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Unrechtmäßige Bankgebühren Wie sich Kunden erfolgreich wehren

22.01.2009 ·  Ihren Kunden greifen Banken und Sparkassen immer wieder in die Tasche. Sie kassieren für Leistungen, die sie eigentlich kostenlos erbringen müssten. Besonders trickreich verhalten sich die Geldhäuser, wenn es um Baufinanzierungen geht.

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120 Finanztest-Leser haben auf sich auf einen Leseraufruf hin gemeldet und von ihren Erlebnissen mit Banken berichtet. Ergebnis: Egal bei welchem Geldhaus, verärgerte Kunden gibt es fast überall.

Mal ändert die Bank die Konditionen für das Onlinegirokonto, von denen der Kunde nichts erfährt. Andere Häuser zocken Entgelte für erbetene Angebote ab, die aber in keinen Vertrag mündeten.

Die meisten Zuschriften kamen von Postbankkunden. Ihrem Marktanteil entsprechend beschweren sich auch Kontoinhaber von Deutscher Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und Citibank, außerdem von Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken.

Bei Girokonten sind Banken fairer als früher

Bei den Girokonten verstoßen Banken nicht mehr so häufig wie noch vor einigen Jahren gegen die eigenen Preisregeln oder geltendes Recht. Diesen positiven Trend hat auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beobachtet, die in Deutschland federführend bei der juristischen Verfolgung von unzulässigen Bankgebühren ist.

Die Detektivarbeit der Verbraucherschützer wird aber in vielen Fällen komplizierter. Denn die Banken versuchen immer öfter, die Regeln zu umgehen.

Noch immer unberechtigte Gebühren

Banken und Sparkassen sind verpflichtet, im Schalterraum die Preise für ihre wesentlichen Leistungen bekanntzugeben. Für weitere Dienstleistungen dürfen sie Geld verlangen, wenn die Kosten im ausführlichen Preisverzeichnis stehen. Jedem Kunden muss es auf Nachfrage zugänglich sein.

Aber nicht jeder dort aufgelistete Preis ist rechtens. Noch immer kassieren Banken zum Beispiel weit über 100 Euro, wenn sie den Wert eines Hauses für eine Immobilienfinanzierung ermitteln oder nach Abschluss der Baufinanzierung die Löschung der Grundschuld im Grundbuch ermöglichen.

Diese Gebühren sind unzulässig. Banken dürfen auch den Erben eines Verstorbenen keine pauschale Aufwandsentschädigung abknöpfen, bloß weil sie den Nachlass bearbeiten müssen. Viele weitere verbotene Gebühren sind in der Tabelle aufgelistet.

Leistung im Interesse der Bank ist gratis

Unzulässig ist eine Gebühr immer dann, wenn die Bank mit der Tätigkeit eine gesetzliche Pflicht erfüllt. Deshalb darf sie für eine Löschungsbewilligung der Grundschuld genauso wenig Geld verlangen wie für das Ändern eines Freistellungsauftrags.

Kostenlos müssen auch Tätigkeiten sein, die eine Bank im eigenen Interesse durchführt. Sie muss deshalb gebührenfrei nachforschen, ob eine Überweisung beim Empfänger angekommen ist, und darf auch kein Geld dafür nehmen, dass sie für einen Kredit den Wert einer Immobilie ermittelt.

Finanztest-Expertinnen antworten

Alle Leserfragen zum Thema Bankgebühren beantworten die Expertinnen von Finanztest am 28. Januar von 13 bis 14 Uhr im Finanztest-Experten-Chat. Jetzt können Leser schon Ihre Fragen stellen.

Tipps

Prüfen. Achten Sie beim Durchsehen der Kontoauszüge besonders auf kleine Beträge oder plötzliche Preisveränderungen, zum Beispiel beim Kontoführungspreis. Nicht nachvollziehbare Bankentgelte sollten Sie schnell reklamieren.

Klären. Scheuen Sie sich nicht, eine Klärung von der Bank zu verlangen, wenn Ihre Bank ein Entgelt kassiert, das weder im Preisaushang noch im ausführlichen Preis- und Leistungsverzeichnis steht. Bleiben Sie hartnäckig. Holen Sie sich notfalls Unterstützung von einer Verbraucherzentrale.

Beschweren. Häufig lenkt die Bank schnell ein, wenn Sie unrechtmäßige Gebühren reklamieren. Eine Beschwerde lohnt sich sogar, wenn Ihre Ansprüche schon verjährt scheinen. Bei Schätzkosten für Immobilien ist die Verjährungsfrist strittig.

Wechseln. Haben Sie kein Vertrauen mehr in Ihr Institut, dann wechseln Sie Ihr kontoführendes Geldhaus. Günstige Anbieter finden Sie im Test Girokonto: 73 Anbieter im Vergleich.

Schlichten. Gehen Sie nicht gleich vor Gericht. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Streit durch einen Ombudsmann zu schlichten.

Der Text und die Tabellen wurden, soweit nicht anders ausgewiesen, von unserem Kooperationspartner „Stiftung Warentest“ erstellt. Die vollständigen Informationen sind kostenpflichtig unter test.de abzurufen.

Quelle: Finanztest
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