20.04.2009 · Die Euphorie über die Abwrackprämie greift um sich und hat nun auch die Autoversicherer erfasst. Sie überhäufen Kunden derzeit mit Extra-Rabatten, wenn sie für ihre Neuwagen bei ihnen eine Versicherung abschließen. Doch die lohnen selten.
Von Marion TrimbornDer Markt ist groß: Mehr als 1,25 Millionen Nutznießer der Schrottprämie in Deutschland mussten und müssen sich eine neue Kfz-Versicherung suchen - da die Prämie nun verlängert wurde, könnten es am Ende zwei Millionen sein. Denn mit der Abmeldung des alten Wagens endet automatisch auch die Versicherung. Der einfachste Weg kann es sein, beim bisherigen Anbieter einen neuen Vertrag abzuschließen - natürlich zu neuen Konditionen. Oft ist es aber günstiger, zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Wer den besten Tarif wählt, kann bis zu 500 Euro im Jahr sparen.
Der Kunde wird mit einer Vielzahl von Rabatten wie „Umweltrabatt“, „Ökorabatt“ oder „Neuwagenprämie“ umworben. Was für die Gesellschaften gut ist, um Marktanteile zu gewinnen, ist es für den Käufer aber noch lange nicht. Denn selbst mit Rabatt sind viele Versicherer teurer als die Konkurrenz ohne diesen Nachlass.
Trotz Rabatt kein Top-Anbieter
Mindestens acht Anbieter locken derzeit mit Rabatten für Neuwagen und schadstoffarme Autos. Beim Direktversicherer Direct Line, der nur per Telefon und Internet zu erreichen ist, kann ein Kunde seinen Neuwagen 12 Monate versichern und zahlt dafür nur 10 Monate. Voraussetzung ist, dass er die Abwrackprämie in Anspruch nimmt. Auch der Direktversicherer Europa bietet einen Neuwagenrabatt von 33 Prozent. Dennoch tauchen beide Anbieter bei Preisvergleichen für beliebte Kleinwagen nicht unter den Top-Anbietern auf (siehe Infografik). Der Grund dafür: Die Versicherer ohne Rabatt haben einfach einen viel niedrigeren Grundtarif.
Schließlich ist der Rabatt nur ein Element von mehreren Dutzend, die den Beitrag bestimmen. Er hängt zum Beispiel auch vom Fahrzeugtyp, vom Alter des Fahrers und von der Frage ab, wie viele Kilometer er im Jahr fährt, ob er sein Auto nachts in der Garage parkt und ob seine Frau den Wagen auch benutzen darf. Bei solchen Kriterien ist jeder Anbieter unterschiedlich teuer. „So kann der Inhaber einer Bahncard und einer Garage sein Auto günstiger versichern als ein Kunde, der nur einen Neuwagenrabatt bekommt“, sagt Daniel Friedheim vom Internetvergleichsportal Check24.
Alter Wein in neuen Schläuchen
Ein anderes Modell haben sich der Marktführer Huk Coburg und die DEVK ausgedacht. Hier erhält der Kunde grundsätzlich einen Neuwagenrabatt von zehn Prozent. Zusätzlich gibt es einen Nachlass, wenn aus dem Auspuff des neuen Autos weniger als 140 beziehungsweise 120 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer herauskommen. Diese Grenze schaffen vor allem Kleinwagen, die Autofahrer wegen der Prämie derzeit besonders oft kaufen.
Egal, welches Modell: Die Rabatte haben ihre Haken. Neuwagennachlässe hat es immer schon gegeben - teilweise unter anderem Namen. Den günstigen Tarif gibt es in der Regel nur für ein Jahr - das entspricht der üblichen Laufzeit eines Autoversicherungsvertrags. Was er danach kostet, ist offen. Wer Rabatte annimmt, muss die daran geknüpften Bedingungen einhalten, zum Beispiel die Pflicht zum Parken in der Garage oder dass nur Familienmitglieder das Auto fahren. Wer das bei einem Schaden nicht nachweisen kann, muss Vertragsstrafen zahlen bis zum doppelten Jahresbetrag.
Achten auf Neuwertentschädigung
Zudem beschränken manche Anbieter ihre Rabatte auf die Vollkasko-Versicherung. Wer nur die vorgeschriebene Haftpflicht abschließt, geht leer aus. Die Vollkasko ist für Neuwagen in den ersten Jahren sinnvoll, weil ein Vollkasko-Schutz alle Schäden abdeckt - zum Beispiel auch, wenn der Fahrer selbst einen Unfall verschuldet.
Bei der Vollkasko-Versicherung sollte der Fahrer darauf achten, dass er bei einem Unfall mit Totalschaden möglichst lange den Neuwert seines Fahrzeugs ersetzt bekommt - und nicht den sehr viel niedrigeren Zeitwert. „Es sollten sechs bis zwölf Monate Neuwertentschädigung sein“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Ebenfalls wichtig ist auch, dass der Versicherer in den Klauseln nicht den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ nennt. Denn der besagt: Fällt dem Fahrer zum Beispiel das Handy aus der Hand und er baut einen Unfall, kann die Versicherung ihm Fahrlässigkeit vorwerfen. Der Fahrer bleibt dann auf einem Teil der Kosten sitzen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |