27.10.2007 · Kunden von Banken und Sparkassen dürfen sich auf eine umfassendere Aufklärung ihrer Bank zu angebotenen Geldanlageprodukten freuen. Es soll zudem mehr Informationen über entstehende Kosten geben.
Kunden von Banken und Sparkassen dürfen sich vom kommenden Monat an auf eine umfassendere Aufklärung ihrer Bank zu angebotenen Geldanlageprodukten und mehr Informationen über die damit verbundenen Kosten freuen. Zum 1. November wird die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Finanzmärkte - nach der englischen Bezeichnung „Markets in Financial Instruments Directive“ kurz Mifid genannt - hierzulande umgesetzt. Bei ihrer Verabschiedung vor drei Jahren schien eine Zeitenwende im Anlegerschutz möglich. Wegen mancher Unklarheiten über das notwendige Ausmaß an Offenlegungspflichten gerieten zeitweise sämtliche Wertpapierdienstleister ins Schwitzen. Letztlich sind die praktischen Folgen aus Anlegersicht aber überschaubar.
„Die Risikoeinstufungen wurden überarbeitet und der Beratungsprozess erweitert“, sagt Torsten Barnitzke, der innerhalb des Deutsche-Bank-Konzerns an der Mifid-Umsetzung arbeitete. Zudem würden die Anleger künftig stärker für die Kosten einer Beratung sensibilisiert. „Die Angst in der Finanzbranche vor der Mifid war übertrieben“, fasst er die gesammelten Erfahrungen zusammen. Bankkunden stehen also künftig vor einer Anlageentscheidung zwar wesentlich mehr Informationen zur Verfügung als bisher. Ob diese tatsächlich aber einen Beitrag zum besseren Verständnis leisten, ist keineswegs gesichert.
„Das höchste gesetzlich vorgesehene Schutzniveau“
Einen Vorgeschmack gaben in den vergangenen Wochen die zahlreichen Briefe, die jedem Bankkunden im Lande zugestellt wurden. Darin wurden Privatanleger beispielsweise darüber informiert, dass ihre Bank sie nun als solche einstuft. „Die Einordnung als Privatkunde gewährleistet das höchste gesetzlich vorgesehene Schutzniveau für Anleger“, ist als Begründung für diesen sicherlich nicht überraschenden Schritt zu lesen.
In der Regel folgt in den Briefen danach viel Kleingedrucktes, in erster Linie Erläuterungen zu den überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vor allem der Absicherung der Bank gegen Haftungsrisiken dienen, für die Adressaten jedoch keine nennenswerten Änderungen bereithalten. „Es wird sich insgesamt für Sie nicht viel ändern“, macht beispielsweise die Fondsverkaufsplattform Ebase gleich im Anschreiben ihren Privatkunden klar.
Etwas anders verhält es sich dagegen mit den Bestandsprovisionen, auf die künftig vor einem Verkauf von Geldanlageprodukten hingewiesen werden muss. Dabei handelt es sich um den Anteil, den ein Fonds- oder Zertifikateverkäufer von der jährlich zu zahlenden Verwaltungsgebühr des Anlegers erhält. In der Vergangenheit wurden diese sensiblen Angaben vertraulich behandelt, was dem Eindruck einer kostenfreien Beratung Vorschub leistete. Nun geht beispielsweise aus einer aktuellen Werbebroschüre von Cortal Consors hervor, dass der Online-Broker für den Verkauf des Fonds DWS Aktien Strategie Deutschland jährlich 0,25 Prozentpunkte aus der Jahresgebühr erhält. Für den JP Morgan Euroland Equity bekommt er sogar 0,9 Prozentpunkte.
Die Haftungsrisiken sind gestiegen
Nicht alle Finanzinstitute sind so konkret. Einige nennen nur Bandbreiten, in denen sich die Bestandsprovisionen bewegen. Die konkreten Größenordnungen müssen jedoch auf Anfrage nachgeliefert werden. Allerdings hätten die Banken ihre Kunden auch ohne Mifid-Richtlinie demnächst über die Existenz von Bestandsprovisionen informieren müssen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Dezember ging in die gleiche Stoßrichtung.
Gestiegen sind mit der Mifid auf jeden Fall die Haftungsrisiken der Banken und Sparkassen, weil durch die höheren Transparenzanforderungen und die vorgeschriebene umfassende Produktaufklärung künftig rascher als bisher auf Falschberatung geklagt werden dürfte. Die Richtlinie könnte somit zu einem Einfallstor für Anlegeranwälte werden, wenn ein Bankkunde Verluste einfährt. Nach Ansicht von Peter Schwicht, Deutschland-Chef von JP Morgan Asset Management, könnte vor diesem Hintergrund die bislang allenfalls rudimentär in Deutschland vorhandene Anlageberatung auf Honorarbasis einen Schub erfahren. „Für Banken könnte sich die Honorarberatung als geringeres Übel erweisen.“
„Mifid streut Sand in die Augen der Anleger“
Eingeschränkt werden die Auswirkungen der Mifid für den Anlegerschutz nicht zuletzt durch den Umstand, dass nur Banken, Sparkassen und Anbieter von Wertpapieranlageprodukten den neuen Anforderungen zu mehr Offenheit unterworfen sind. Ausgeklammert sind dagegen Lebensversicherer und Anbieter geschlossener Fonds, deren Geschäftsmodell eine großzügige Provisionierung ihrer Verkäufer vorsieht. Auch freie Finanzmakler ohne Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen nicht den Mifid-Kriterien.
„Mifid ist hochgradig porös und streut Sand in die Augen der Anleger“, kritisiert deshalb Martin Stürner vom Vermögensverwalter PEH in Oberursel. Spötter am Finanzplatz Frankfurt machen ganze vier Gewinner der Mifid-Umsetzung aus: Rechtsberatungsfirmen, IT-Dienstleister, Kongressveranstalter und die Deutsche Post, die den Anlegern die überarbeiteten Geschäftsbedingungen zustellen durfte.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |