12.04.2005 · Bundesfinanzminister Hans Eichel will die Steuersparmöglichkeiten weiter reduzieren. Vor allem der „Fallenstellerparagraph“ soll geändert werden.
Mit dem geplanten Wegfall der Verlustzuweisungen kann das Aus für Steuersparfonds wie den Medienfonds schneller kommen als manche Anbieter und Anleger erwartet haben. „Das muß gelten mit Wirkung 2006“, sagte Bundesfinanzminister Hans Eichel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Er erinnerte in diesem Zusammenhang daran, daß dann auch die Körperschaftsteuersenkung und der höhere Anrechnungsfaktor für die Gewerbesteuer greifen soll. Eine Verschiebung lehnte der SPD-Politiker ab: „Da der Staat keine Einnahmeausfälle mehr verkraften kann, Schulden also nicht gemacht werden, könnte die Steuersenkung erst 2007 in Kraft treten, wenn man hier nachgibt.“
Verrechnung nicht mehr möglich
Verluste sollen nach Angaben des Ministers künftig nur noch im selben Regelungskreis mit Gewinnen verrechnet werden. Die Proteste der Betroffenen tut er mit den Worten ab: „Es kann nicht sinnvoll sein, daß sich ganze Branchen nur auf Basis von Verlustzuweisungen finanzieren.“ Das seien steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu Lasten aller Steuerzahler, „mit denen Schluß sein muß“. Langfristig will Eichel mit der Beschränkung der Verlustzuweisung jährliche Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro für die Gebietskörperschaften erzielen. In der Kassenrechnung für das Jahr 2006 fällt nach Eichels Kalkulation sogar noch knapp eine Milliarde Euro mehr für den Staat an.
Ganz konkret soll der Paragraph 2b im Einkommensteuergesetz geändert werden. Dieser wird unter den Fondsinitiatoren auch „Fallenstellerparagraph“ genannt - weil seine Regelungen viele steuerliche Stolpersteine enthalten. Kaum eine andere Regelung habe in der Vergangenheit so viel Auslegungsbedarf nach sich gezogen, heißt es. Im Kern geht es darum, daß Verluste aus Beteiligungen an Gesellschaften nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen, wenn bei dem Erwerb der Beteiligung die Steuervorteile im Vordergrund gestanden haben.
Branche ist skeptisch
Doch gerade diese Verlustzuweisungen, die man mit anderen Einkunftsarten verrechnen kann, machten in der Vergangenheit die Attraktivität vieler Beteiligungsmodelle aus. Zur Identifikation solcher Verlustzuweisungsgesellschaften dienten dem Gesetzgeber bisher unter anderem Indizien wie eine verstärkte Werbung mit den Steuersparvorteilen oder eine Verdopplung der Rendite der Fonds aufgrund der Verlustzuweisungen. In diesem Fall konnten Anleger Verluste aus dieser Beteiligung nur noch mit den Gewinnen eines anderen Beteiligungsmodells verrechnen, nicht aber mit den übrigen Einkunftsarten.
Jetzt soll Befürchtungen der Branche zufolge dieser Mechanismus erweitert werden: Angeblich sollen nun Beteiligungsmodelle schon dann als Verlustzuweisungsgesellschaft gelten, wenn der Steuervorteil dazu führt, daß sich die Nachsteuerrendite ändert - Vor- und Nachsteuerrendite müßten also dann identisch sein. Hauptsächlich betroffen wären von dieser Änderung Medienfonds, die als letzter Steuersparhafen gelten. Ebenfalls stärker betroffen wären vermutlich Windkraftfonds. Die Konsequenz einer solchen Regelung wäre, daß Anleger Verlustzuweisungen aus geschlossenen Beteiligungsmodellen nicht mehr gegen andere Einkunftsarten gegenrechnen dürften, um ihre Steuerlast zu senken.
Was die von Hans Eichel avisierten 2,5 Milliarden Euro angeht, die der Bund auf diesem Weg angeblich sparen kann, glaubt die Branche nicht an diesen Wert. „Medienfonds hatten im vergangenen Jahr Zuflüsse von rund 1,2 Milliarden Euro. Unterstellt man eine Verlustzuweisung von 100 Prozent, so wären das 500 Millionen Euro, die der Staat sparen könnte“, sagt Michael Oehme, Vorstand des Verbandes deutscher Medienfonds.
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