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Steuererklärung für Kapitalanleger Was Sie jetzt erledigen müssen

10.05.2007 ·  Bis 31. Mai muss Ihre Steuererklärung auf dem Schreibtisch Ihres Sachbearbeiters im Finanzamt liegen. FAZ.NET erklärt in einer Serie, was Kapitalanleger dabei beachten sollten.

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Es ist mal wieder so weit: Die Steuererklärung für 2006 muss bis zum 31. Mai auf dem Schreibtisch Ihres Sachbearbeiters im Finanzamt liegen - außer Sie haben Fristverlängerung beantragt. Diese Steuererklärung werden Sie übrigens noch lange in Erinnerung behalten. Denn uns Kapitalanleger wird 2009 vor allem die Einführung der geplanten Kapitalabschlagsteuer treffen.

Gerade aktiven Aktienanlegern bringt sie steuerliche Nachteile. Die Folge ist eine deutlich sinkende Rendite in den kommenden Jahren. Nutzen Sie deshalb in der 2006er-Steuererklärung noch einmal alle Steuersparchancen, die es gibt.

Tipps für die Steuererklärung

Die Finanzämter werden die seit April 2005 mögliche Kontenabfrage diesmal besonders intensiv nutzen. Nach vertraulichen Informationen aus Berlin sollen die Beamten bei hohen Kapitaleinkünften und bestimmten Verdachtsmomenten (zum Beispiel hohe Gesamteinnahmen und keine oder nur geringe Kapitaleinkünfte) verstärkt diese Möglichkeit nutzen. Kontrollieren Sie Ihre Erklärung deshalb vor Abgabe noch einmal, ob Sie wirklich alle Konten und Depots berücksichtigt haben.

Diese FAZ.NET-Serie hilft Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Einkommensteuererklärung. Autor Lutz Schumann ist Chefredakteur der Internetplattform www.steuer-schutzbrief.de und des gleichnamigen Steuer-Newsletters mit Steuertipps für Selbstständige, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger, Rentner und Angestellte sowie Herausgeber einer steuerlichen eBook-Ratgeberreihe.

Auf die Vorbereitung kommt es an

Das Ausfüllen einer Steuererklärung ist für die meisten nicht gerade die Lieblingsbeschäftigung. Doch bedenken Sie eines: Die frühzeitige Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung ist für Sie als Kapitalanleger wichtiger als für andere Steuerzahler. Nur so können Sie vorab gezahlte Steuern, etwa die von Ihren Erträgen einbehaltene Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer, geltend machen. Deshalb sollten Sie den näher rückenden Abgabetermin für Ihre Steuererklärung 2006 nicht verpassen, wenn Sie eine Erstattung erwarten. Bis zum 31. Mai 2006 müssen Sie die ausgefüllten Formulare für das Jahr 2006 beim Finanzamt einreichen.

Natürlich können Sie auch einen Steuerberater einschalten, doch der berechnet für die Zusatzarbeiten bei der Steuererklärung im Schnitt 250 Euro extra. Bei komplizierten Anlageformen, etwa im Ausland, kommen schnell 1.000 Euro und mehr zusammen.

Fristverlängerung bei knapper Zeit

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai 2007 nicht erledigen können, erhalten Sie problemlos eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2007 - auch wenn Sie Ihre Steuererklärung in Eigenregie machen. Ein formloses Schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung genügt. Als Gründe akzeptiert der Fiskus Umzug, Krankheit, Kur, aber auch Arbeitsüberlastung und ein aus beruflichen Gründen vorgezogener Urlaub.

Ein entsprechendes Musterschreiben können FAZ.NET-Leser kostenlos hier herunterladen. Das vorbereitete Word-Dokument können Sie problemlos an Ihrem PC mit Ihren persönlichen Daten ergänzen und dann ausdrucken.

Formulare für Kapitalanleger

Trotz überarbeiteter Finanzamtsformulare sind die insgesamt sechs DIN-A4-Seiten auch weiterhin unübersichtlich, verworren und gespickt mit schwierigen Steuerfachbegriffen. Diese Formulare benötigen Sie als Kapitalanleger für Ihre Steuererklärung:

- Anlage KAP für Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen, vor allem Zinsen und Dividenden.

- Anlage SO für Ihre sonstigen Einkünfte, zum Beispiel Spekulationsgewinne aus Wertpapieren.

- Anlage AUS für Ihre ausländischen Einkünfte.

Die drei amtlichen Formblätter erhalten Sie in jedem Finanzamt wie gewohnt in Papierform, als „Elektronische Steuererklärung“ auf CD-ROM oder unter http://www.elster.de. Außerdem finden Sie sie als pdf-Dateien im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de.

Wie Sie diese Formulare ausfüllen und welche Arbeiten Sie ebenfalls erledigen müssen, erfahren Sie in dieser FAZ.NET-Serie (siehe rechts).

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