15.11.2005 · Bei der von der großen Koalition geplanten Steuer auf Veräußerungsgewinne bleiben viele Fragen offen: Weder ist klar, wann die Steuererhebung beginnen soll, noch ist absehbar, wie die Regelungen im einzelnen aussehen sollen.
Die von der großen Koalition geplante Einführung einer Steuer auf Veräußerungsgewinne läßt viele Fragen offen: Weder ist klar, zu welchem Zeitpunkt diese Steuer greifen soll, noch ist absehbar, wie die Regelungen im einzelnen aussehen sollen. Im Gegensatz zu den bisherigen Spekulationsfristen, nach denen Gewinne aus Aktiengeschäften nach einem Jahr und Gewinne aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei waren, sollen in Zukunft Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen generell einer pauschalen Steuer von 20 Prozent unterworfen werden.
Im Koalitionsvertrag findet sich nur der Hinweis, daß man eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen „in dieser Legislaturperiode“ anstrebe. Zwar wird die Abgeltungssteuer im Zusammenhang mit der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform genannt, doch offenbar strebt die zukünftige Regierung bereits den 1. Januar 2007 als Stichtag an. Dabei ist aber unklar, ob alle Wertsteigerungen besteuert werden, die nach dem 1. Januar 2007 anfallen oder nur die Veräußerungsgewinne von Vermögensgegenständen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Im ersten Fall würden Anleger vermutlich vor dem Stichtag Gewinne realisieren und das Geld sofort wieder anlegen; im zweiten Fall käme es vor dem Stichtag zu einer steuerlich motivierten Kaufwelle.
„Eine völlig neue Steuer“
„Wir sprechen von einer völlig neuen Steuer bei Kapitaleinkünften“, sagt Hubert Schmid, Steuerexperte und Partner bei Clifford Chance, zu den Plänen der Koalition. Technisch gesehen könnte die Einziehung dieser sogenannten Abgeltungssteuer auf die Banken verlagert werden: die Banken würden die Steuer abziehen, sobald ein Wertpapier verkauft wird. Anschließend müßte der Verkäufer der Wertpapiere, so bei diesem Verkauf keine Gewinne angefallen sind oder er aber bei anderen Wertpapiergeschäften Verluste realisiert hat, im Rahmen seiner Einkommensteuer eine Rückerstattung geltend machen.
Das wiederum dürfte das Geschäft der Direktbanken deutlich beleben: „Den meisten Direktbanken dürfte es leichtfallen, den deutschen Kunden auf Wunsch ein Wertpapierkonto im Ausland einzurichten - mit einem Klick könnten diese dann der Abgeltungssteuer ausweichen“, meint Schmid. Damit könnten Anleger zumindest verhindern, daß automatisch auf jede Transaktion eine Steuer erhoben wird. Sie müßten aber am Ende des Jahres ihre ausländischen Spekulationsgewinne saldieren und melden - tun sie das nicht, wäre das Steuerhinterziehung.
„Eine möglichst gleichmäßige Erfassung“
Eine andere Ausweichmöglichkeit bieten statt Wertpapieren Sachwerte wie Kunst, Münzen, Briefmarken oder andere Sammelobjekte. Hier ist noch völlig unklar, wie der Gesetzgeber solche Transaktionen erfassen will - falls dies überhaupt möglich ist. „Der Vollzug dieser Steuer muß eine möglichst gleichmäßige Erfassung aller Veräußerungsgewinne sicherstellen, sonst wird sie vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben“, sagt Schmid. Darüber hinaus muß die Steuer sicherstellen, daß auch nur die tatsächlichen Gewinne aus einer Vermögenstransaktion erfaßt werden. Kauft ein Anleger beispielsweise eine Immobilie und investiert anschließend in die Sanierung oder Instandhaltung, dann ist sein tatsächlicher Gewinn aus dem anschließenden Verkauf geringer als auf dem Papier ausgewiesen.
Auch bei Fonds tritt ein ähnliches Problem auf: So müssen Fondskäufer die im Fonds erwirtschafteten Dividenden und Zinserträge versteuern - doch die Dividenden und Zinsen sind auch im Anteilswert des Fonds enthalten. Verkauft der Anleger seinen Fonds, so stammt zumindest ein Teil des Kursgewinnes aus bereits versteuerten Einnahmen. Vor allem bei lang laufenden Sparplänen wird deutlich, wie und wo der Fiskus mit der Spekulationssteuer dem Bürger übermäßig in die Taschen greift: Ein Teil der Gewinne aus einem Sparplan sind keine echten Gewinne, sondern nur Scheingewinne, die durch die Inflation entstehen - die auch stark von der staatlichen Wirtschaftspolitik abhängt. Zwar werden auch schon heute bei den jährlich erhobenen Steuern ebenfalls inflationäre Scheingewinne besteuert, doch erst bei einem langjährigen Sparplan wird das so richtig sichtbar: Wer beispielsweise über 30 Jahre monatlich 100 Euro spart, kann mit Blick auf die vergangenen Renditen von Aktienfonds bei einer 20prozentigen Spekulationssteuer mit einer Steuerzahlung von rund 22.000 Euro rechnen - rechtzeitig zum Auftakt des Ruhestandes.
Aktuelle Haltefrist von einem Jahr
Womit auch die Hauptkritik an den Plänen der Koalition genannt ist: „Der Staat versucht die Bürger zu mehr Eigenvorsorge zu ermuntern - zugleich macht er mit neuen Steuern langfristige Altersvorsorge noch unattraktiver“, sagt Andreas Fink vom BVI, dem Branchenverband der Fondsindustrie.
Auch die Zertifikateindustrie dürfte erheblich unter dieser Steuer leiden: Eine Vielzahl von Zertifikaten verspricht steuerfreie Erträge, wenn die bisher aktuelle Haltefrist von einem Jahr beachtet wird. Hier dringt die neue Steuer in einen bisher steuerfreien Raum ein.
Eine Well der Enteignung kommt auf uns zu!
Peter Schumacher (peter)
- 15.11.2005, 22:47 Uhr
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