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Spekulationsgeschäfte Verlustreiche Aktien abstoßen, Steuern sparen

17.04.2009 ·  Wer im Jahr 2008 Aktien gekauft hat, kann Verluste aus diesen Geschäften wenigstens noch steuerlich nutzen. Um das Verlustpolster nutzen zu können, müssen sie aber noch in diesem Jahr abgestoßen werden.

Von Hanno Mußler
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Seit sechs Wochen steigen die Aktienkurse. Eine so lange Periode aufsteigender Kurse hat es am deutschen Aktienmarkt zuletzt im zweiten Quartal 2007 gegeben, als der Dax über sieben Wochen hinweg zulegte. Es kann eine Überlegung sein, in Anbetracht der vielen schlechten Nachrichten, die noch kommen dürften, Aktien zu verkaufen. Das mag zwar schwerfallen, vor allem dann, wenn der Einstiegskurs deutlich höher war, als es der Verkaufskurs heute wäre. Helfen bei der Entscheidung aber mag der Hinweis, dass aus steuerlicher Sicht ein Verlust noch wertvoll sein kann. Das gilt allerdings nur dann, wenn im Jahr 2008 gekaufte Aktien innerhalb einer Frist von zwölf Monaten wieder verkauft werden.

Seit 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Für Aktien, die davor gekauft wurden, gelten noch alte Regeln. Demnach ist der Veräußerungserlös bei einem Aktienverkauf nach einer Haltedauer steuerlich nicht relevant. Die Ein-Jahres-Frist abzuwarten ist daher bei Aktien mit Kursgewinnen interessant.

Die Kurse aller 30 Dax-Werte mit Ausnahme von VW liegen aber derzeit trotz der Erholung immer noch deutlich tiefer als vor einem Jahr. Zur Erinnerung: Damals stand der Dax bei mehr als 7.000 Punkten und damit 50 Prozent höher als derzeit.

Verluste kann man nicht schönreden

Für Anleger, die sich mit dem Gedanken an einen Aktienverkauf mit Verlust beschäftigen, ist es aus steuerlicher Sicht wichtig, vor Ablauf der Einjahresfrist zu handeln. Wer zum Beispiel Anfang Mai 2008 und damit vor weniger als zwölf Monaten eingestiegen ist und Aktien von Commerzbank, Salzgitter, Thyssen-Krupp oder MAN gekauft hat und jetzt verkauft, kann Verluste von 50 Prozent und mehr realisieren.

Der Anleger kann sich den Verlust damit schönreden, dass er nicht zum Tiefstkurs verkauft. Schließlich haben sich die Kurse zum Beispiel von Commerzbank und Deutscher Bank seit Anfang März verdoppelt, und die von Deutscher Börse und Metro sind immerhin um 50 Prozent gestiegen.

Verluste mit Aktien, die vor 2009 gekauft und nach weniger als zwölf Monaten wieder abgestoßen werden, können zudem für die Kursgewinnsteuer innerhalb der Abgeltungsteuer ein wertvolles Polster sein. Kursgewinne von Aktien und auch anderen Wertpapieren wie Fonds und Anleihen, die nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf steuerlich immer relevant. Dafür sorgen die neuen Regeln der Abgeltungsteuer.

Danach werden nicht nur Zinsen und Dividenden, sondern auch Kursgewinne zum Satz von 26,375 Prozent zuzüglich eventuell Kirchensteuer besteuert, gleichgültig, nach welcher Haltedauer sie abgestoßen werden. Ein jetzt noch nach alten Regeln gebildetes Verlustpolster aus Aktienverkäufen kann aber eingesetzt werden, um es mit diesen Kursgewinnen - nicht aber mit Zinsen und Dividenden - zu verrechnen, und das noch bis 2013. So werden viele Aktionäre die vermutlich ungewohnt hohe Steuer etwas drücken können.

Verlustpolster bis 2013 erhalten

Die schwankungsanfälligste Aktie im Dax ist derzeit die Commerzbank. Anfang Mai 2008 lag der Kurs auf gut 22 Euro. Wer damals 10.000 Euro in die Commerzbank investierte, erhielt rund 450 Aktien. Am 9. März 2008 war eine Commerzbank-Aktie nur noch 2,27 Euro wert, das Aktienpaket im ursprünglichen Wert von 10.000 Euro auf 1.020 Euro geschrumpft. Inzwischen kostet eine Commerzbank-Aktie wieder rund 5 Euro. 450 Commerzbank-Aktien sind demnach 2.250 Euro wert. Damit beträgt das Minus im Depot im Vergleich zum Mai 2008 immerhin 7.750 Euro.

Ein Anleger, der das Aktienpaket noch vor Ablauf der Frist von zwölf Monaten wieder verkauft, kann nach dem Halbeinkünfteverfahren einen Verlust von der Hälfte - also in diesem Fall von 3.875 Euro - in seiner Steuererklärung 2009 geltend machen. Dieses Verlustpolster bleibt ihm bis zum Jahr 2.013 erhalten. Er kann es in den kommenden Jahren dazu nutzen, Kursgewinne mit Aktien und anderen Wertpapieren wie Anleihen und Fonds, die er nach 2009 gekauft hat und eigentlich zu 26,375 Prozent versteuern müsste, zu verrechnen.

Verluste von den Gewinnen abziehen

Der Anleger kann das Verlustpolster auch in diesem Jahr schon nutzen. Aktien, die er vor wenigen Wochen erst gekauft hat, kann er jetzt mit Gewinn verkaufen und den steuerlich relevanten Kursgewinn durch Verrechnung mit dem Verlustpolster drücken.

Wer zum Beispiel am 9. März zum Kurs von 20 Euro 500 Aktien der Deutschen Bank für insgesamt 10.000 Euro gekauft hat und sich in dieser Woche zum Kurs von 39 Euro wieder von dem Aktienpaket getrennt hat mit einem Erlös von 19.500 Euro, müsste eigentlich den vollen Kursgewinn von 9.500 Euro versteuern.

Gehört der Anleger keiner Kirche an, behält der Fiskus 26,375 Prozent, also 2.500 Euro, ein. Hat der Anleger jedoch ein Polster aus halben Verlusten gebildet wie im Fall der 450 Commerzbank-Aktien von 3.875 Euro, kann er diese Verluste von den Kursgewinnen abziehen.

Demnach verblieben nur steuerlich relevante Kursgewinne von 5.625 Euro, auf die ohne Kirchenzugehörigkeit eine Steuer von 1.480 Euro anfiele. Das ist immerhin eine Steuerersparnis von 1.020 Euro.

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