10.09.2009 · Investoren, die ihr Geld in geschlossene Schiffsfonds angelegt und Verluste erlitten haben, versuchen zunehmend, ihr Geld mit juristischer Hilfe wieder zurückzuerhalten. Sie wollen wegen Beratungsfehlern klagen.
Von Tim Höfinghoff und Timo KotowskiInvestoren, die ihr Geld in geschlossene Schiffsfonds angelegt und Verluste erlitten haben, versuchen zunehmend, ihr Geld mit juristischer Hilfe wieder zurückzuerhalten. So berichtet der Hamburger Anlegeranwalt Peter Hahn von zahlreichen Anlegern, die auf ihren Verlusten nicht sitzenbleiben wollen.
An Kundschaft mangelt es den Rechtsanwälten nicht. Während der florierenden Konjunktur der vergangenen Jahre boomte der Markt für Schiffsbeteiligungen. Besonders hierzulande, denn ein Drittel der Containerflotte auf der Welt wurde in Deutschland finanziert. Dabei waren auf dem Markt nicht nur Großinvestoren unterwegs. "Es waren schwerpunktmäßig Durchschnittsanleger", sagt Hahn. Viele hätten 10 000 oder 20 000 Euro in Frachter investiert.
Die Krise belastet den Frachtverkehr und die Schiffsindustrie
Rund 1000 Beteiligungsgesellschaften kamen zum Ende des vergangenen Jahres auf ein Fondsvolumen von knapp 50 Milliarden Euro. Mit dem weltweiten Abschwung ist jedoch auch die Schiffsindustrie in eine schwere Krise geraten. Der Frachtverkehr auf den Ozeanen sinkt, Schiffe sind nicht ausgelastet. Schiffsfonds und deren Anteilseignern bescherte dies hohe Verluste.
Unklar ist, wie viele Fonds inzwischen in Schieflage geraten sind. In der Branche heißt es, 70 Fonds seien in Not, Fachleute berichten, dass mindestens 100 Gesellschaften die Tilgung ihrer Schulden ausgesetzt haben. Zwar haben laut Anwalt Hahn erst 13 Fonds Anträge auf Insolvenz gestellt, doch schätzt er, dass mehr als 10 Prozent der Gesellschaften in Schwierigkeiten stecken.
Die Lage könnte sich noch verschärfen. Zunächst sind viele Ein-Schiff-Fonds betroffen und weniger die Mehr-Schiff- und Dach-Fonds, die erste Verluste noch ausgleichen können. Erst Ende 2010 könnte sich das ganze Ausmaß der Krise zeigen. Wenn Gesellschaften ihre Anteilseigner nicht mehr mit Renditen erfreuen, sondern geleistete Ausschüttungen zurückfordern oder sogar Nachschüsse verlangen, versuchen Anleger, aus den Fonds herauszukommen. Anwälte wie Hahn machen allerdings wenig Hoffnung, dass Investoren allein deshalb ihr Geld zurückverlangen können, weil niemand sie vor dem Ausmaß der aktuellen Krise gewarnt hat. Unklar sei, ob Berater vor Jahren auf ein solches Szenario hätten eingehen müssen oder ob es in Prospekten hätte erwähnt sein müssen.
Hoffnungslos ist die Lage der Anleger dennoch nicht: Vielfach waren Berater nachlässig, so dass Anleger Chancen haben, wegen Beratungsfehlern ihr Geld zurückzufordern. So wurden oft Beratungsprämien verschwiegen, Verkaufsprospekte nicht ausgehändigt, Risiken kleingeredet und Anleger mit Falschinformationen abgespeist. Die besten Chancen hätten Anleger, wenn sie nachweisen können, dass Berater nicht preisgegeben haben, wie stark sie über Prämien an dem Schiffsgeschäft mitverdienten. "Die Kick-Back-Rechtsprechung ist derzeit das schärfste Schwert für den Anwalt", sagt Hahn.
Anlageberater, Emissionshäuser und Banken können eventuell in die Pflicht genommen werden
Darüber hinaus sieht der Anlegervertreter in den meisten Fällen mehrere Anknüpfungspunkte, wie Anwälte für ihre Klienten die gesamte Einlage zurückfordern können. Zunächst könne gegen übereifrige Berater vorgegangen werden, die Risiken verschwiegen, die Anlageziele und die Risikobereitschaft ihrer Kunden nicht beachteten oder sogar falsche Angaben machten. Aber auch gegen ein Emissionshaus, das einen Fonds aufgelegt hat, sei ein Vorgehen nicht aussichtslos, falls das Unternehmen Falsches oder Unvollständiges in den Fondsprospekt geschrieben hat. Zuletzt könnten auch am Geschäft beteiligte Banken in die Pflicht genommen werden. So seien Schadensersatzansprüche auch gegen Institute möglich, für die ein Berater tätig war oder die Darlehen bereitstellten.
Allerdings sollten Anleger nicht zu lange warten. Denn die Chance, die Einlage zurückzubekommen, ist durch Verjährungsfristen bedroht. Gegenüber dem Emittenten können Ansprüche aus der Prospekthaftung nur bis zu einem Jahr, nachdem man von Fehlern im Prospekt erfahren hat, oder drei Jahre nach dem Kauf geltend gemacht werden. Für Aussagen des Beraters gelten Fristen von drei Jahren nach Kenntnisnahme beziehungsweise maximal zehn Jahren.
Möglicherweise werden die Anleger auch aufgefordert, Kapital nachzuschießen. Fachleute raten, sich nicht allzu leicht in die Pflicht nehmen zu lassen. "Selbst wenn die Mehrheit der Anteilseigner für ein Nachschießen ist, muss man als Einzelner meines Erachten nicht zahlen", sagt der Anwalt. Allerdings seien in zahlreichen Fällen die Aussichten nicht schlecht, dass nicht ein Großteil des Investments abgeschrieben werden muss. So hat Hahn im Auftrag von zwei Klienten erreicht, dass ein Hamburger Emissionshaus einen Schiffsfonds komplett rückabgewickelt hat - unter anderem wegen falscher Prognosen zur Kostenentwicklung bei den im Fonds enthaltenen Schiffen.
Kommentar, Seite 20
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| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
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