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Fondsmarkt Versicherungen sind bevorteilt

17.09.2007 ·  Provisionen bei Versicherungen werden vorab bezahlt, bei Fondssparplänen tröpfelt sie monatlich ein. Was Wunder, wenn Versicherungsprodukte im Vertrieb bevorzugt werden.

Von Hanno Beck
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Ökonomen, sagen Zyniker, sind Menschen, die von allem den Preis, aber von nichts den Wert wissen. Bei manchem Anlegern dürfte es sich andersherum verhalten: Sie wissen wohl um den Wert einer privaten Altersvorsorge, aber oft bekommen sie deren Preis vorenthalten.

Kosten der Altersvorsorge bleiben verborgen

Schuld daran ist der Versicherungsmathematiker August Zillmer, der im neunzehnten Jahrhundert eine geniale Idee hatte, wie man den Menschen den Preis ihrer Altersvorsorge vorenthalten kann.

Die nach Zillmer benannte Zillmerung, auf Neudeutsch Vorabprovisionierung, ist das bei Versicherungen gängige Entlohungsprinzip: Die Vertriebskosten der Versicherung werden nicht sofort vom Kunden entrichtet, sondern in den ersten Jahren der Laufzeit von den Prämien einbehalten.

Diese Methode der versteckten Gebührenerhebung hat zwei Vorteile: Sie verhindert, dass der Kunde bei Vertragsabschluss Geld auf den Tisch legen muss und den Preis seiner Altersvorsorge erfährt. Der Vermittler hingegen erhält sofort mit Vertragsabschluss eine Vorabprovision, die dann von den zukünftigen Beiträgen abgestottert wird.

Auch vertrieblich unattraktiv

Vor allem letzteres ist es, was der Fondsbranche das Leben so schwer macht: Während dank Zillmerung beim Verkauf einer Versicherung sofort ein vierstelliger Euro-Betrag winkt, tröpfelt die Provision bei Fondssparplänen monatlich in Kleckerbeträgen ein – damit ist kein Vertriebshund hinter dem Altersvorsorgeofen hervorzulocken. Die Folge ist eine Vorliebe des Vertriebs für Versicherungsprodukte, die man aus den Finanzstatistiken herauslesen kann.

Die Lösung dieses Dilemmas lag auf der Hand: Vor nicht allzu langer Zeit tauchten die ersten gezillmerten Fondssparpläne am Markt auf, deren Provisionsstruktur die gleiche ist wie bei Versicherungen. Das Ziel dieser Pläne ist klar: Wer Fondssparpläne verkaufen will, muss sie dem Vertrieb schmackhaft machen, und der Vertrieb will nun mal gezillmerte Produkte.

Für den Kunden muss die Zillmerung nicht notwendigerweise von Nachteil sein – es kommt auf die Konditionen an und darauf, dass der Kunde weiß, worauf er sich einlässt. Rein rechnerisch kann ein gezillmertes Produkt sogar günstiger werden als ein regulär provisionierter Sparplan. Entscheidend ist, dass der Kunde nachrechnen kann.

Politische Riegel - nur für Fonds

Die Politik sieht das allerdings anders und hat in Paragraph 125 Investmentgesetz verfügt, dass bei in Deutschland aufgelegten Fondssparplänen mit einer mehrjährigen Laufzeit höchstens ein Drittel der Einzahlungen des ersten Jahres gezillmert werden. Die restlichen Kosten müssen gleichmäßig auf die restliche Laufzeit verteilt werden.

Da Versicherungen dieser Regelung nicht unterliegen, ist klar, dass die Fondsbranche damit keinen Staat machen kann – deswegen legte sie ihre gezillmerten Produkte in Luxemburg auf, um diese Regelung zu umgehen. Das wiederum ist der Politik ein Dorn im gesetzgeberischen Auge, weswegen sie im aktuellen Entwurf des Investmentänderungsgesetzes vorsieht, die Beschränkung der Zillmerung auf ausländische Fondssparpläne auszuweiten.

Versicherungsschutz - einmal anders

Gezillmerte Fondsprodukte wären mit dieser Regelung am Ende – aber nicht gezillmerte Versicherungslösungen. Warum Versicherungsprodukte weiterhin gezillmert werden, Fondssparpläne hingegen nicht, läßt sich ökonomisch nicht begründen, aber es liegt auf der Hand, was im Falle einer solchen Regelung passieren wird: Bei allem Respekt vor den lauteren Motiven des Vertriebs muss man damit rechnen, dass dann einseitig in Richtung Lebensversicherung beraten wird. „Der Gesetzgeber darf nicht darüber entscheiden, an welchem Produkt der Vertrieb besser verdient“, sagt Thomas Richter von der DWS.

Der aktuelle Gesetzesentwurf ist für Ökonomen jedenfalls verwirrend, da hier wie so oft in der Politik Gleiches ungleich behandelt wird. Wie eine gesetzgeberische Lösung dieses Dilemmas aussehen könnte, zeigen die Regelungen zur Riester-Rente, denn merkwürdigerweise ist das Thema Provisionierung hier für Fonds und Versicherungen einheitlich gelöst: Für beide Produkte gelten die gleichen Regelungen.

Würde das Investmentänderungsgesetz in der derzeitigen Regelung verabschiedet werden, so wären normale, ungeförderte Fondssparpläne strenger reguliert als staatlich subventionierte Fonds-Riester-Lösungen – ob der Gesetzgeber das so gemeint hat?

Verwirrung des Gesetzgebers

Für Versicherungs- und Fondskunden gilt unabhängig von diesem rechtlichen Händel eine einfache Handlungsempfehlung im Umgang mit gezillmerten Produkten: Zuerst hartnäckig den Umfang der Kosten erfragen, und dann feilschen – dadurch läßt sich je nach Vertrag eine drei- bis vierstellige Summe einsparen.

Entscheidend ist also nur, dass der Kunde den Preis seiner Altersvorsorge kennt. Das erhöht die Chance, dass bei gleichem Wert ihr Preis sinkt.

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