08.11.2005 · Der Wegfall der Verlustzuweisungen für geschlossene Fonds war absehbar. Doch nachdem die Branche im Juli noch über ein Galgenfrist jubelte, soll das Ende nun früher als erwartet schon am Donnerstag kommen.
Reine Steuersparmodelle wie Medien- oder Windkraftfonds sollen noch in dieser Woche endgültig abgeschafft werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hat der noch amtierende Finanzminister Hans Eichel am Dienstag ein entsprechendes Gesetz per Umlaufverfahren auf den Weg gebracht.
Dieses soll bereits am 10. November abgeschlossen sein, die Abzugsfähigkeit von Verlusten wäre von diesem Tag an nicht mehr möglich. Damit kommt der Stichtag für das Ende bloßer Steuersparfonds früher als erwartet. Noch am Montag hatte Focus Online gemeldet, daß das Aus für den 1. Januar 2006 bevorstehe.
Letzte Schlupflöcher werden dicht gemacht
SPD und Union waren sich im Grundsatz über das endgültige Ende von Fonds, die als reine Steuersparmodelle konzipiert waren, von jeher einig. Sie erhoffen davon bei voller Wirkung Mehreinnahmen von etwas mehr als zwei Milliarden Euro.
Das Ende solcher Fonds war schon Teil des „Job-Gipfels“. Danach sollten die überwiegend wegen ihrer Verluste als Steuersparmodelle genutzten Fonds abgeschafft und so ein Teil der Unternehmensteuersenkung finanziert werden. Von der Einordnung als Steuerstundungsmodelle sind vor allem Medien-, Neue Energien- und Wertpapierfonds betroffen.
Bereits 1999 versuchte die Bundesregierung mit einer Steuerreform den Verlustzuweisungen das Wasser abzugraben. Die letzten Schlupflöcher sollten durch die Verabschiedung eines neuen Paragraphen 15b im Einkommensteuergesetz gestopft werden. Die Reform lief vor allem darauf hinaus, daß die Verrechnung von Verlusten zu Beginn einer Investition mit anderen Einkünften künftig nicht mehr zulässig sein sollte.
Stichtag ist im Zweifelsfall schon der Tag der Neuwahl
Doch diese Reform scheiterte aber vor allem daran, daß sie vor den Neuwahlen nicht mehr verabschiedungsfähig war. Daß eine Novelle kommen würde, damit wurde immer gerechnet. Auch der Geschäftsführer des Verbandes Geschlossene Fonds, Eric Romba, sagte damals zu der auf das Segment spezialisierten Zeitschrift „Cash“: „Die Initiatoren sollten sich darauf vorbereiten, daß etwas Ähnliches auch nach einer etwaigen Bundestagswahl im September kommen kann.“
Der Konsens war - vor allem angesichts der evidenten Haushaltslöcher - offenbar sehr stark. Aus SPD-Verhandlungskreisen verlautete, das auf den Weg gebrachte Gesetz sei eine wichtige Einigung in den Koalitionsverhandlungen sowie ein wichtiger Baustein zum Abbau von Steuervergünstigungen. Unterhändler sprachen von einem „deutlichen Konsens-Signal“. Vermeiden will man vor allem eine dritte Phase des Schlußverkaufs, wie sie in den vergangenen Jahren und vermehrt seit Juni zu verzeichnen war.
Schon der Tag der Bundestagswahl wurde immer wieder als neuer Stichtag für das Ende der Steuersparfonds genannt, weil danach der Vertrauensschutz für Anleger wieder auf wackeligen Füßen steht. Die neue Bundesregierung könnte sich beim nächsten Vorstoß gegen diese Beteiligungsmodelle darauf berufen, daß schon zum Wahltag Anlegern hätte klar sein müssen, daß die Steuerstundung künftig entfällt und deshalb schon ab diesem Zeitpunkt die Regelung nicht mehr gilt.
Schwere Zeiten für Medienfonds
Die Neuregelung ist indes nicht für alle Fondsanbieter gleich relevant. Viele haben bereits auf renditeorientierte Modelle umgestellt: Geschlossene Immobilienfonds, Windkraft-, Solar- und Private-Equity-Fonds, haben schon vor längerer Zeit begonnen, ohne die Möglichkeit der Verlustzuweisung zu operieren. Indes gehen den Anbietern derzeit bereits die attraktiven Anlagemöglichkeiten aus, da der Mittelzufluß durch den Schlußverkauf erst einmal untergebracht sein will.
Ganz schwer wird es für Anbieter von Medienfonds und Wertpapierhandelsfonds. Letztere sind übrigens nicht mit Investmentfonds zu verwechseln. Ihr Prinzip beruht darauf, Anleihen innerhalb der Spekulationsfrist zu verkaufen und die Erlöse zu reinvestieren. Der Kauf der Wertpapiere gilt im Rahmen einer Einnahme-Überschußrechnung sofort als Betriebsausgabe, die im Erstjahr als Verlust zugewiesen werden kann. In den Folgejahren gleichen sich An- und Verkäufe aus und nur im letzten Jahr fallen Gewinne an.
In Zukunft werden all diese Modelle unter Renditeaspekten konkurrieren müssen, was ihnen ungleich schwerer fallen dürfte (Steuervorteile für Geschlossene Fonds bleiben vorerst). Die Zeiten werden also schon wohl ab Donnerstag für die Branche sehr viel härter.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |