24.06.2005 · Eine Gesetzesnovelle, mit der die Bundesregierung die Verlustverrechnungs-Möglichkeiten geschlossener Fonds erheblich einschränken wollte, ist vorerst geplatzt.
Medienfonds, Schiffsfonds, geschlossenen Immobilienfonds, Flugzeugfonds - sie waren die Könige unter den Steuersparmodellen. Bis es den Bundesregierungen zu teuer wurde. Bereits 1999 versuchte die Bundesregierung mit einer Steuerreform den Verlustzuweisungen das Wasser abzugraben.
Nachdem dies mißlang, wurde für dieses Jahr ein zweiter Anlauf genommen. Mit dem neuen Paragraphen 15b im Einkommensteuergesetz sollten die Verlustverrechnungsmöglichkeiten geschlossener Fonds erheblich eingeschränkt werden. Doch diese Reform ist anscheinend jetzt geplatzt. Das sagte Peter Rzepka (CDU), Mitglied des Finanzauschusses des Bundestages und Teilnehmer im Expertenmeeting zur gleichfalls geplatzten Unternehmenssteuerreform, der Zeitschrift „Cash“.
Fondsanbieter haben nun mehr Zeit für den „Schlußverkauf“
Die Reform sah vor allem vor, daß die Verrechnung von Verlusten zu Beginn einer Investition mit anderen Einkünften künftig nicht mehr zulässig sein sollte. Damit hätten Beteiligungsangebote keine Zukunft mehr gehabt, die ausschließlich auf einem solchen Ansatz beruhen.
Gescheitert ist damit auch die überfallartige Gesetzesänderung. So sollten nur Fonds ausgenommen werden, die vor dem 18. März in Vertrieb gegangen und denen die Anleger vor dem 5. Mai beigetreten waren. Da die Novelle in dieser Form nun nicht mehr kommt, haben die Fondsanbieter zumindest noch weiter Zeit für den Schlußverkauf.
Denn daß eine Novelle kommt, damit wird gerechnet. Auch der Geschäftsführer des Verbandes Geschlossene Fonds, Eric Romba, sagte zu „Cash“: „Die Initiatoren sollten sich darauf vorbereiten, daß etwas Ähnliches auch nach einer etwaigen Bundestagswahl im September kommen kann.“
Auch Olaf Pankow, geschäftführender Gesellschafter des Schiffsfonds-Anbieters Ownership Emissionshaus sieht das so: „Bei einem Regierungswechsel im Herbst halten wir es für sehr wahrscheinlich, daß auch das neue Kabinett die bisherigen Steuervorteile von Fonds wie Windkraft- und Medienfonds über kurz oder lang stark einschränken wird.“
Eine Galgenfrist bleibt nichtsdestotrotz. Denn selbst, wenn eine Reform nach den geplanten Neuwahlen kommt, so wird es neue Übergangsfristen geben müssen. Bereits die Fristen der jetzt gescheiteren 15b-Regelung wurden von Juristen als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet. Auch Pankow hält eine rückwirkende Regelung, die an den gescheiterten Gesetzentwurf anknüpft, für ausgeschlossen. Mit einem entsprechenden Gesetz rechnet er frühestens im November.
Neuregelung wäre nicht für alle Fondsanbieter gleich relevant
Die Neuregelung ist indes nicht für alle Fondsanbieter gleich relevant. Viele haben bereits auf renditeorientierte Modelle umgestellt: Geschlossene Immobilienfonds, Windkraft-, Solar- und Private-Equity-Fonds, haben schon vor längerer Zeit begonnen, ohne die Möglichkeit der Verlustzuweisung zu operieren.
Für die Anbieter von Schiffsfonds wird das voraussichtliche Ende nur hinausgezögert. Damit können die Anbieter vorläufig bis 2007 weiter arbeiten. Solange wird es nach heutigem Stand noch möglich sein, erst die steuerlichen Verlustzuweisungen zu verwirklichen und später dank der Tonnagesteuer weitgehend steuerfreien Renditen zu erzielen. Daher sind viele neue Schiffsfonds mittlerweile schon als reine Tonnagesteuerfonds konzipiert, so daß sich die Auswirkung der neuen Gesetzesinitiative für diese Beteiligungen in Grenzen hält.
Dazu Pankow: „Obwohl die geplante Gesetzesregelung Schiffsfonds viel weniger getroffen hätte als Medien- und Windkraftfonds, sind wir natürlich froh darüber, daß der 15b vom Tisch ist. Anleger, die einen Fonds innerhalb der Stichtagsregelung gezeichnet haben, können nun aufatmen. Denn sie bekommen den Fonds zu den Konditionen, von denen sie ursprünglich ausgegangen sind.“
Durchatmen können dagegen erst einmal die Anbieter von Medienfonds und den zuletzt so populären Wertpapierhandelsfonds. Letztere sind übrigens nicht mit Investmentfonds zu verwechseln. Ihr Prinzip beruht darauf, Anleihen innerhalb der Spekulationsfrist zu verkaufen und die Erlöse zu reinvestieren. Der Kauf der Wertpapiere gilt im Rahmen einer Einnahme-Überschußrechnung sofort als Betriebsausgabe, die im Erstjahr als Verlust zugewiesen werden kann. In den Folgejahren gleichen sich An- und Verkäufe aus und nur im letzten Jahr fallen Gewinne an.
Wertpapierhandelsfonds - relativ konservativ
Dieses Modell strahlte besonders viel Charme aus, da es konservativ gestaltet ist und ohne großes Risiko sofort Steuern spart. Im Gegensatz dazu sind Schiffs-, Medien- und andere Geschlossene Fonds stets mit einer unternehmerischen Beteiligungen und auf diese Weise mit entsprechenden Risiken verknüpft.
Das bedeutet, daß bei der Investition auf mehr zu achten ist, als lediglich die prognostizierte Rendite. Denn diese hängt davon ab, wie sich das Geschäftsmodell in der Praxis bewährt. In alten Zeiten konnten die zugewiesenen Verluste gar nicht hoch genug sein und waren häufig nur Buchverluste. Selbst wenn sie real waren, waren sie steuerlich absetzbar. Heute tun sie in der Regel richtig weh. Unter Umständen droht der Totalverlust des Kapitals.
Daher ist es unabdingbar sich vor dem Investment ein genaues Bild von Chancen und Risiken zu machen. Besteht der Fonds nur aus einer Immobilie oder verteilt sich das Risiko auf mehrere Objekte? Kennt sich das Management eines Venture Capital-Fonds mit den Branchen aus, in denen der Fonds junge Unternehmen fördert? Wird der Generatorenhersteller des Windparks noch die nächsten zehn Jahre den technischen Betrieb der Anlagen sicherstellen können? Sind die Regisseure in einem Medienfonds bekannt für ertragreiche Filme oder für Flops? Besonders pikant ist diese Statistik aber bei Medienfonds. Da gerade bei Kinofilmen die Flop-Wahrscheinlichkeit auf rund 90 Prozent beziffert wird, ist es im Grunde eher ratsam in einen erfolglosen Medienfonds zu investieren als in eine, der bereits mit einem Produkt erfolgreich war.
Geschlossene Fonds sind weder billig noch liquide
Dennoch bleibt das Engagement in einem Geschlossenen Fonds Vertrauenssache. Nicht zuletzt weil es die hinter einem Fonds stehenden Personen sind, die über Erfolg oder Mißerfolg entscheiden. Eine gute Beratung kann hier ein Indikator sein. Mißtrauen sollte der hervorrufen, der auf Gedeih und Verderb nur ein ganz bestimmtes Produkt verkaufen will. Nur wer umfangreiche informiert, verdient Vertrauen.
Diesbezüglich sind auf dem Markt immer noch Mängel zu beklagen. Viel hat sich schon verbessert, aber oft genug sind die Konstruktionen der Fonds schwer durchschaubar. Doch immer noch tun sich Anbieter schwer, ihre Karten wirklich auf den Tisch zu legen. Der G.U.B. Fondsguide hat im vergangenen Jahr zu 16 Prozent das Urteil „nicht plazierungsreif“ vergeben. Auch in diesem Jahr hat er bereits zweimal dieses Urteil verhängt.
Wer in Geschlossene Fonds investiert, muß obendrein davon ausgehen, daß eingezahlte Geld bis zum Ende der Laufzeit und damit langfristig gebunden ist. Der Medienfonds der Hannover Leasing 163 Moratim (Tranche 2005) etwa läuft bis zum Jahr 2020. Ein funktionierender Zweitmarkt existiert nicht - auch bei Schiffsfonds ist dieser erst im Entstehen. Bei einer Rückgabe der Anteile vor dem Ende der geplanten Laufzeit muß deshalb mit erheblichen Einbußen gerechnet werden. Schon deshalb sollte nur Geld in Geschlossene Fonds fließen, daß vom Anleger langfristig nicht benötigt wird.
Auch sollten sich Anleger nicht über die Kosten der Einlage täuschen. Zwischen acht und 16 Prozent des Fondsvolumen entfallen je nach Fondsgattung auf die sogenannten Weichkosten. Darunter sind Nebenkosten wie Gebühren, Vertriebskosten, Agio oder Prospektkosten zu verstehen, die den Ertrag der Beteiligung schmälern. Insbesondere das Agio, mit dem der Vertrieb bezahlt wird, schlägt mit zumeist fünf Prozent zu Buche. Medienfonds haben im Durchschnitt die höchsten Weichkosten.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |