26.05.2009 · Homöopathische Behandlungen, Zuschüsse zu Gesundheitskursen, Wahltarife: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten viele Extras. Um eine passende Kasse zu finden, müssen Versicherte festlegen, was wichtig ist. Wer nicht zufrieden ist, kann wechseln.
Seit Anfang des Jahres gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz. Er beträgt derzeit 15,5 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts. Davon entfallen je 7,3 Prozent auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die restlichen 0,9 Prozent tragen die Arbeitnehmer allein. Im Juli sinkt der Beitragssatz auf 14,9 Prozent.
Darüber hinaus können die Kassen aber einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mehr Geld benötigen, als der Gesundheitsfonds ihnen zahlt. Dieser Zusatzbeitrag darf maximal 1 Prozent des Monatseinkommens des Versicherten betragen. Versicherte zahlen den Betrag allein, Arbeitgeber beteiligen sich daran nicht. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Bislang hat noch keine Kasse einen Zusatzbeitrag festgesetzt.
Unterschiedliche Leistungen
Über den Beitrag unterscheiden sich die Kassen derzeit noch nicht. Ganz anders sieht das bei den Leistungen aus. Neben den gesetzlich festgelegten Leistungen bieten die Krankenkassen viele Extras an. Dazu gehören Mehrleistungen, besondere Versorgungsformen oder auch Wahltarife mit dreijähriger Bindung.
Gesundheitskurse
Versicherte erhalten von ihrer Kasse Zuschüsse für Kurse in den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Sucht.
Gesundheitsbonus
Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht oder einen gesundheitsbewussten Lebensstil pflegt, wird von seiner Kasse häufig mit einer Sachprämie oder einem Geldbonus belohnt.
Hausarztprogramme
Wenn sich Versicherte für mindestens ein Jahr an einen Hausarzt binden und darauf verzichten, Fachärzte ohne Überweisung aufzusuchen, zahlen sie häufig weniger Praxisgebühr oder bekommen eine Prämie. Ab Juli sollen alle Kassen dies anbieten.
Mehrleistung für ambulante homöopathische Versorgung
Versicherte können zum Beispiel die ausführlichen Anamnesegespräche bei bestimmten homöopathischen Vertragsärzten auch mit ihrer Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen oder sie bekommen die Kosten später erstattet. Dafür müssen sie sich teilweise in ein Behandlungsmodell einschreiben.
Tarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlungen
Versicherte erhalten eine Prämie, wenn sie keine oder möglichst wenige medizinische Leistungen benötigen. Die jährliche Prämie darf per Gesetz nicht höher als 20 Prozent der jährlichen Beitragszahlungen des Versicherten sein. Wer sich für den Tarif entscheidet, ist drei Jahre an ihn und die Kasse gebunden. Bei Tarifen mit Beitragsrückzahlung verpflichten sich Versicherte außer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen gar keine medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Individuelle Situation berücksichtigen
Um die passende Kasse zu finden, sollten Versicherte wissen, auf welche Leistungen und Serviceangebote einer Krankenkasse sie Wert legen. Das können neben den genannten Leistungen zum Beispiel auch die telefonische Erreichbarkeit der Kasse oder die Anzahl der Geschäftsstellen in einer bestimmten Region sein.
Die Infografik zeigt nur einen kleinen Ausschnitt des gesamten Tests von 113 Krankenkassen. Viele weitere Zusatzleistungen aller untersuchten Kassen finden Versicherte im vollständigen Test aus Finanztest 06/2009 auf test.de.
Wer sich nicht sicher ist, ob seine Kasse den gewünschten Service bietet, sollte dort nachfragen und notfalls wechseln. Vor dem Wechsel ist es ratsam, sich von der neuen Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie die Mehrleistungen noch längere Zeit anbietet.
Kasse wechseln
Bietet die bisherige Krankenkasse den gewünschten Service nicht, sollten Versicherte wechseln. Wer mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse Mitglied ist, kann sich ohne weiteres für eine andere Kasse entscheiden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Versicherte sollten schriftlich kündigen und das Schreiben entweder persönlich abgeben oder per Einschreiben schicken. Spätestens 14 Tage nach Kündigungseingang muss die alte Kasse eine Bestätigung der Kündigung ausstellen. Diese müssen Versicherte dann der neuen Kasse übermitteln. Der Wechsel ist vollzogen, wenn die neue Kasse rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt.
Tipps
Anspruch. Seien Sie anspruchsvoll, schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Ihre Kasse ist verpflichtet, Sie gut zu beraten und zu versorgen. Fordern Sie das ein. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen sind Sie auch als kranker oder älterer Mensch für die Kasse finanziell attraktiv.
Wechsel. Sie zahlen jetzt bei allen Kassen den gleichen Beitrag. Wenn Sie früher in einer „Billigkasse“ waren und sich über Servicemängel geärgert haben, können Sie jetzt ohne Aufpreis zu einer Kasse wechseln, die mehr Service bietet.
Extras. Wenn Sie wegen einer bestimmten Leistung die Kasse wechseln, lassen Sie sich bestätigen, dass die neue Kasse dieses Extra nicht bald streicht. Bei kleineren Kassen, zum Beispiel BKKs oder IKKs, stehen in Zukunft noch weitere Fusionen an, auch dadurch können sich Leistungen und Service ändern.
Versorgungsformen. Hausarztmodelle, Disease Management und integrierte Versorgung können Ihre Behandlung verbessern. Doch nicht alle Ärzte nehmen an diesen Programmen teil. Den Arzt wechseln sollten Sie aber nur, wenn die medizinische Behandlungsqualität bei einem anderen Arzt besser ist.
Zuschüsse. Manche Kassen bieten Ihnen finanzielle Vorteile, wenn Sie an bestimmten Programmen teilnehmen oder sich gesundheitsbewusst verhalten. Zusätzlich zahlen einige Zuschüsse von mehreren hundert Euro im Jahr für Gesundheitskurse, zum Beispiel für den Rücken. Machen Sie mit!
Wahltarife. Die Wahltarife der Krankenkassen, in denen Sie Prämien für den Verzicht auf Arztbesuche bekommen, sind riskant: Schieben Sie Arztbesuche nicht vor sich her, um die Prämie zu retten. Selbstbehalttarife können teuer werden, falls Sie wider Erwarten doch erkranken oder einen Unfall haben. Sie zahlen im ungünstigsten Fall drei Jahre lang mehr als Ihren normalen Kassenbeitrag.
Service vor Ort. Wenn Sie auf eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe Wert legen, sollten Sie vor einem Wechsel klären, ob die neue Kasse das auch bietet.
Chat. Weitere Informationen zum Thema beantworten zwei Finanztest-Expertinnen am Mittwoch, 03. Juni von 13 bis 14 Uhr im Online-Chat. Ihre Fragen können Sie ab dem 27. Mai stellen. Unter dieser Adresse finden Sie dann nach Abschluss des Chats auch alle Fragen und Antworten.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |