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Urteil AWD muss Käufer von Filmfonds entschädigen

06.02.2012 ·  Filmfonds haben vielen Anleger Verluste eingebracht. Nach zwei Urteilen muss der Finanzvertrieb AWD jetzt haften. Doch bisweilen sind Anleger wohl auch selbst mit Schuld.

Von Joachim Jahn, Berlin
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Der Finanzvertrieb AWD hat zwei Klagen von Anlegern verloren, die dort Anteile an geschlossenen Medienfonds gekauft hatten. Dabei geht es um Beteiligungen an der Internationalen Medienfonds GmbH & Co. Produktions KG (IMG), die von der Deutschen Capital Management AG (DCM) initiiert worden waren.

Das Oberlandesgericht Naumburg befand, die Prospekte zum IMF 1 und IMF 2 hätten das Risiko eines Totalverlusts "gezielt verharmlost" (Az.: 5 U 187/1). In einem weiteren Verfahren urteilte das Landgericht Braunschweig, ein AWD-Vertreter habe ein Ehepaar falsch beraten: Statt einer sicheren Geldanlage habe er mit dem IMF 3 eine Unternehmensbeteiligung und damit ein Produkt der höchsten Risikostufe empfohlen (Az.: 5 O 1976/10).

So gut wie kein Marktrisiko?

Nach Angaben der Bremer Anwaltskanzlei Hahn, die beide Urteile erstritten hat, haben die Fonds in den Jahren 2001 bis 2003 von rund 15.000 Anlegern 280 Millionen Euro eingesammelt. In den Verkaufsprospekten wurde der Eindruck erweckt, bei der Finanzierung der Spielfilme bestünden nur Gefahren wie "Krieg, Bürgerkrieg, Aufstände, radioaktive Verseuchungen oder Erdbeben" sowie Verlust des Negativs und "Talentausfall".

Doch könne - so das Oberlandesgericht - ein Totalverlust bereits dann eintreten, "wenn sich nur das Ausfallrisiko verwirklicht, das heißt das Publikum die produzierten Filme nicht wie erwartet annimmt". Durch die gehäufte Verwendung von Begriffen wie "Sicherungskette" und deren "plastische grafische Darstellung" sei psychologisch wirkungsvoll eine überhaupt nicht bestehende Sicherheit suggeriert worden.

Auch ein bisschen selbst schuld?

Der Braunschweiger Fall betraf einen Polier, der insgesamt rund 130.000 D-Mark anlegen wollte, auch in Aktienfonds. Mit dem Kauf der IMF-3-Anteile machte er Verluste, denen kleinere Steuerersparnisse gegenüberstanden. Daraus, dass er während der entsprechenden Befragung errötete, leitete das Gericht allerdings her, dass der Anleger vom AWD-Vertreter auf gewisse Risiken hingewiesen worden war und seine Ehefrau versucht hatte, ihn vom Kauf abzuhalten.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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