16.01.2008 · Der Hypo Real Estate droht weiteres Ungemach. Nach der unerwarteten Abschreibung eines Kreditportfolios und dem Kurseinbruch der Aktie prüfen Anwälte nun Schadenersatzklagen. Der Vorwurf: „Fehlerhafte Information des Kapitalmarktes“
Die bekannten Anlegerkanzleien zögerten nicht lange. Sowohl die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft als auch die Tübinger und Berliner Kanzlei Tilp Rechtsanwälte überlegen, die Hypo Real Estate zu verklagen. Mit einer entsprechenden Prüfung hätten erste Aktionäre seine Kanzlei sogar beauftragt, teilte Rechtsanwalt und Anlegerschützer Klaus Nieding mit.
„Es ist nur schwer vorstellbar, dass der Vorstand seit Beginn der Subprime-Krise bis zum heutigen Tag nicht gewusst hat, dass er einen solch signifikanten Wertberichtigungsbedarf hat. Insofern wird gerade geprüft, ob wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen Schadensersatzansprüche bestehen“, sagte Nieding.
„Anleger sind stocksauer“
Auch sein Kollege Tilp ist schon aktiv, ebenso wie die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte. „Die Meldung über die Wertberichtigung bei der Hypo Real Estate Holding AG weckt Erinnerungen an die Vorgänge bei der IKB Industriebank AG im Sommer 2007, wo wir mittlerweile eine Vielzahl von Klageaufträgen, auch von institutionellen Anlegern, vorliegen haben“, meint Rechtsanwalt Bernd Jochem.
Anlass ist der Kurseinbruch der Aktie am Dienstag: Der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) habe mit einem Gewinneinbruch wegen der internationalen Finanzmarktkrise die Börsen verschreckt. Am Dienstag berichtete die Bank über Abschreibungen auf ein Wertpapierportfolio in Höhe von 390 Millionen Euro. Noch im November hatte die HRE hingegen erklärt, sie sehe sich von den „Subprime“-Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten kaum betroffen (Hypo Real Estate: Schlag für den Aktienkurs).
Durch den spontanen Vertrauensverlust verlor die Aktie am Dienstag rund 2,4 Milliarden Euro an Wert. Besonders gut gefiel den Tilp-Anwälten dieser Kommentar: „Das ist ein echter Vertrauensbruch“, urteilte Bankenanalyst Konrad Becker von Merck Finck. „Die Anleger sind stocksauer.“
Kein Wunder also, dass sie nun feststellen: Dadurch stellten sich nicht nur Fragen zur Investor-Relations-Politik der Hypo Real Estate, sondern auch rechtliche Fragen. Diese werden von den Tilp-Rechtsanwälten Peter Gundermann und Stefan Holzinger in sechs Punkten zusammengefasst.
1. Welche Ansprüche könnten Anleger geltend machen?
In Betracht kommen Ansprüche nach §§ 37 b (unterlassene unverzügliche Veröffentlichung von Insiderinformationen) sowie § 37 c (Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen) des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Beide Vorschriften stellen Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB dar, so dass aus dieser Vorschrift Schadensersatzansprüche folgen können.
2. Welche Ansprüche kommen gegenüber den verantwortlichen Organen in Betracht?
Bis heute fehlt es an einer spezialgesetzlichen Regelung von einer Organaußenhaftung, so dass nur eine persönliche Haftung vor allem nach § 826 BGB in Betracht kommt.
3. Welche rechtlichen Probleme gibt es bei fehlerhafter Kapitalmarktinformation in der Rechtsprechung?
Die HRE müsste grob fahrlässig oder (bedingt) vorsätzlich gehandelt haben, wobei die Beweislast hier gegen das Unternehmen gerichtet ist. Weiter ist regelmäßig von Anlegern der Nachweis der Kausalität zu führen, was eine hohe Hürde zu Lasten des Anlegers darstellt. Die Verjährung beläuft sich auf ein Jahr ab Kenntnis des Anlegers vom Verstoß des Unternehmens, läuft jedoch spätestens in 3 Jahren ab Veröffentlichung bzw. seit der Unterlassung ab.
4. Drohen der HRE auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen?
Ja.
5. Welche prozessualen Vorschriften gelten in Deutschland?
Es gilt der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b ZPO. Danach wäre HRE vor dem Landgericht München I zu verklagen. Die relevanten Fragen regelt das Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMUG, § 1).
6. Droht der HRE in Amerika eine Sammelklage?
Grundsätzlich ja, da die Aktie auch in Amerika notiert.
Gespannt dürfen Anleger nun sein, wie die Hypo Real Estate darauf reagiert.
Wer sind die Anlegeranwälte?
Die NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzlei verfügt seit mehr als zwölf Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren.
Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private. Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei sogar erstmals die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein.
Und .... gegen wen wird HRE ev. klagen?
Fionn Huber (fionn)
- 16.01.2008, 15:58 Uhr
Noch ein Grund KEINE Aktien zu besitzen!
Marko Hrbat (Hrbat)
- 16.01.2008, 19:53 Uhr
Hypo Real Estate gehört zu den Kreditverkäufern
Marko Hrbat (Hrbat)
- 17.01.2008, 19:15 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |