17.08.2009 · Er hat Rechtsgeschichte geschrieben. Nun klagt er gegen die Hypo Real Estate. Manche sagen, der Fall sei eine Nummer zu groß für ihn. Ein Porträt über den Rechtsanwalt Andreas Tilp.
Von Nadine OberhuberEines regt ihn ganz besonders auf, das kann er gar nicht haben. Wenn man ihn einen Anlegeranwalt nennt oder einen Anlegerschützer sogar. Oder, noch schlimmer: einen Robin Hood. Nicht, dass es jemand im Gespräch getan hätte. Aber es ist auch gar nicht nötig. Er sagt das schon mal vorausschauend, weil nämlich die meisten solche Schlagworte gebrauchen, wenn sie ein Wort für ihn suchen. Für Andreas Tilp, den wohl bekanntesten Anwalt der Republik.
Der ist - ja was eigentlich? Ein Fachanwalt für Kapitalanleger, so nennt er es selbst. Er vertritt Investoren vor Gericht gegen Banken, Fonds- oder Aktiengesellschaften, und das ist etwas ganz anderes. Aktionäre, das klingt nach Klein-Klein. Er vertritt aber genauso Großinvestoren, die millionenschwer sind, so wie jetzt amerikanische Pensionsfonds bei ihrer Klage gegen die Hypo Real Estate (HRE). Er nimmt auch nicht den Reichen das Geld, um es an die Armen zu verteilen. Sondern streitet für die Reichen um das Geld, das die beim Investieren verloren haben. Und davon bekommt er am Ende selbst einen Teil ab. "Ich bin Unternehmer", sagt Tilp, "ich vertrete Investoren und Anleger mit Leib und Seele - aber nicht aus dogmatischen Gründen." Sondern weil es sich so ergeben hat.
Vor ein paar Jahren, da zog er den Unterschied zwischen Groß- und Kleinanlegern noch nicht so genau. Da waren es vorwiegend die kleinen Anleger, die Tilp in Prozessen vertrat, und die Liste der Gegner liest sich wie das "Who's who" der großen Kapitalmarktbetrügereien und der Pleiten am Neuen Markt: EM.TV, Infomatec, Comroad, die Phoenix Kapitalanlagegesellschaft. Fast alle stehen auf der Liste, die falsch informiert, Bilanzen gefälscht und Informationen verschwiegen haben. Er hatte nicht immer Erfolg, aber er erregte immer großes Aufsehen. Weil die Fälle viele kleine Anleger betrafen und weil es um hohe Gesamtsummen ging. Das machte seinen Namen bekannt.
Denn Tilp ist keiner, der die Öffentlichkeit scheut. Genau das werfen ihm Gegner vor: Wo immer es ein Mikrofon gibt, Tilp spricht hinein. Wann immer jemand eine Frage zum Fall hat, er beantwortet sie. Und wenn man einen Seitenhieb landen kann, tut er das. Mit schelmischem Grinsen und in breitem Schwäbisch. "Der war schon immer so", sagt einer, der ihn schon seit dem Studium kennt, "der hatte noch nie eine Scheu vor Leuten, selbst wenn die viel größer waren. Als er Student war, hat er die Bundesrichter in Karlsruhe angerufen und wollte mit denen über seine Ansichten diskutieren." Und weil die am Telefon nicht mit ihm reden wollten, fuhr er hin.
„Ich wurde Spekulant“
Er wollte nämlich, dass sie sein Problem lösten: Als Ferienjobber hatte er sich ein paar tausend Euro zusammengespart und sie in Optionsscheine gesteckt. Das hatte ihm eine Volksbankberaterin geraten. Am Anfang machte er satten Gewinn und fühlte sich mit sechsstelliger Summe auf dem Studentenkonto wie ein Überflieger, das war 1987. "Dann drehte ich das große Rad. Ich wurde Spekulant." Die Bank ließ ihn als Studenten auf Kredit spekulieren. Und wenig später verlor er im Crash sein gesamtes Geld. Von da an hatte er 200 000 Mark Schulden und wälzte die Gesetzbücher: Ob die Bank ihn nicht auf das Risiko hätte hinweisen müssen? In dieser Frage war das Kapitalmarktrecht blank. Es gab keine Antwort. Also diskutierte Tilp seine Ansicht mit seinem jungen Juraprofessor Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität, der heute als Koryphäe im Bankrecht gilt: "Tilp war ein mäßiger Jurist in allen anderen Bereichen, aber in diesem Gebiet, da war er spitze", sagt der. Und Tilp ließ nicht locker. Er verfasste Aufsätze, lancierte seine Meinung immer wieder in Fachblättern. "Eine Meinung, der sich fünf Jahre später der Bundesgerichtshof im ersten Urteil zu Optionsscheinen anschloss", sagt Tilp selbstbewusst. "Seine Devise war schon immer", sagt Schwintowksi, "steter Tropfen höhlt den Stein."
Nach dem Urteil riefen Dutzende Anleger bei Tilp an, der sich gerade selbständig gemacht hatte. Er vertrat sie alle. "Hätten damals die Banken bei mir angerufen, hätte ich die vertreten", gibt er zu. Sein persönlicher Kampf war gefochten, nun ging es ums Unternehmen und ums Überleben. Das war gesichert, so lange er immer wieder Lücken im Kapitalmarktrecht ausmachte und "unfaire Produkte, die man Leuten einfach so aufs Auge drückte": Es kam die Optionsscheinwelle, die Neue-Markt-Welle und die Zertifikatewelle.
Doch sein größter Erfolg, sagen selbst Kritiker, war das Kick-Back-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2006: Damals erstritt Tilp für eine Klägerin Schadensersatz, weil sie im New-Economy-Boom Aktienfonds gekauft hatte und die Hälfte des Geldes im Crash verlor. Die Bank hatte beim Verkauf viel Provision eingestrichen, aber das nicht gesagt. Das hätte sie gemusst, urteilte der BGH. Das Echo auf das Urteil ist bis heute gewaltig. Und hat Tilps Ego noch ein bisschen größer werden lassen.
Schon vorher war es schwierig, neben ihm zu bestehen, sagen Exmitstreiter. Man muss seine Begeisterungsfähigkeit aushalten, aber auch seine Vehemenz. Seine Argumente, die keinen Widerspruch dulden, weil man auch gar nicht mehr dazwischenkommt, wenn er erst mal redet. Und seinen Stolz, er ist nämlich einer, der sich freut, dass er in den Medien die "höchste Coverage" von allen Anwälten hat. Er sagt: "So ist das Geschäft, wer die Schlagzahl und die Geschwindigkeit nicht aushält, der muss woanders hingehen." Aber es sei nicht so, als tauge er nicht für langfristige Bindungen. Seine Frau halte es seit 30 Jahren mit ihm aus. Seiner Heimat ist er auch treu geblieben.
„Wir haben Fakten“
Er ist noch immer der Anwalt aus Kirchentellinsfurt, dem Nest bei Tübingen, das eigentlich keiner kennt. Manche fragen sich, warum er dort noch immer sein Büro hat, und nicht in Frankfurt, mitten in der Finanzwelt. Es war auf jeden Fall ein cleverer Schachzug. Denn inzwischen kennt Kirchentellinsfurt fast jeder in der Branche. Und wenn der Tilp mit Mandanten essen geht in K-Furt, wie er gern sagt - was ja auch viel hipper klingt -, dann spuren die Kellner, als sitze da ein Kanzler oder Oscar-Preisträger persönlich.
Jetzt führt er nicht nur die Massenklage gegen die Telekom an, sondern verklagt auch noch den Vorstand der HRE, auf 200 Millionen Euro. Weil der noch Tage vor dem Fastzusammenbruch des Hypothekenfinanzierers gesagt hat, die HRE sei von der Finanzkrise kaum betroffen. Obwohl der es damals besser gewusst haben muss, sagt Tilp. Große Belege dafür hat er seit dem Prozessauftakt noch nicht vorgelegt. Deshalb sagen die, die ihn nicht mögen: "Er hat den Mund viel zu voll genommen. Das Ding ist eine Nummer zu groß."
Er selbst sagt: "Wir haben Fakten, wenn Sie die hören, wird Ihnen übel. Aber wer meint, dass wir sie jetzt schon auf den Tisch legen, der hat die Strategie nicht verstanden." Es ist die Tropfen-Strategie. Die Salamitaktik.
Beobachter wie Juraprofessor Schwintowski sagen, Tilp geht bewusst voll ins Risiko, er fordert so viel, wie eben geht, "das ist sein Naturell". Tilp selber verdient übrigens an einer 30-Millionen-Klage nicht mehr als bei 200 Millionen Streitwert. Und es könnte durchaus sein, dass er am Ende eine zweistellige Millionensumme erstreitet. Tilp selbst kokettiert: "Wenn wir mit unserer HRE-Klage keinen Erfolg haben, betrachte ich das deutsche Kapitalmarktrecht als gescheitert. Dann hänge ich meinen Beruf an den Nagel." Und dann? Politiker werden, um die Lücken im Gesetz zu schließen? "Als Politiker hätte ich zu viel mit Korruption zu tun. Nein, ich bin Unternehmer. Ein barocker Typ, aber geradlinig."
Viel Erfolg...
Alfons Crocusé (ALCR)
- 17.08.2009, 17:28 Uhr
Rechtsanwälten geht es nicht ums Recht
Kurt Schröder (Giubar)
- 17.08.2009, 23:35 Uhr
Beratungsqualität, Prospekthaftung & Falschbewertung...
Alfons Crocusé (ALCR)
- 18.08.2009, 02:43 Uhr
Wenn es denn stimmt,
Holger Muschal (Holly01)
- 18.08.2009, 09:51 Uhr
Nadine Oberhuber Jahrgang 1973, freie Autorin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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