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Immobilien als Altersvorsorge „Wohn-Riester“ erwacht zu neuem Leben

08.11.2007 ·  Die große Koalition frischt ihre guten Vorsätze auf: Die Einbindung von Wohneigentum in die staatlich geförderte private Altersversorgung steht wieder auf der Tagesordnung. Doch die Geister scheiden sich an der Besteuerung des „Wohn-Riesters“.

Von Steffen Uttich
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Der schon fast in Vergessenheit geratenen Einbindung von Wohneigentum in die staatlich geförderte private Altersvorsorge - auch „Wohn-Riester“ genannt - wird in diesen Tagen neues Leben eingehaucht. Ursprünglich sollte die Förderung schon in diesem Jahr beschlossen werden. Doch die Finanzpolitiker der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD manövrierten sich in eine Sackgasse.

Nun haben sich die Fraktionsspitzen selbst dieses Themas angenommen. Man stehe mit der SPD kurz vor einer Einigung, ließ Volker Kauder, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ende Oktober wissen. In den Tagen danach zeigte sich zwar, dass diese Einschätzung etwas optimistisch war, weil beide Seiten offenbar noch immer an ihrem jeweiligen Modell festhalten. In der Immobilienbranche wird aber erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Vorhaben überhaupt wieder auf die Tagesordnung gekommen ist.

Koalition im Grundsatz einig

Vor allem in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war die Ausweitung der Riester-Förderung auf den Erwerb von Wohneigentum immer als Kompensation für den Wegfall der Eigenheimzulage verstanden worden. Im Grundsatz sind sich die Koalitionsfraktionen sogar einig. Doch der Teufel steckt im Detail, wie sich die Immobilienfinanzierung in das bestehende Altersvorsorgesystem einer Zulagenförderung inklusive nachgelagerter Besteuerung einbinden lässt.

Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung können die Einzahlungen in einen Riester-Renten-Sparvertrag bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuermindernd vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Dafür sind die Auszahlungen im Alter zu versteuern. Im Normalfall sollte diese Regelung ein Vorteil für den Altersvorsorgesparer sein, weil der persönliche Steuersatz in der Erwerbsphase höher liegen dürfte als im Alter. Für klassische Sparformen - also Lebensversicherungen, Fonds- und Banksparpläne - lässt sich dieser Ansatz auch ohne Schwierigkeiten verwirklichen. Eine Wohnimmobilie ist in diese Systematik dagegen nur schwer einzugliedern - weshalb sich die Geister gerade an diesem Punkt scheiden.

SPD will an Versteuerung im Alter festhalten

Das CDU-Modell sieht im Grundsatz vor, die steuerliche Förderung in der Finanzierungsphase zu reduzieren und danach steuerfrei zu stellen. Damit wäre die Förderung geringer als für klassische Riester-Sparverträge in Form von Versicherungen oder Investmentfonds, würde jedoch einen Präzedenzfall im neuen Altersvorsorgesystem schaffen.

Die SPD will dagegen am Riester-Modell der Versteuerung im Alter festhalten und den dafür notwendigen Aufwand in Kauf nehmen. Dies könnte beispielsweise so aussehen, dass ein fiktiver Mietgewinn im Alter auf Basis der durch das Wohneigentum eingesparten Mietzahlungen ermittelt wird, der dann zu versteuern ist. An diesen unterschiedlichen Ansätzen scheiterte bislang jede politische Initiative.

Versicherer brachten Lösungsmodell ins Spiel

Grundsätzliche Bedenken kommen hartnäckig von den Lebensversicherern und Fondsgesellschaften, die als dominierende Anbieter von Geldanlageprodukten im Rahmen der Riester-Rente ihr Geschäft durch den „Wohn-Riester“ beeinträchtigt sehen. „Eine Grundversorgung mit Immobilien im Alter darzustellen ist der falsche Ansatz“, sagt Axel Benkner, Vorstandsmitglied im Bundesverband Investment (BVI). Jeder Immobilienbesitzer wisse, welchen Kostenfaktor er mit den eigenen vier Wänden am Bein habe. Eine Immobilie sei also eher eine Belastung als ein Baustein für die private Altersvorsorge.

Die Versicherer brachten im vergangenen Jahr ein Lösungsmodell ins Spiel, das Immobilien in der Zulagenförderung zwar außen vor lässt. Dafür sollte nach ihren Vorstellungen aber das bestehende sogenannte Entnahmemodell ausgebaut werden. Derzeit gibt es schon die Möglichkeit, 30 Prozent des in einer Riester-Rente angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie zu nutzen. Künftig solle der Altersvorsorgesparer vom 60. Lebensjahr an das Recht erhalten, das gesamte gebildete Kapital für die Schuldentilgung zu entnehmen.

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Jahrgang 1970, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Immobilienteil.

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