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Riester-Rente Sparer lassen Riester-Zulagen verfallen

 ·  Ein großer Teil der Riester-Sparer hat noch keine staatliche Zulage beantragt und verschenkt dadurch Geld. Häufig sind es mehr als hundert Euro im Jahr. Allein für das Jahr 2004 hat die staatliche Zulagenstelle geschätzt rund 200 Millionen Euro nicht auszahlen können.

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Ein großer Teil der Riester-Sparer hat noch keine staatliche Zulage beantragt und verschenkt dadurch Geld. Häufig sind es mehr als hundert Euro im Jahr. Allein für das Jahr 2004 hat die staatliche Zulagenstelle geschätzt rund 200 Millionen Euro nicht auszahlen können. Inzwischen - die Frist von zwei Jahren ist verstrichen - sind die Ansprüche der etwa 1,4 Millionen Sparer, die sich nicht gerührt hatten, verfallen.

Riester-Renten, benannt nach dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, sind staatlich geförderte private Renten. Beiträge und Zulagen mindern die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Besonders groß sind die Vorteile für kinderreiche Familien.

Denn zusätzlich zur eigenen Zulage eines anspruchsberechtigten Erwachsenen, die vom nächsten Jahr an 154 Euro beträgt, kommen für jedes Kind von 2008 an 185 Euro hinzu. Die Kinderzulage will die Politik sogar weiter anheben. Inzwischen haben schon mehr als 9 Millionen Angestellte und Beamte einen Vertrag abgeschlossen. Das lohnt sich für die Sparer aber nur dann, wenn sie die Zulagen auch wirklich einfordern. Von sich aus zahlt der Staat nicht.

„Weggelegt und vergessen“

Angesichts der kostspieligen Abneigung ihrer Kunden gegen Papierkram hat die Allianz Leben inzwischen eine Arbeitsgruppe gegründet. Ein gutes Dutzend Telefonisten hat in den vergangenen Jahren die vergesslichen Kunden angerufen, damit die staatliche Zulage nicht verlorengeht. Die kundenfreundliche Aktion hätte größeren Erfolg verdient gehabt. Ende 2006 hatten 113.000 Riester-Sparer der Allianz noch keine Zulage für das Jahr 2004 beantragt. Von diesen haben die Telefonisten 25.000 angerufen, nur 8000 haben gehandelt und nach dem Hinweis eine Zulage beantragt.

Die häufigsten Erklärungen für das Versäumnis seien gewesen: „Weggelegt und vergessen“, „hatte ich gar nicht verstanden, dass ohne die Zulage Geld verlorengeht“ - und vor allem „zu kompliziert“. Besonders die letzte Reaktion scheint intuitiv einleuchtend. Doch der für die Zulage erforderliche Aufwand ist geringer, als man vermuten würde.

Vier Seiten hat das Formular. Die größte Hürde ist das Aufspüren der Sozialversicherungsnummer, zu finden in der jährlich vom Arbeitgeber versendeten Meldebescheinigung zur Sozialversicherung. Einst musste der Papierkram noch jedes Jahr von neuem erledigt werden. Inzwischen reicht aber ein Zulagenantrag, der auch für die folgenden Jahre gilt und nur aktualisiert werden muss, wenn sich die Lebensumstände grundlegend ändern; zum Beispiel wenn ein Kind geboren wurde oder ein anderes so alt geworden ist, dass kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.

Viele Zulagenmuffel lassen sich bekehren

Zwei Jahr Zeit haben die Sparer, das vierseitige Formular auszufüllen, das ihnen ihr Anbieter zuschickt und auch, sobald es ausgefüllt ist, an die Zulagenstelle weiterleitet. Doch nach Ablauf der zwei Jahre ist das Geld verloren. So hatten Ende 2006 fast 1,4 Millionen Sparer, die im Jahr 2004 schon einen Riester-Vertrag abgeschlossen hatten, keinen Antrag gestellt. An die anderen 2,8 Millionen wurden 385 Millionen Euro ausgezahlt - durchschnittlich 137 Euro. Im Jahr 2006 hatte die Allianz 1,05 Millionen Riester-Kunden. Davon haben rund 245 000 keinen Antrag gestellt. Bliebe es dabei, ginge es allein in diesem Jahr um Zulagen in der Größenordnung von 57 Millionen Euro.

Doch es besteht Hoffnung: Offenbar lassen sich viele Zulagenmuffel bekehren. Während 2004 noch 1,4 Millionen Sparer ihre Ansprüche haben verfallen lassen, sind nach Auskunft der zentralen Zulagenstelle in Potsdam in diesem Jahr schon rund 6,5 Millionen Anträge eingegangen. Angesichts von 8 Millionen Verträgen, die es Ende 2006 schon gab - nur diese sind für 2007 zulagenberechtigt -, ist das eine erfreulich hohe Zahl.

Finanzbeamte zieht den Anspruch auf die Zulage ab

Gleichwohl gebe es immer noch viele Sparer, die glaubten, ein Zulagenantrag sei gar nicht notwendig, berichtet Ulrich Stolz, Leiter der Zulagenstelle. Ursache ist meist ein Missverständnis, das bei Riester-Sparern mit hohem Einkommen am weitesten verbreitet ist. Sie begründen die Untätigkeit damit, dass sich das Riester-Sparen bei ihnen nur wegen des Steuervorteils lohne.

Das ist zwar nicht falsch, führt aber zu einem falschen Schluss. Selbst gezahlte Beiträge und Zulagen können jedes Jahr bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Finanzbeamte ermittelt die Steuerersparnis, zieht dann aber den Anspruch auf die Zulage ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zulage tatsächlich geflossen ist. Wer den Zulagenantrag nicht stellt, verliert Geld genau in Höhe der Zulage.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Wirtschaft.

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