich. Durch den eingebauten Hebel auf den Kurs eines zugrundeliegenden Basiswertes, meist einer Aktie können Anleger überdurchschnittliche Gewinne damit einfahren. Wird aber die sogenannte Knock-Out-Schwelle erreicht, meist indem ein bestimmter Kurs unterschritten wird, verfällt das Papier wertlos.

Häufig aber interessierte sich das Finanzamt für diese Verluste überhaupt nicht. Anleger müssen zwar seit Einführung der Abgeltungssteuer Gewinne im vollen Umfang versteuern, doch Verluste wurden nicht in vollem Umfang angerechnet. Das war auch vor Einführung der Abgeltungssteuer, wenn Spekulationssteuer anfiel, es sei denn es erfolgte eine Restwertzahlung.

Sinnlose Ungleichbehandlung

Für Unsicherheit sorgte im Juli zusätzlich eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster, wonach Verluste aus faktisch wertlosen Optionsscheinen nicht anerkannt würden. Zwar bezog sich das Schreiben auf einen Fall vor der Einführung der Abgeltungssteuer. Die Verfügung lässt sich laut Branchenexperten aber auch auf die Abgeltungssteuer übertragen. Verluste aus Glattstellungsgeschäften an Terminbörsen wie der Eurex werden dagegen steuerlich anerkannt.

Ronny Klopfleisch, Leiter Steuern bei Sal. Oppenheim und Vorsitzender des DDV-Steuerausschusses, fordert eine neue Regelung: „Im neuen System der Abgeltungssteuer macht die Ungleichbehandlung keinen Sinn“. Im September hat der Steuerausschuss des Deutschen Derivate Verbands daher eine Eingabe an das Bundesfinanzministerium (BMF) gemacht und um Berücksichtigung der Verluste gebeten.

Das Zehntel-Cent-Geschenk

Einige Banken sind daher dazu übergegangen, es ihren Kunden leichter zu machen, faktische Verluste auch steuerlich geltend zu machen. Die Citi wirbt derzeit damit, für ausgeknockte Turbos automatisch 0,001 Euro auszuzahlen. Eine Praxis, der viele Emittenten folgen, da die Finanzämter sonst den Verlust des Anlegers oft nicht anerkennen. Bei Knock-out-Papieren überweisen auch Commerzbank, Deutsche Bank, Erste Bank, Goldman Sachs, HSBC Trinkaus, Lang & Schwarz, Raiffeisen-Centro-Bank, Royal Bank of Scotland, Societe Generale und UBS nach dem Knock-out-Ereignis automatisch 0,001 Euro an die Anleger.

Verfallen dagegen Optionsscheine wertlos, zahlen derzeit nur Deutsche Bank, Erste Bank, HSBC Trinkaus, Raiffeisen-Centro-Bank und Royal Bank of Scotland noch einen Zehntel Cent aus. Bei anderen Emittenten heißt es teilweise, dies sei aus technischen Gründen nicht möglich oder sie stehen auf dem Standpunkt, dass eine automatische Restwertzahlung nicht nötig sei. Denn im Gegensatz zu Knock-outs, bei denen der Totalverlust nicht vorhersehbar ist, wüssten die Käufer von Optionsscheinen, wann ihre Papiere verfallen, und könnten rechtzeitig reagieren. So g gibt es bei BNP Paribas, DZ Bank, Vontobel, Sal. Oppenheim, und WestLB keine automatische Zahlung. Die letzten beiden hatten dies in der Vergangenheit noch anders gehandhabt. Interessanterweise handelt es sich bei beiden Häusern, um angeschlagene Banken, wobei Sal. Oppenheim mittlerweile unter den Fittichen der Deutschen Bank Zuflucht gefunden hat.

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