15.02.2010 · Helmut Kiener, Gründer des Hedgefonds K1 Invest, sitzt in Untersuchungshaft. Die Aufsicht wollte ihn stoppen, konnte es aber nicht.
Von Nadine OberhuberVon der „wundersamen Geldvermehrung“ sprechen alle gern, wenn es um solche Geschichten geht. Dabei trifft das Wort „wundersame Geldvernichtung“ es viel besser. Denn es geht um die Geschichten von Männern, die Produkte anbieten, die angeblich 30, 40 Prozent Rendite abwerfen - oder noch mehr.
Sie seien vielleicht ein wenig riskant, aber durch geniale Strategien und computergestützte Handelssysteme trotzdem total sicher. Obwohl solche Versprechen unglaublich klingen, gewinnen solche Geldvermehrer Tausende Kunden und machen ein gutes Geschäft. Die Kunden können das oft nicht von sich sagen.
Schon Jahre zuvor angezählt
Sagenhafte 883 Prozent Rendite in zehn Jahren waren es in diesem Fall, damit warb die Investmentgruppe K1. Wer an das Wunder glaubte, investierte. Das machten weit mehr als 1000 Anleger allein hierzulande. Insgesamt sollen 600 Millionen Euro in die Produkte von K1 geflossen sein. Was die Kunden davon je wiedersehen, ist ungewiss.
Denn Ende Oktober schlug die Staatsanwaltschaft zu: Sie nahm Firmengründer Helmut Kiener fest. Nun ermittelt sie wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue und wirft ihm vor, „Gelder in mehrstelliger Millionenhöhe abredewidrig verwendet zu haben“, sagt Staatsanwalt Dietrich Geuder. Es bestehe der Verdacht, dass viel Geld nicht wie vereinbart angelegt wurde. Fondsgründer Kiener bestreitet sämtliche Vorwürfe vehement, teilt er aus der Untersuchungshaft heraus mit. Seine Anwälte wollen keine Stellung nehmen, solange die Anklageschrift nicht vorliegt. Die Banken jedenfalls, die Kunden für die Fonds warben, brachten die Ermittlungen ins Rollen.
Sie sind nicht die Einzigen, die Zweifel an Kieners Geschäftstätigkeit anmeldeten. Die Finanzaufsicht BaFin und ihr Rechtsvorgänger BaKred hatten ihn schon lange auf ihrer Warnliste. Im Jahr 2001 untersagte ihm das Aufsichtsamt erstmals die Finanzportfolioverwaltung und veröffentlichte: „Herr Kiener darf danach nicht mehr das Beteiligungskapital der Gesellschafter der K1 Fonds GbR, Aschaffenburg, in Finanzinstrumenten anlegen und verwalten.“
Die Arme sind zu kurz
Zwei Jahre später untersagte sie auch der K1 Invest GbR das Geschäft - worauf die Gesellschaft umfirmierte und auf die britischen Jungferninseln auswanderte. Die BaFin legte nach: 2003 und 2004 untersagte sie der K1 Global Ltd., später der K1 Invest Ltd. ebenfalls das Geschäft. Zumindest versuchte sie es. Denn sie konnte die Verbote nur aussprechen, umgesetzt wurden sie nicht.
Der Vorteil des Karibikstandorts war nämlich: Die Jungferninseln sind EU-Assoziationsgebiet, somit hatte der Fonds den europäischen Pass. Mit dem kann man Produkte auf den heimischen Markt bringen, ohne direkt der deutschen Finanzaufsicht zu unterstehen. Zuständig ist die Aufsicht der Jungferninseln, und die ist weit weg. Und die BaFin? Die schaute sehnsüchtig in die Karibik - und hoffte auf Auskunft vom Fondsgründer, der in Aschaffenburg saß, aber jetzt nicht mehr Fondsmanager war, sondern nur noch Berater. „Sie sehen an diesem Fall sehr schön, welche große Lücke die Gesetzgebung gelassen hat“, sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Er vertritt Kläger, die rund 100 Millionen Euro bei K1 angelegt haben.
Mit höchstrichterlichem Schutz
Acht Jahre lang stritten sich BaFin und K1 vor den Gerichten. Darum, ob die BaFin ihr Verbot nun durchsetzen dürfe oder nicht. Ob man solche Finanzkommissionsgeschäfte nun regulieren müsse und verbieten dürfe oder nicht. Diese Geschäfte, bei denen ein Anleger einer Gesellschaft Geld überlässt, damit die davon Wertpapiere auf seine Rechnung kauft - aber in ihrem Namen.
