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Immobilienfonds Fondsbranche räumt Fehler ein

03.11.2008 ·  Die Kündigungsfristen für Großanleger in offenen Immobilienfonds haben den ersten Härtetest nicht bestanden. „Da ist die Lücke“, heißt es von Seiten des BVI. Werden zeitlich gestaffelte Rücknahmeabschläge eingeführt?

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Die Kündigungsfristen für Großanleger in offenen Immobilienfonds haben den ersten Härtetest nicht bestanden.
„Da ist die Lücke“, räumt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), Stefan Seip, nach den zahlreichen unfreiwilligen Fondsschließungen in der vergangenen Woche ein.

Seit dem Jahr 2006 müssen Anleger vor dem Verkauf von Fondsanteilen eigentlich eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat und höchstens einem Jahr einhalten, wenn ein bestimmter Höchstbetrag überschritten wird. Dieser kann von den Anbietern entweder als konkreter Betrag - verbreitet ist die Schwelle von einer Million Euro - oder als Anteil am Fondsvolumen in Prozent definiert werden.

Starke Schwankungen des Fondsvermögens sollten verhindert werden

Eingeführt wurde die Regelung nach der ersten schweren Liquiditätskrise offener Immobilienfonds vor knapp drei Jahren, um starke Schwankungen im Fondsvermögen durch das unberechenbare Vorgehen von Großanlegern zu vermeiden. In der Praxis leide die Umsetzung nach Angaben von Seip jedoch unter erheblicher Rechtsunsicherheit, weil privatrechtliche Absprachen über Rückgabefristen mit den Grundsätzen des Investmentrechts nicht vereinbar seien. „Um diesen Schwachpunkt auszuräumen, müssen wir die Unterstützung des Gesetzgebers erbitten, solche Vereinbarungen für zulässig zu erklären“, beschreibt der BVI-Hauptgeschäftsführer einen der ersten Schritte, um die Verunsicherung unter Fondsanlegern zu entschärfen.

Werden zeitlich gestaffelte Rücknahmeabschläge eingeführt?

Darüber hinaus verwehrt sich die Fondsbranche nach dem jüngsten Geschehen auch nicht mehr ausdrücklich der Einführung zeitlich gestaffelter Rücknahmeabschläge. Nach der Liquiditätskrise Anfang 2006 waren die Anbieter vor diesem Einschnitt, der kurzfristig orientierte Anleger nachhaltig abschrecken und sich deshalb dämpfend auf den Fondsabsatz auswirken könnte, noch zurückgeschreckt. Auch über die Einführung von Sperrfristen, ähnlich dem Mechanismus bei Belegschaftsaktien, werde nachgedacht, sagt Seip.

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