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Schiffsfonds Anbieter könnten Anleger zu weiteren Investitionen zwingen

 ·  Viele Schiffsfonds brauchen frisches Kapital. Manchen Initiatoren geschlossener Beteiligungen gelingt es, die Anleger zum Nachschießen von Geld zu zwingen.

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Viele Anleger müssen befürchten, gegen ihren Willen Geld in notleidende geschlossene Fonds nachschießen zu müssen. Meistens wird es sich um die Rückforderung von Ausschüttungen handeln, manchmal auch um echte Nachschüsse. Das trifft möglicherweise Tausende Anleger, die von der Krise der Schiffsfonds betroffen sind.

Eigentlich gilt der Grundsatz, dass Anleger vor unfreiwilligen Nachzahlungen geschützt sind. Früher wurden geschlossene Beteiligungen gern in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) angeboten, bei der alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften. Heute ist die Kommanditgesellschaft die gängige Form, bei der die Anleger nur mit ihrer Einlage haften. Doch dies unterlaufen manche Fondsanbieter durch unklare Verträge.

Versammlungslokale in dunklen Gegenden

“Ob Nachschusspflichten oder Rückzahlungspflichten bestehen, muss bei jedem Fonds im Einzelfall geprüft werden“, sagt Uwe Siemon, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Siemon in Frankfurt. „Meistens ist die Haftung der Anleger unwiderruflich auf ihre Kapitaleinlage beschränkt.“

Das müsse jedoch nicht bei allen Konstruktionen der Fall sein. „Zum Beispiel kann in Einzelfällen in Gesellschaftsverträgen ein Passus eingebaut sein, demzufolge die Gesellschafterversammlung per Mehrheit einen Nachschuss beschließen kann“, warnt Siemon. „Das ist natürlich sehr gefährlich für die Anleger.“

Ist ein Fonds in der Krise, sollen Anleger oft zunächst freiwillig auf Ausschüttungen verzichten. Manche Fondskäufer haben damit schon bei geschlossenen Immobilienfonds Erfahrung gemacht. So hatte Siemon an einer Gesellschafterversammlung des notleidenden geschlossenen Immobilienfonds CFB 142 der Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft teilgenommen. Die Versammlung habe kurz vor Weihnachten am Stadtrand von Düsseldorf stattgefunden und sei für ortsunkundige Teilnehmer nicht leicht zu finden gewesen, erinnert sich Siemon.

Zu viele Schiffe

Doch auch die Krise der Schiffsfonds weitet sich aus. So sind angeblich 2500 Schiffe über geschlossene Beteiligungen finanziert. Rund 800 von ihnen - ungefähr 20 Prozent aller in Deutschland registrierten Schiffe - befänden sich in finanziellen Schwierigkeiten, schätzt Thomas Mattheis, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TPW in Hamburg. Mehr als 100 Schiffsfonds haben schon Insolvenz angemeldet.

Ursache der Krise der Schiffsfonds sind Überkapazitäten auf den Weltmeeren und zu viele Beteiligungen, die in den vergangenen Jahren den Anlegern zum Kauf angeboten worden sind und die offensichtlich an den Bedürfnissen des Schiffsmarktes vorbei gebaut worden sind. Auch Reeder haben sich an diesem Geschäft beteiligt und Schiffe gebaut, um sie dann in eine geschlossene Beteiligung einzubringen, die sie selbst aufgelegt haben.

125 Millionen nachgeschossen

“Im Prinzip sind sich alle geschlossenen Fondskonstruktionen ähnlich“, sagt Anlegeranwalt Siemon. „Es macht juristisch oft keinen großen Unterschied, ob der Fonds in Schiffe, Immobilien oder Flugzeuge investiert.“ Bei Schiffsfonds jedoch läuft die Krise nach seinem Eindruck jetzt erst so richtig an. Die erste Krise sei durch einen vorübergehenden Anstieg der Frachtraten gemildert worden.

„Doch mit der zweiten Krise fahren viele Schiffsfonds jetzt auf Grund“, sagt Siemon. „In der Regel haben Schiffsfonds eine anteilige Fremdfinanzierung. Wenn die Charterraten dauerhaft sinken, können diese Darlehen notleidend werden.“ Auch die Deutsche Shipping Reserach konstatierte jüngst, dass die Charterraten über alle Schiffsklassen hinweg immer noch nicht auskömmlich seien, um die Kosten komplett zu decken.

In der Folge bleibt es oft nicht dabei, dass Anleger nur auf weitere Ausschüttungen verzichten. Vielmehr stellen die Fondsinitiatoren die Anleger oft vor die Wahl, Ausschüttungen entweder zurückzuzahlen oder Geld nachzuschießen - ohne die Gewissheit zu haben, den Fonds dadurch zu retten - oder den Fonds in die Insolvenz gehen zu lassen. Gut 125 Millionen Euro haben die deutschen Anleger zwischen dem Frühjahr vergangenen Jahres und Mitte dieses Jahres in Schiffsfonds über Eigenkapitalerhöhungen nachgeschossen, geht aus Zahlen des Verbands Geschlossene Fonds (VGF) hervor. Doch diese Zahlungen sind freiwillig. Der Anleger selbst entscheidet, welche Option er für vorteilhafter hält.

Fallen im Vertrag

Viele Fondsinitiatoren jedoch gehen robuster vor. So berichtet ein Anlegeranwalt in Köln, dass ein Fondsinitiator bei mindestens zwei notleidenden Schiffsfonds von den Anlegern erfolgte Gewinnausschüttungen zurückgefordert hat, obwohl diese beiden Fonds noch gar nicht insolvent waren. Immerhin gingen diese Nachforderungen nicht über das eingezahlte Kapital hinaus. Doch die betroffenen Anleger werden ihre Klagen gegen den Fonds vor Gericht möglicherweise verlieren.

Anleger sollten sorgfältig den Gesellschaftsvertrag studieren. Denn einen Passus, der etwaige Nachschusspflichten klar regelt, werden sie nicht immer finden. Oft sind die Verträge unklar gehalten. „Ein von allen Gesellschaftern getragener Beschluss, Geld nachzuschießen, wäre in der Regel wohl von der Vertragsfreiheit gedeckt, wenn der Gesellschaftsvertrag überhaupt Abstimmungen der Gesellschafter über solche Änderungen vorsieht“, meint Siemon.

In der Praxis werde es aber wohl nie vorkommen, dass sich alle Anleger einig sind, Nachschüsse zu leisten. „Häufig ist im Gesellschaftsvertrag nicht klar geregelt, welche Änderungen die Gesellschafterversammlung mit welchen Mehrheiten beschließen kann, insbesondere, ob Nachschusspflichten überhaupt anders als einstimmig beschlossen werden können“, warnt Anlegeranwalt Siemon. Das machen sich einige Fondsinitiatoren dann zunutze.

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