05.04.2008 · Für Zertifikate gilt praktisch jetzt schon die Abgeltungsteuer. Mit einem Kunstgriff lässt sich aber die Steuerfreiheit von Kursgewinnen bis Jahresende erhalten. Im Finanzministerium wird dies mit Argwohn beobachtet.
Von Steffen UttichFonds mit einem Investitionsschwerpunkt in Anlagezertifikaten sollen steuerlich schlechter gestellt werden. Bislang können Anleger in diesen Fonds den Wertzuwachs nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei vereinnahmen. Im Bundesfinanzministerium gibt es aber Pläne, Gewinne aus der Anlage in Zertifikaten wie Zinserträge („ausschüttungsgleiche Erträge“) zu behandeln. Damit würden Zertifikatefonds die Steuerfreiheit verlieren und der Einkommensteuer unterliegen, was die Nachfrage in der Anlegerschaft empfindlich dämpfen dürfte. Eine entsprechende Regelung soll sich im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden, der in den nächsten Tagen veröffentlicht wird.
Mit diesem Vorgehen könnte der Gesetzgeber eine Hintertür schließen, die von einigen großen Banken in den vergangenen Monaten genutzt wurde, um die steuerliche Benachteiligung von Zertifikaten vor der Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge im kommenden Jahr abzumildern. Zertifikate, in die ein Anleger derzeit investiert und die er nach dem 30. Juni 2009 mit Gewinn verkauft, unterliegen schon der neuen Steuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Dagegen genießen Investmentfonds bei einem Einstieg bis Anfang 2009 einem vollständigen Bestandsschutz, so dass Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltedauer auch nach 2009 steuerfrei vereinnahmt werden können.
„Es gilt ein unbegrenzter Bestandsschutz“
Die Deutsche Bank, die Hypo-Vereinsbank, die Schweizer Großbank UBS und die amerikanische Investmentbank Merrill Lynch haben vor diesem Hintergrund in den vergangenen Monaten damit begonnen, Zertifikatestrukturen in der rechtlichen Hülle eines Investmentfonds anzubieten. Über eine französische Investmentgesellschaft (SAS) oder eine luxemburgische (Sicav) lässt sich dies ohne größeren Aufwand umsetzen. Die Deutsche Bank bietet inzwischen mehrere Bonuszertifikate als DB Platinum Bonus Fonds an. Bei der Hypo-Vereinsbank gibt es einen ähnlich ausgerichteten HVB Bonus Fonds. Merrill Lynch nennt ihr Bonuszertifikat im Fondsmantel ML Global Bonus Fonds. Die UBS hat eine komplexe Zertifikatestruktur unter dem Namen LSAM Rolling Step Down Express als Fonds auf den Markt gebracht.
Gemeinsam ist allen diesen neuen Fonds aus den Zertifikateabteilungen der Hinweis auf die steueroptimierte Lösung. „Durch die Verpackung der Zertifikatekonstruktion in einem Fondsmantel gilt ein unbegrenzter Bestandsschutz“, wird die UBS am deutlichsten. „Anleger müssen also für vor 2009 gekaufte Anteile keine Abgeltungsteuer zahlen, solange sie investiert bleiben.“
Die gesetzliche Eingrenzung gestaltet sich schwierig
Mit dem vor einem Jahr beschlossenen eingeschränkten Bestandsschutz für Zertifikate wollte der Gesetzgeber verhindern, dass in den Monaten vor Einführung der Abgeltungsteuer Zertifikate mit einer sehr langen beziehungsweise unbegrenzten Laufzeit auf den Markt gebracht werden, deren zugrundeliegender Basiswert jederzeit geändert werden könnte. Erste Bestrebungen in dieser Richtung waren schon erkennbar. Die dahinter stehende Absicht der langfristigen Umgehung der Gewinnbesteuerung war dem Gesetzgeber zu offensichtlich.
Allerdings gestaltet sich die gesetzliche Eingrenzung von Zertifikaten in Fonds schwierig. Nach den bisherigen Vorstellungen im Bundesfinanzministerium sind Zertifikate als Inhaberschuldverschreibungen definiert. Damit wären unter anderem die schon seit längerem erhältlichen Zertifikatefonds von Fondsgesellschaften wie Allianz Global Investors vom Verlust der Steuerfreiheit unmittelbar betroffen. Die Deutsche Bank bildet in ihren neuen Bonusfonds aber die Wertentwicklung der zugrundeliegenden Zertifikatestruktur über Tauschgeschäfte (Swaps) ab. Solche Konstruktionen würden nach derzeitigem Stand vom eingeschränkten Bestandsschutz nicht erfasst.
Steffen Uttich Jahrgang 1970, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Immobilienteil.
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