13.09.2006 · Bis zu sechs unübersichtliche und mit schwierigen Fachbegriffen gespickte Finanzamtsformulare müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Kapitaleinkünfte erzielt haben. Teil fünf der FAZ.NET-Serie zum Thema Geldanlage und Steuern.
Von Lutz SchumannInsgesamt bis zu sechs unübersichtliche, verworrene und mit schwierigen Fachbegriffen gespickte Finanzamtsformulare müssen Sie ausfüllen, wenn Sie 2005 Kapitaleinkünfte erzielt haben. Doch damit nicht genug. Die Steuererklärung 2005 hat es in sich. Der Grund: Der Fiskus besitzt diesmal erheblich mehr Kontrollmöglichkeiten als in den Vorjahren. Mit zahlreichen neuen Instrumenten kann er Ihre Angaben leicht überprüfen.
Wenn Sie - bewußt oder unbewußt - falsche Angaben in den Formularen gemacht haben, erhalten Sie im schlimmsten Fall Besuch von der Steuerfahndung oder Post vom Staatsanwalt. Daher sollten Sie sich diesmal besonders viel Zeit für die Vorbereitung und das Ausfüllen der Formulare nehmen.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Doch bevor Sie richtig loslegen können, sollten Sie zunächst kontrollieren, ob Sie Ihre Unterlagen komplett zusammengestellt haben. Fehlen Unterlagen, benötigen die Banken erfahrungsgemäß oft zwei oder mehr Wochen, um Ihnen das Gewünschte zuzuschicken. Für Ihre Einkommensteuererklärung benötigen Sie die zusammenfassende Jahresbescheinigung der Bank, Steuerbescheinigung, Ertragsgutschriften, Erträgnisaufstellung, Kauf- und Verkaufsbelege und Belege über Werbungskosten.
Jahresbescheinigung der Bank
Erstmals für das Jahr 2004 haben Sie von Ihrem inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitut (etwa der Fondsgesellschaft) eine solche Bescheinigung erhalten. Darauf listet das Kreditinstitut alle Ihre Kapitaleinkünfte nach Zinsen und Dividenden getrennt auf. Bei Wertpapierverkäufen und Termingeschäften wird dagegen jede einzelne Transaktion, mit Anschaffungskosten und Verkaufserlös getrennt aufgeführt. Wertpapiergeschäfte außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist werden nicht aufgelistet.
Die Bankbescheinigung ist ähnlich wie die Steuerformulare KAP, AUS und SO aufgebaut. Als Ausfüllhilfe nennt sie das Steuerformular und die genaue Zeile, in die Sie die aufgeführten Daten übertragen müssen.
Achtung! Trauen Sie den Angaben der zusammenfassenden Jahresbescheinigung keinesfalls. Im siebten Teil dieser FAZ.NET-Serie zeige ich Ihnen detailliert, welche Fehler darin enthalten sein können. Kontrollieren Sie die Angaben stets mit den anderen Bankunterlagen (Kauf- und Verkaufsbelege, Steuerbescheinigung).
Steuerbescheinigung
Wurden von Ihren Kapitalerträgen Steuern einbehalten, erhalten Sie von Ihrer Bank eine Steuerbescheinigung.
Achtung! Viele Kreditinstitute verschicken diese nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Ertragsgutschriften (Zins- und Dividendengutschrift)
Hiermit bescheinigt Ihnen das Kreditinstitut die im Jahr 2005 zugeflossenen Erträge, sowohl Dividenden als auch Zinsen, etwa aus Genußscheinen. Folgende Informationen finden Sie darauf
- Name des Wertpapiers,
- Wertpapierkennnummer (WKN oder ISIN),
- Nennwert,
- Ertrag,
- einbehaltene Steuern (Zinsabschlag-, Kapitalertrag- oder Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag),
- Angaben zu einem eventuell vorliegenden Freistellungsbescheid,
- Überweisungsbetrag.
Erträgnisaufstellung
Hierin listet die Bank gezahlten Zinsen und Dividenden sowie die einbehaltenen Steuern auf.
Tip: Die meisten Banken erstellen gegen eine kleine Gebühr Erträgnisaufstellungen, auf der die Umsätze eines Jahres einzeln dargestellt werden. Mit Hilfe dieser Aufstellungen können Sie die Jahresbescheinigung am einfachsten prüfen.
Kauf- und Verkaufsbelege
Für jede in 2005 getätigte Wertpapiertransaktion erhalten Sie einen exakten Beleg, auf dem alle relevanten Informationen aufgeführt sind:
- Name des Wertpapiers,
- Wertpapierkennnummer (WKN oder ISIN),
- Stückzahl,
- Kurs,
- Kurswert,
- Wertstellung,
- Verrechnungskonto,
- Provisionen und Gebühren,
- Überweisungsbetrag.
Eine besondere Bedeutung kommt diesen Belegen zu, wenn Sie 2005 Spekulationsgeschäfte (Kauf und Verkauf innerhalb von 12 Monaten) getätigt haben.
Erstellen Sie eine eigene Zusammenstellung
Wenn Sie mehrere Bankverbindungen besitzen oder Depots bei verschiedenen Banken oder Brokern nutzen, müssen Sie die Angaben jeder einzelnen Bankbescheinigung zunächst addieren, bevor Sie die Gesamtsumme in die Finanzamtsformulare übertragen können.
Tip: Erstellen Sie eine separate Liste, in die Sie sämtliche Einnahmen (Zinsen und Dividenden) und die abgezogenen Steuern (Zinsabschlag-, Kapitalertrag-, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag) für jedes Ihrer Konten und Depots sowie für Dividendenzahlungen eintragen und addieren - am einfachsten mit Hilfe Ihres PCs und eines Tabellenkalkulations-Programms. So kann eine solche Liste in Excel aussehen: Download: Musterformular für die Steuererklärung (.xls)
Diese Aufstellung sowie die Bankformulare im Original fügen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Der Finanzbeamte kann so Ihre im Formular gemachten Angaben auf einen Blick kontrollieren und abhaken. Das erleichtert ihm die Arbeit, bewahrt Sie vor zeitaufwändigen Rückfragen und sichert Ihnen damit eine schnelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung.
Depotauszug
Hierauf sind die in Ihrem Depot am 31. Dezember 2005 befindlichen Wertpapiere und deren Wert am Stichtag aufgelistet.
Achtung! Einen Depotauszug müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen. Doch meist findet sich hierauf die von der Bank oder dem Broker berechnete Depotgebühr. Fügen Sie daher eine Kopie des Depotauszugs Ihrer Werbungskostenaufstellung bei.
Belege über Werbungskosten
Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2005 Einnahmen aus Kapitalvermögen (Einkünfte über 1.421 Euro bei Ledigen und 2.842 Euro bei Verheirateten) angeben müssen, sollten Sie im Gegenzug auch sämtliche Kosten geltend machen.
Hier zeigt sich leider ein kleiner Nachteil des Halbeinkünfteverfahrens: Sie brauchen zwar nur noch für die Hälfte zu versteuern, können im Gegenzug aber auch nur die halben Werbungskosten steuermindernd geltend machen.
Achtung! Das gilt nicht für Zinsen. Diese müssen Sie weiterhin voll versteuern, können aber sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Kosten absetzen. Das bedeutet aber auch: Wenn Sie Ihre Werbungskosten falsch zuordnen, verschenken Sie bares Geld. Wie Sie Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften richtig angeben und welche Fallen Sie dabei beachten müssen, lesen Sie im sechsten Teil dieser FAZ.NET-Serie.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
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| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
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| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |