25.01.2008 · Nach einem Kursrutsch verkauft kein Aktionär gerne mit Verlust. Aber rechtzeitig realisierte Kursverluste lassen sich beim Fiskus für spätere Zeiten anrechnen. Eine „Aufstockerstrategie“ kann so sinnvoll sein.
Verluste zu realisieren, bevor sie ausufern, fällt vielen Anlegern schwer. Aber auch steuerliche Gründe sprechen dafür, es häufiger zu tun. Wer jetzt mit dem Aufbau eines Verlustpolsters beginnt, kann die Verluste gegen die 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer einsetzen. Wer indes seinen schon länger als zwölf Monate gehaltenen Altaktienbestand um die gleichen Aktien aufstockt, kann den Altbestand bei steigenden Kursen sofort mit Gewinn steuerfrei verkaufen.
In diesem Jahr gilt noch: Aktien kaufen, mit dem Verkauf mindestens ein Jahr warten - und Gewinne können steuerfrei kassiert, Verluste aber nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wer nach dem Kursrutsch in dieser Woche ans Verkaufen von Aktien denkt, sollte daher aus steuerlicher Sicht diejenigen Aktien in den Blick nehmen, die noch nicht länger als ein Jahr im Depot sind. Wer solche erst "kurz" gehaltenen Wertpapiere verkauft, kann die "Spekulationsverluste" zur Hälfte gegen andere in diesem Jahr realisierte halbe "Spekulationsgewinne" mit kurz gehaltenen Aktien verrechnen.
Verlustpolster mit Blick auf die neue Abgeltungssteuer
Falls in diesem Jahr die aus allen Wertpapiergeschäften gebildete Summe aus halben Spekulationsgewinnen und halben Spekulationsverlusten unterhalb der ohnehin steuerfreien Freigrenze von 512 (gemeinsam veranlagte Ehegatten: 1024) Euro liegt, sind die erzielten überschüssigen Spekulationsverluste für die Steueranrechnung nicht verloren. Sie lassen sich in kommende Jahre überwälzen.
Ein Verlustpolster zu haben ist besonders mit Blick auf die neue Abgeltungssteuer interessant. Sie kommt vom Jahr 2009 an. Alle Gewinne, die mit dem Verkauf von Aktien erzielt werden, die nach dem 31. Dezember 2008 gekauft werden, müssen von Privatanlegern künftig unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und womöglich Kirchensteuer versteuert werden. Wer aber ein Verlustpolster aus "privaten Veräußerungsgeschäften" (wie sie im Fachjargon bislang heißen) mit Aktien noch aus den Vorjahren hat, kann diese Verluste noch bis 2013 nutzen und mit eigentlich immer abgeltungssteuerpflichtigen Aktiengewinnen in seiner Jahressteuererklärung verrechnen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die depotführende Bank innerhalb der Kapitaleinkünfte zwischen Erträgen (Zinsen und Dividenden) und Gewinnen trennt und speziell die Verluste dem Anleger bescheinigt. Dies ist nicht selbstverständlich, weil es die Rubrik "private Veräußerungsgeschäfte" künftig nicht mehr wie bisher geben wird. Vielmehr gehören auch Veräußerungserlöse zu den "Einkünften" aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer zu unterwerfen sind.
„Aufstockerstrategie“ kann sinnvoll sein
Doch nicht nur "Verlustemacher" sollten die Steuergesetze kennen. Auch Aktionäre, die jetzt noch stärker ins Risiko gehen wollen, sollten an die Steuer denken. Zwar ist es aus Gründen der Risikoverteilung sinnvoll, Aktien unterschiedlicher Gesellschaften zu haben. Doch gerade in der gegenwärtigen extrem kursschwankungsintensiven Marktphase kann es verlockend sein, gerade gekaufte Aktien nach einem schnellen Kurssprung wieder mit Gewinn abzustoßen. Viele Anleger scheuen aber davor zurück, weil sie auf die Spekulationsgewinne nicht die fällige Einkommensteuer zahlen wollen. Die Spekulationssteuer lässt sich jedoch ganz legal ein Stück weit aushebeln, wenn im Jahr 2008 und davor gekaufte Aktien schlicht aufgestockt werden.
Die "Aufstockerstrategie" kann sinnvoll sein, weil der Fiskus ein "First-In-First-Out" unterstellt. Das heißt: Wer 100 Siemens-Aktien gekauft hat - nicht auf einen Schlag, sondern erst zum Beispiel 50 Stück und danach noch einmal 50 zu unterschiedlichen Kursen -, für den nimmt der Fiskus an, dass bei einem Verkauf die "zuerst" gekauften Siemens-Aktien auch "zuerst" wieder verkauft sind ("first in, first out"). Wer also Siemens-Aktien schon mehr als ein Jahr hat und sie jetzt aufstockt, kann seinen Altbestand sofort wieder verkaufen.
Dieses Vorgehen ist verlockend, wenn Dax-Werte wie am Donnerstag plötzlich in wenigen Minuten um 10 Prozent klettern. Wer allerdings seinen gesamten Altbestand verkauft, muss mit dem "Neubestand" wieder ein Jahr warten, um außerhalb der steuerlich relevanten Haltefrist zu sein. Falls sich Verluste einstellen, kann der Anleger vorher reagieren und durch einen Verkauf sein Verlustpolster auffüllen. Steigen die Kurse, kann er bis nach Ablauf der einjährigen Haltefrist warten und seinen Gewinn steuerfrei einstreichen. Für nach 2008 gekaufte Aktien allerdings ist es nicht mehr relevant, wie lange sie gehalten wurden. Für diese Aktien sind Veräußerungsverluste und -gewinne dann immer steuerlich relevant.
Abgeltungsteuer
Thomas Disqué (disquedisque)
- 26.01.2008, 00:54 Uhr
@ Vorredner
Joachim Kühn (jokuehn)
- 28.01.2008, 12:25 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |