Home
http://www.faz.net/-gvf-oa30
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Steuern Steueränderungen lassen Hintertürchen offen

11.02.2004 ·  Die Steuerreform hat zwar zu niedrigeren Steuersätzen geführt. Die meisten Bundesbürger zahlen trotzdem 'drauf. Lutz Schumann, Chefredakteur des Steuer-Schutzbriefs, hilft mit Tips aus der Patsche.

Von Lutz Schumann
Artikel Lesermeinungen (0)

Das Ergebnis des Steuer-Hickhacks zum Ende des vergangenen Jahres ist für die meisten Steuerzahler noch gar nicht abzusehen. Die von den Politikern als große Steuersenkung angepriesenen Änderungen erweisen sich bei näherem Hinsehen als Mogelpackung. Die niedrigeren Steuersätze bezahlen die meisten Bundesbürger mit gestrichenen Vergünstigungen und Subventionen.

Lutz Schumann, Chefredakteur des Steuer-Schutzbriefs, hat alle wichtigen Änderungen aufgelistet und verrät Ihnen Auswege, mit denen Sie Verschlechterungen wenigstens teilweise auffangen können.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Eingangssteuersatz: 16% (bislang: 19,9%).
Ab 2005: 15 Prozent
Höchststeuersatz: 45% (bislang: 48,5%).
Ab 2005: 42 Prozent.
Steuerfreier Grundfreibetrag: 7.664 Euro
(bislang: 7.235 Euro)
Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer: 920 Euro (bislang: 1.044 Euro).
Ausweg: Sie können weiterhin mehr absetzen, müssen dies aber penibel nachweisen. Sammeln Sie daher eifrig Belege für Fachliteratur, Seminare, Büromaterial und Ihren beruflich genutzten PC nebst Zubehör.

Sparerfreibetrag: 2.740 Euro für Ehepaare, 1.370 Euro für Ledige (vorher: 3.100/1.550 Euro) - ohne Werbungskostenpauschale 51/102 Euro (Ledige/Verheiratete). Ausweg: Haben Sie mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilt, müssen Sie jetzt aktiv werden. Als Lediger müssen Sie den Freistellungsbetrag mindestens einer Bank um 180 Euro, als Verheirateter sogar um 360 Euro senken. Versäumen Sie dies, könnten Sie nächstes Jahr Post von Ihrem Finanzamt erhalten und der Steuerhinterziehung verdächtigt werden.

Doppelte Haushaltsführung: Wegfall der Zwei-Jahresgrenze. Wenn Sie aus beruflichen Gründen zwei Haushalte unterhalten müssen, können Sie die damit zusammenhängenden Kosten unbefristet Steuern mindernd absetzen.

Eigenheimzulage: Der Staat fördert Sie nur noch, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder neuerdings auch modernisieren. Die Förderung eines Aus- oder Umbaus entfällt.

Förderung: 8 Jahre je 1% der Kauf- oder Bausumme (vorher: 5%)
Kinderbauzulage: 800 Euro pro Jahr und Kind (bislang: 767 Euro)
Höchstbetrag: 1.250 Euro pro Förderjahr (bislang: 2.556 Euro). Das bedeutet: Nur wer für mindestens 125.000 Euro kauft oder baut, erhält fortan die Höchstförderung.

Einkommensgrenzen: Ihre positiven Einkünfte im Antragsjahr und dem Vorjahr zusammen dürfen nicht höher als 140.000 Euro (Ledige: 70.000 Euro) sein, plus 30.000 Euro pro Kind.

Gewinne und Verluste nur noch innerhalb einer Einkommensart zu verrechnen

Sie dürfen Gewinne aus einer Einkommensart nicht mit Verlusten aus einer anderen verrechnen. Ausweg: Innerhalb einer Einkommensart ziehen Sie weiterhin Ausgaben wie Werbungskosten von Ihren Einnahmen ab. Tip für Selbstständige: Ihren Firmen- oder Praxisgewinn können Sie weiterhin durch eine Ansparabschreibung senken und so unter die Einkommensgrenze der Bauzulage drücken.

Eigenheimzulage in Form der Baugenossenschaftszulage

Auch ohne eigenes Haus kommen Sie in den Genuß der Eigenheimzulage - als so genannte Baugenossenschaftszulage. Acht Jahre je 3 Prozent der Zeichnungssumme, maximal 1.200 Euro (bislang: 1.227 Euro) plus 250 Euro pro Kind und Jahr (bislang: 256 Euro) sind möglich.

Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern investiert 5.000 Euro in eine Wohnungsbaugenossenschaft und erhält jedes Jahr 650 Euro (13%) ihres eingesetzten Kapitals geschenkt, eine Familie mit drei Kindern 18 Prozent. Hinzu kommen jährliche Zinsen, Gewinnausschüttungen und ein vererbbares Wohnrecht.

Änderung: Das neue Gesetz sagt, dass Sie innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums auch in eine der Genossenschaftswohnungen einziehen müssen. Das wäre fatal, denn die Wartezeiten auf eine Wohnung sind in der Regel lang. Schlimmstenfalls müssten Sie die Zulage zurückzahlen. Ausweg: Ob dieses Gesetz bestehen bleibt, ist fraglich: Der Bundesfinanzhof hatte unlängst gegen eine gleich lautende Regelung geurteilt (Az.: R 55/00). Eventuell klagt erneut ein Häuslebauer und die Richter entscheiden gegen das Gesetz.

Mietverträge mit Angehörigen sollten „marktnah“ sein

Vermieter müssen mindestens 75 Prozent (vorher: 50 Prozent) der ortsüblichen Miete verlangen, sonst können Sie ihre Werbungskosten nicht absetzen. Wenn Sie zwischen 56 und 75 Prozent verlangen, müssen Sie dem Finanzamt vorrechnen, daß Sie mit Ihrer Immobilie Gewinn machen wollen - und zwar über die nächsten 30 Jahre. Wer weniger als 56 Prozent nimmt, darf gar keine Werbungskosten mehr geltend machen. Ausweg: Passen Sie Mietverträge mit Angehörigen schnellstmöglich an.

Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Gezählt wird die kürzeste einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Für die öffentlichen Verkehrsmittel gelten zwei Besonderheiten: Wenn Sie für Ihre Einzel- oder Monatsfahrkarten mehr zahlen als die 30 Cent pro Kilometer, dann setzen Sie auch die höheren Kosten ab. Allerdings dürfen Sie pro Jahr höchsten 4.500 Euro geltend machen. Ausweg: Wer mit der Bahn die 4.500-Euro-Grenze erreicht, sollte an den restlichen Arbeitstagen sein Auto nehmen.

Anschaffungsnaher Aufwand bei Reparatur versteckter Mängel

Nachdem der Bundesfinanzhof den so genannten „anschaffungsnahen Aufwand“ bei Immobilien gekippt hatte, ist dieser jetzt als Gesetz zu neuem Leben erwacht. Wer ein Haus kauft, darf demnach Reparaturen und Renovierungen während der ersten drei Jahre nach Kauf nicht als Werbungskosten abziehen, wenn sie zusammen mehr als 15 Prozent des Kaufpreises (ohne Grundstücksanteil und Mehrwertsteuer) betragen. Stattdessen muss er sie über 50 Jahre abschreiben, genauso wie den Kaufpreis selbst. Ausweg: Reparaturen versteckter Mängel (laut Gutachten) darf der Fiskus nicht in die 15-Prozent-Grenze einbeziehen.

Änderungen rund ums Kind

Kinder dürfen 7.680 statt wie zuvor 7.188 Euro verdienen, ohne Kindergeld/Kinderfreibetrag zu gefährden. Statt des Haushaltsfreibetrags gibt es einen „Steuerentlastungsbetrag für echte Alleinerziehende“. Er beträgt 1.308 Euro und steht Müttern oder Vätern zu, die mit ihren minderjährigen Kindern allein im Haushalt leben.

Weitere kleinere Änderungen:

Arbeitnehmer müssen für Jobtickets jetzt Lohnsteuer zahlen. Geschenke an Geschäftspartner lassen sich nur noch bis 35 statt 40 Euro als Betriebsausgaben abziehen. Der Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten liegt jetzt bei 70 statt bei 80 Prozent.
Sachbezüge vom Arbeitgeber sind bis 44 Euro (vorher: 50 Euro) lohnsteuerfrei. Achtung! Das gilt auch für Waren-Gutscheine.

Spenden an politische Parteien

Bei Paaren werden 3.200 Euro, bei Ledigen 1.600 Euro direkt von den Steuern abgezogen, weitere 3.200/1.600 Euro machen sie als Sonderausgaben geltend (vorher: 3.300/1.650 Euro).

Beiträge zu Kapitallebensversicherungen sind nur noch zu 88 Prozent absetzbar. Trost: Die meisten Arbeitnehmer können sowieso nichts absetzen, da der Sonderausgabenhöchstbetrag durch die Beiträge zur Sozialversicherung „verbraucht“ ist.

Lutz Schumann ist Chefredakteur des Steuer-Schutzbriefs (Homepage Steuer-Schutzbrief)

Ein kostenloses Ansichtsexemplar des Steuer-Schutzbriefs erhalten Sie unter Steuer-Schutzbrief Info-Link

Quelle: @cri
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
25.05.2012
Tops & Flops Fonds Kurs Prozent

DWS Biotech Typ O

75,52 € +31,82 %

ESPA STOCK BIOTEC (T)

167,62 € +30,20 %

Allianz Biotechnologie A (EUR)

70,37 € +23,40 %

SEB Concept Biotechnology B

41,83 € +23,39 %

M&G Japan Smaller Companies Fund A

12,29 € +22,86 %

Delta Lloyd L New Energy Fund B

3,10 € −42,94 %

Earth Exploration Fund UI (EUR R)

34,20 € −45,89 %

Craton Capital Precious Metal Fund A

180,26 $ −48,05 %

KEPLER Öko Energien (T)

35,95 € −48,35 %

LUXEMBOURG SELECTION FUND - Asian Solar & Wind Fund A1

32,40 € −61,16 %
25.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.339,94 +0,38%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.377,69 −0,11%
Dow Jones 12.454,80 −0,60%
EUR/USD 1,2515 −0,14%
Rohöl Brent Crude 106,90 $ +0,14%
Gold 1.569,50 $ +0,06%