19.12.2009 · Verbraucherschutzministerin Aigner erhöht den Druck auf die Banken: Im kommenden Jahr will sie Gesetzesregelungen auf den Weg bringen, die Privatkunden mehr Transparenz ermöglichen und sie vor falschen Beratungen schützen sollen.
Von Henrike Roßbach und Joachim JahnPrivatanleger sollen in Zukunft besser vor einer falschen Beratung durch ihre Bank geschützt werden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte am Freitag in Berlin an, dazu im Laufe des nächsten Jahres Gesetzesregelungen auf den Weg zu bringen. Herzstück ihrer Pläne ist ein „Produktinformationsblatt“, eine Art Beipackzettel für Finanzprodukte. Rendite, Kosten und Risiko einer Anlage sollen dadurch für den Kunden erkennbar werden, erklärte die Ministerin. „Ein ,Weiter so' kann es nicht geben.“
Zuvor hatte sie sich mit Vertretern von Banken und anderen Finanzinstituten getroffen, um über einen besseren Anlegerschutz zu sprechen. Der Bundesverband deutscher Banken und der Deutsche Derivate Verband hätten in den Gesprächen zugesagt, ein Produktinformationsblatt zu entwickeln und ihren Instituten zur Verfügung zu stellen. Bislang hatte dies nur die niederländische Bank Ing-Diba angekündigt. Die Deutsche Bank hatte zuvor versprochen, ihre Anlageprodukte mit Symbolen zu kennzeichnen, damit Kunden sich auf einen Blick über die wichtigsten Eigenschaften von Fonds und Zertifikaten informieren können.
Aigner verurteilt Verkaufs-Quote
Aigner will außerdem die Haftung für Fehlberatungen verschärfen und die Verjährungsfristen für Produkthaftung auf zehn Jahre verlängern. Auch der „Graue Kapitalmarkt“ soll nach dem Willen der Ministerin für die Anleger transparenter werden. Dabei gehe es unter anderem um geschlossene Immobilienfonds. Für Berater, die gegen Honorar und nicht für Provisionen arbeiten, solle es ein eigenes Berufsbild geben, sagte Aigner weiter. Sie kritisierte auch den Verkaufsdruck, der in vielen Banken auf den Mitarbeitern laste. Sie habe nichts gegen Anreizinstrumente. Wenn die Vorgabe aber laute, jede Woche eine bestimmte Anzahl eines Produktes zu verkaufen, „dann wird es schwierig“. Auch die Gewerkschaft Verdi moniert regelmäßig die produktbezogenen Verkaufsvorgaben. Gegebenenfalls müssten sie gesetzlich verboten werden, sagte Verdi-Vorstand Uwe Foullong am Freitag.
Im Zuge der Finanzkrise waren die Banken unter anderem durch den massenhaften Verkauf von Lehman-Zertifikaten in die Schlagzeilen geraten. Nun kochte das Thema Falschberatung abermals hoch, weil bei einer Untersuchung der Stiftung Warentest von 21 Banken nur drei die Note „befriedigend“ erreichten: die Commerzbank, die Kreissparkasse Köln und die Berliner Sparkasse. 16 Banken wurden dagegen nur mit „ausreichend“ und zwei sogar mit „mangelhaft“ bewertet: die ostsächsische Sparkasse und die BW Bank. Viele Banken hatten offenbar nicht einmal nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Testkunden gefragt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kündigte daraufhin an, den Vorwurf entsprechender Gesetzesverstöße zu prüfen. Aigner kritisierte am Freitag, dass dies nicht schon früher passiert sei.
Grüne fordern ganzheitliches Kapitalanlagerecht
Die Grünen verlangten unterdessen eine Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“. „In diesem Bereich versickern jährlich Anlagegelder der Bürger in Milliardenhöhe“, heißt es in einem Antrag der Bundestagsfraktion. Die Spaltung des Kapitalmarktes müsse überwunden werden, heißt es mit Blick auf Banken, Investmentfonds, Versicherungen und Wertpapierdienstleister, die längst von der Bafin überwacht werden. Insbesondere geschlossene Immobilienfonds seien hingegen weitgehend unreglementiert geblieben, obwohl sie sich zum gängigen Finanzprodukt entwickelt hätten. Vertrieben würden diese Anteile von eigens geschulten „Beratern“ mit aggressiven Vertriebsmethoden, oft angepriesen mit besonders hoher Rendite, angeblichen Steuervorteilen und als vermeintliche Altersvorsorge. Hinzu kämen völlige Phantasieprodukte wie „Bankgarantiegeschäfte“ oder „Depositendarlehen“ sowie Schneeballsysteme wie einst bei der Göttinger Gruppe. „Das im grauen Kapitalmarkt vernichtete Kapital fehlt für die Finanzierung von Unternehmen am geordneten Kapitalmarkt“, beklagen die Grünen.
Die Fraktion leitet daraus her, dass ein „ganzheitliches Kapitalanlagerecht“ und ein einheitliches Schutzniveau - unabhängig von Produkt und Vertriebsweg - geschaffen werden müssten. Der Handel mit geschlossenen Fonds müsse künftig - wie schon der mit Aktien und Anleihen - dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen. Für die Initiatoren soll es eine Zulassungspflicht geben, für Vertriebsleute Mindeststandards. Auch soll die Prüfung der Verkaufsprospekte durch die Bafin auf deren Inhalt ausgeweitet werden. Die Aufsichtsbehörde wollen die Abgeordneten personell aufrüsten und die Möglichkeit von Pilotprozessen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ausweiten.
Die Spitzenverbände der Bankbranche wiesen demgegenüber am Freitag darauf hin, dass der Bundestag in jüngster Zeit schon mehrfach die Vorschriften zum Anlegerschutz verschärft habe. So gebe es vom 1. Januar 2010 an die Pflicht, ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Weitere deutsche und europäische Anpassungen seien schon auf dem Weg.
vom Vorbild lernen?
Wilhelm Wacker (W.Wacker)
- 19.12.2009, 12:20 Uhr
Noch mehr Informationen helfen wenig weiter
Andreas Teichmann (oltat)
- 19.12.2009, 15:47 Uhr
"Caveat Venditor" statt "Emptor"
Thomas Mirbach (lurkius)
- 19.12.2009, 16:44 Uhr
Man muss die Ursache dieser Probleme einfach mal ganz klar beim Namen nennen:
Rüdiger Noll (krn)
- 19.12.2009, 20:30 Uhr
Also doch weiter so !
heinz herzing (heinz48)
- 20.12.2009, 14:14 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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