Was bedeutet: Der Anleger ist am Ende zwar Gesellschafter, aber eine Beteiligung am Gesamtvermögen der Gesellschaft hat er nicht. Er besitzt die Papiere, aber die Gesellschaft kassiert die Erträge. Ist das fair? Das war die große Frage. Jahrelang urteilten die deutschen Gerichte: Ist es nicht. Die BaFin dürfe solche Geschäfte verbieten. Sie tat es bei 21 anderen Unternehmen. Jedesmal, wenn die Firmen Widerspruch einlegten, focht sie es aus und gewann spätestens vorm Bundesverwaltungsgericht (BVG) - bis 2008. „Dann änderte das Gericht seine Rechtsprechung, so entstand die Lücke“, heißt es bei der BaFin.
2008 unterlag die BaFin in derselben Frage gegen eine Firma mit Sitz auf den Bahamas. Das BVG urteilte: Eine Kontrolle von Finanzkommissionsgeschäften schreibe kein Gesetzestext vor. Das Gericht betonte im Urteil aber auch ausdrücklich, dass die BaFin-Auslegung wohl besser im Sinne des Verbraucherschutzes sei.
Ehrentitel Zertifikat
Nun ist der Gesetzgeber nicht für seine Schnelligkeit bekannt, diesmal aber besserte er rasant nach: Er nahm 2009 den Begriff der „Anlageverwaltung“ ins Gesetz auf - die ist nun erlaubnispflichtig. Wer das Geschäft schon betreibt, darf aber erst mal weitermachen, bis er geprüft wird.
Inzwischen war der K1-Fonds Hunderte Millionen Euro schwerer. Der vergebliche Kampf der BaFin hat ihm eher den Nimbus des Unantastbaren beschert. Die heutige Justizministerin Liechtensteins Aurelia Frick arbeitete einige Monate als Direktorin für die K1 Fund Distribution in London. Die habe aber keine Umsätze getätigt, nicht mal ein Bankkonto gehabt und war nicht mit Kiener verbunden, sagt ihr Sprecher. Sie habe „nur dummerweise diesen Namen getragen“.
Nach außen war Kiener unauffälliger Geschäftsmann, unterstützte die Kirche im Ort. Er war Mitglied im Promigolfclub Eagles Charity. Er bekam 2008 eine Privataudienz beim Papst. Sein größter Triumph: Er überzeugte die Bank Barclays, ein K1-Zertifikat aufzulegen. „Das war der Turbo für sein Geschäft“, sagt ein Beobachter. Der studierte Psychologe residierte in einer Villa auf Florida und nutzte Privatjets. Und die Anleger? Was von deren Geld übrig ist, ergründen nun Ermittler. „Von mehr als 10 oder 20 Prozent Restwert gehen wir nicht aus“, sagt Nieding.
Gefahren am Grauen Kapitalmarkt erkennen
1. Geregelt oder nicht geregelt? Derjenige Teil des Marktes, der nur wenig der Kontrolle durch Aufsichtsbehörden unterliegt, wird als Grauer Kapitalmarkt bezeichnet. Das heißt beileibe nicht, dass alle Firmen dort suspekte Anbieter sind, es sind genauso korrekte Anbieter darunter. Der Anteil der dubiosen ist aber besonders hoch. Oft bieten sie Steuersparmodelle, Unternehmens-, Immobilienbeteiligungen oder Termingeschäfte.
2. Die Konstruktion kennen: Wer bei einer Gesellschaft in diesem Bereich anlegt, sollte die Konstruktion kennen und wissen, wohin das Geld fließt. Das ist oft schwer zu erkennen, aber: Die Gesellschaft sollte das Geld direkt bekommen und Wertpapiere in ihrem eigenen Namen kaufen, also nicht „Papiere für den Anleger“. Das sind Finanzkommissionsgeschäfte, die Banken vorbehalten sind. Nur wenn die Gesellschaft die Papiere für sich erwirbt, profitieren alle Gesellschafter gleichmäßig von deren Kursgewinnen.
3. Verschachtelte Geflechte: Viele Firmennetzwerke sind so verschachtelt, dass man kaum durchblickt, wo der Firmensitz ist und in wie viele Untergesellschaften oder Fonds das Geld fließt. Aber bei Firmensitzen in Steueroasen lohnt sich ein genauerer Check. Hellhörig werden sollten Anleger, wenn ein Anbieter oft sagt: „Aus Wettbewerbsgründen“ könne er keine näheren Angaben machen, wie er seine angebliche Traumrendite erzielt hat.
Nadine Oberhuber Jahrgang 1973, freie Autorin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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