06.09.2005 · Für starke Worte sind die Aktionärsschützer immer zu haben: Man erwäge rechtliche Schritte gegen Banken, die ihre Kunden nicht darauf hinwiesen, daß diese ihre Fonds auch über die Börse kaufen könnten, ließ die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz vor kurzem wissen.
Von Hanno BeckRechtliche Schritte gegen Banken, die ihre Kunden nicht darauf hinwiesen, daß diese ihre Fonds auch über die Börse kaufen könnten, überlegt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Ziel sei es, die Banken auf Zahlung des Ausgabeaufschlags zu verklagen, der an der Börse nicht anfalle. Das ist starker Tobak in den Augen der Banken und klingt nach Musik in den Ohren der Anleger. Aber werden sie von den Banken tatsächlich über selbige gehauen? Dazu muß man zunächst wissen, um was es eigentlich geht.
Der Standardweg des Fondskaufs führt zumeist über eine Bankfiliale und einen Berater, der für seinen Kunden die passenden Fonds aussucht und ins Depot legt. Der dabei anfallende Ausgabeaufschlag, der je nach Produkt zwischen zwei und fünf Prozent der Anlagesumme liegt, geht dabei zumeist komplett als Vermittlungsprovision an den Berater.
Das Zeitrisiko des Kunden
Kauft der Anleger seinen Fonds hingegen direkt an der Börse, so zahlt er zwar neben den Bankgebühren eine Maklercourtage, aber keinen Ausgabeaufschlag. Allerdings gibt es zwischen den An- und Verkaufskursen für den betreffenden Fonds eine Spanne, den sogenannten Spread: Die Makler an der Börse kaufen die Fonds zu niedrigeren Kursen zurück, als sie im Verkauf stellen. Auch das kostet den Anleger natürlich Geld.
Ein weiterer, wichtiger Unterschied zwischen dem normalen Fondskauf und dem Fondskauf über die Börse besteht in der Zeitstruktur der beiden Geschäfte: Wer auf dem herkömmlichen Weg einen Fonds ordert, kennt zunächst nur den Preis, der einmal täglich von der Fondsgesellschaft festgestellt wird. Er erhält seinen Fonds aber zu dem Preis, der zum nächsten Feststellungstermin ausgerufen wird.
Damit spekuliert der Kunde sozusagen auf den nächsten Preis, den die Fondsgesellschaft feststellt - liegt er unter dem letzten Anteilspreis, so bekommt er seine Anteile billiger, liegt er darüber, so wird es für ihn teurer. Damit hat der Anleger ein Zeitrisiko respektive eine Zeitchance in seiner Order.
Das Zeitrisiko des Maklers
Anders hingegen verhält sich das beim Fondskauf über die Börse: Hier erhält der Anleger den Fonds sofort zu dem vom Makler ausgerufenen Preis. Der Makler wiederum hat zwei Möglichkeiten: Entweder er findet direkt einen passenden Partner, der exakt jene Fonds verkaufen will, die der Kunde sucht, oder aber er übernimmt das Zeitrisiko, das dadurch entsteht, daß er den Fonds zum Börsenkurs verkauft, ohne zu wissen, wie teuer es für ihn wird, wenn er sich wieder mit dem Fonds eindeckt. Das Zeitrisiko, das der Kunde im Falle eines Kaufes über die Bank selbst trägt, ist nun an den Makler übergegangen.
Der Makler kann sich absichern, indem er entsprechende Indizes und Aktien kauft, deren Wertentwicklung eng an die Wertentwicklung des betreffenden Fonds gebunden ist. Oder aber er versucht, sich bei den Fondsgesellschaften einzudecken, was allerdings nicht immer funktioniert: „Kleinere Gesellschaften sowie ausländische Gesellschaften handeln mit uns, die großen Gesellschaften hingegen stehen uns aus Sorge um ihre Marge eher skeptisch gegenüber“, sagt Oliver Szabries, der als Makler für die DBM Deutsche Börsenmakler GmbH den Fondshandel an der Börse Berlin betreut.
Unter dem Strich sind der Kauf von Fonds über die Börse und über den herkömmlichen Weg also zwei unterschiedliche Geschäfte: Beim Kauf über den Berater ist es der Kunde, der von einer Preisänderung nach dem Zeitpunkt der Kaufentscheidung profitiert oder drauflegt, beim Kauf über die Börse übernimmt der Makler das Risiko, aber auch die Chance, für den Fonds einen anderen Preis zu bekommen als den letzten durch die Gesellschaft festgestellten Preis. Auch diese Risikoübernahme durch den Makler sowie dessen Transaktionskosten wollen bezahlt sein.
Zwei unterschiedliche Geschäfte
Damit ist klar, daß es sich beim Kauf von Fonds über die Bank und über die Börse keinesfalls um zwei identische Geschäfte handelt. Ist die Forderung der DSW also berechtigt? Ablehnen kann man mit Sicherheit die Forderung der DSW, den kompletten Ausgabeaufschlag zurückzufordern: Läßt man einmal außen vor, daß viele Fonds mittlerweile auch von Beratern zu ermäßigten Ausgabeaufschlägen verkauft werden, kann man in der Denkwelt der DSW nur die Differenz zwischen dem Ausgabeaufschlag und den Kosten des Fondskaufs über die Börse zurückfordern.
Doch muß denn ein Anbieter eines Produktes seine Kunden darauf hinweisen, daß sie das gleiche Produkt bei der Konkurrenz billiger bekommen? Diese Frage gilt, um so mehr man auf ein Ärgernis für die herkömmlichen Vermittler achtet, das man als "Beratungsarbitrage" bezeichnen könnte: Die Kunden lassen sich vom Berater die für sie besten Fonds zusammenstellen und kaufen diese dann nicht beim Berater, sondern über die Börse, womit sie den Berater um seine Provision prellen, die sich im Ausgabeaufschlag versteckt.
Provision wird umgeleitet
„Unter dem Strich ist der Fondshandel über die Börse nur der Versuch, Provisionserträge umzuleiten“, sagt Ferdinand Haas vom Brokerpool BCA. Damit ist auch das eigentliche Problem erfaßt: Die Banken und Berater wollen für ihre Beratung natürlich entlohnt werden, doch eröffnet das Provisionsmodell über die Ausgabeaufschläge den Kunden die Tür zu solch einer „Beratungsarbitrage“ - so daß man sich nicht wundern muß, wenn diese Tür auch durchschritten wird, ist Arbitrage doch eine der Lieblingsbeschäftigungen der Börse.
Allerdings steht mit diesen Überlegungen die Anklage der DSW auf wackeligen Beinen: Wenn die Bank im Unterschied zum Börsenfondskauf eine Beratungsleistung erbracht hat, dann hat sie auch ein Anrecht, dafür entlohnt zu werden, eben in Form des Ausgabeaufschlags. Soll die Bank also, nachdem sie die Beratungsleistung erbracht hat, dem Kunden nahelegen, daß er sie, bitte schön, um den Lohn für die bereits erbrachte Leistung prellen möge, der ihr ja zusteht?
Das klingt nach einer etwas abwegigen Forderung, selbst in einer Branche, die starke Worte durchaus schätzt. Für die Branche kann die Konsequenz dieses Ärgers eigentlich nur lauten, endlich über andere Provisionsmodelle nachzudenken - vorstellbar, daß man da sogar mit den Aktionärsschützern an einem Strang ziehen könnte.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |