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Fondsmarkt Skandal im Sparbezirk?

30.01.2007 ·  Mehrere Fondsgesellschaften verlangten angeblich von ihren Kunden zu hohe Beiträge für die Riester-Rente, was die Profitabilität der Altersvorsorge schmälere. Ein Skandal! Oder doch nicht? Riester kann sich schon aus steuerlichen Gründen rechnen.

Von Hanno Beck
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Ein Skandal lässt sich meist aus zwei Perspektiven betrachten: Für die Betroffenen ist er unschön. Doch unter denen, die nicht betroffen sind, gibt es oft Profiteure. Ein, wenn auch nur kleiner, Skandal rauschte in der vergangenen Woche durch die Finanzblätter: Mehrere Fondsgesellschaften verlangten angeblich wegen missverständlicher Verträge von ihren Kunden zu hohe Beiträge für die Riester-Rente, was unter dem Strich die Profitabilität dieser gesetzlichen Altersvorsorge schmälere. Ein Skandal, oder?

Um was geht es? Wer auf Staatskosten etwas für seine Altersvorsorge tun will, kann zur Riester-Rente greifen. Im Fall der Fondsgesellschaften ist dies ein Fondssparplan, der gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen muss, zu dem der Staat einen Teil zuschießt. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss beispielsweise ein Alleinstehender einen Riester-Sparplan mit 1461 Euro bedienen. Zahlt er mehr ein, erhöht sich die staatliche Förderung nicht, so dass die Gesamtrendite des Fondssparplans rechnerisch sinkt, da der staatliche Zuschuss nun auf einen größeren Sparbetrag bezogen wird.

Warum die Fondsgesellschaften das machen sollten, liegt auf der Hand: Je mehr die Sparer einzahlen, desto mehr Verwaltungsvergütung streicht die Gesellschaft ein. Werden Riester-Sparer also unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verlockt, zu viel einzuzahlen? Die Gesellschaften verneinen dies natürlich und versprechen jedem Kunden, dass er seinen Vertrag jederzeit ändern kann. Hinter vorgehaltener Hand grummeln ihre Vertreter, dass mancher Kunde eben nicht aufmerksam genug sei, um seinen Vertrag korrekt auszufüllen.

Ist der Sparkunde wirklich benachteiligt?

Damit hätten wir die Profiteure des Skandals, nämlich die Fondsgesellschaften. Die Betroffenen sind natürlich die Sparkunden, die zu viel Geld in die staatlich geförderte Altersvorsorge packen. Aber ist der Sparkunde wirklich benachteiligt? Möglicherweise könnte es clever sein, ein wenig mehr in den Riester-Vertrag zu sparen, als für die staatliche Förderung notwendig ist, und der Grund dafür ist - wie so oft - ein steuerlicher.

Im Jahressteuergesetz 2007 ist nämlich festgelegt, dass die Erträge von Spargeldern, die über die Fördergrenze hinaus in Riester-Fondsverträgen angespart werden, nur zu 50 Prozent mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Voraussetzung ist, dass sie nicht vor dem sechzigsten Lebensjahr realisiert werden und dass der Sparer sie mindestens zwölf Jahre lang nicht anrührt.

Mit anderen Worten: Der momentanen Gesetzeslage zufolge werden Beträge, die in der staatlichen Riester-Rente über den fördernotwendigen Höchstbetrag hinaus gespart werden, so behandelt, als wären es Beiträge für eine Lebensversicherung - mit all ihren steuerlichen Vorzügen.

Riester-Renten von der Abgeltungssteuer ausgenommen

Noch erteilt man in der Fondsbranche nur dezent den passenden Ratschlag: Wer sich zur Fonds-Riester-Rente eine Lebensversicherung wünscht, muss nicht unbedingt eine kaufen, sondern spart einfach zusätzliches Geld in seinen Fonds-Riester. Zwar hat man nicht die Garantieverzinsung der Versicherung, aber zumindest eine Beitragsgarantie. Und wegen des niedrigen Garantiezinses greifen vermutlich nicht alle Kunden zu einer Lebensversicherung. Was die Kosten angeht, so werden für den Fondssparplan Ausgabeaufschläge fällig, bei der Versicherung die Zillmerung. Was billiger kommt, lässt sich nicht pauschal sagen. Der Fonds-Riester hat den Vorteil, dass er renditestärker anlegen kann als eine Lebensversicherung. Wer mehr Risiko verträgt, kann also auf seinen Fonds-Riester-Vertrag eine Fonds-Police packen.

Richtig lukrativ könnte es im kommenden Jahr werden, wenn die geplante Abgeltungssteuer die Politikexperimente der großen Steuererhöhungskoalition finanzieren soll: Riester-Renten werden nachgelagert besteuert, sind also von der Abgeltungssteuer ausgenommen und damit wohl auch die zusätzlich gesparten Einzahlungen in den Fonds-Riester. Wer sich also vor der Abgeltungssteuer drücken will, könnte in seinem Riester-Vertrag steuerschonend sparen, muss aber bedenken, dass er dort etwas mehr für die Garantie zahlt und nicht ganz frei in der Verwendung und Allokation der Gelder ist.

Unter dem Strich könnte unter Steuergesichtspunkten eine Überzahlung in den Riester-Vertrag gar nicht so renditeschädigend sein, wie es das Wort „Skandal“ suggeriert - vorausgesetzt, der stets klamme Fiskus schließt dieses Steuerschlupfloch nicht. Das allerdings wäre dann ein echter Skandal.

Quelle: F.A.Z., 30.01.2007, Nr. 25 / Seite 19
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