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Fondsmarkt Anleger sollten „nicht nur bellen“

31.07.2006 ·  Das Abstimmungsverhalten vieler Anleger an Hauptversammlungen läßt zu wünschen übrig. Viele Fondsmanager großer deutscher Fondsgesellschaften „bellen“ zwar, aber sie „beißen“ schließlich nicht konsequent.

Von Hanno Beck
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Seine Feinde kann man sich nicht sorgfältig genug aussuchen, muß sich Ferdinand Piech, seines Zeichens Aufsichtsratsvorsitzender von Volkswagen, gedacht haben: Da hat er sich auf der Hauptversammlung des Unternehmens eine Menge Kritik gefallen lassen - doch nur 1,77 Prozent der anwesenden Stimmen verweigerten ihm die Entlastung. Aber wer waren die Feinde, die es da beim Bellen beließen?

Neben den Kleinaktionären, die man ja stets leichtfertig als Querulanten diffamieren kann, waren es auch Fondsmanager großer deutscher Fondsgesellschaften, die Piech scharf kritisierten, aber ihm offenbar die Entlastung nicht verweigerten. Über die Motive der Geldmanager kann man nun streiten - eine Untersuchung sind sie allemal wert, und zeitlich passend hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz eine solche Recherche getätigt. In einer Umfrage unter deutschen Fondsgesellschaften hat die DSW versucht, die Hintergründe der Diskussion um die Rolle der Fondsgesellschaften bei der Frage nach einer guten Unternehmensführung (Corporate Governance) zu beleuchten.

Sind Fondsgesellschaften nicht genügend an Unternehmensführung interessiert?

Rein theoretisch ist der Fall einfach: Ein Investor, der in ein Unternehmen investiert, hat auch das Recht, Kritik an dem betreffenden Unternehmen zu üben - wenn nicht sogar die Pflicht. Selbiges gilt um so mehr für eine Fondsgesellschaft, als sie ja im Auftrag ihrer Anleger dafür sorgen muß, daß das Unternehmen ordentlich geführt wird und damit den Aktionären auch eine gute Rendite verspricht. Das mag zwar wichtig sein, aber nicht so wichtig wie die Rendite, denken sich allerdings die Fondsgesellschaften: Das Thema Unternehmensführung steht laut Umfrage auf der Liste der Prioritäten der Fondsgesellschaften erst an vierter Stelle - hinter der Rendite, dem Rating und den Kosten. Könnte es also daran liegen, daß die Fondsgesellschaften sich einfach nicht genügend für das Thema interessieren?

Schon möglich, vielleicht liegt aber auch ein Wahrnehmungsproblem vor, könnte man angesichts einer weiteren DSW-Frage meinen: Auf die Frage, in wie vielen Fällen die Fondsmanager mit "Nein" oder mit einer Enthaltung gestimmt haben, scheine es eine Diskrepanz zwischen Eigenwahrnehmung und den tatsächlichen Abstimmungszahlen zu geben. Alleine fünfzig Prozent der Befragten gaben an, in rund 10 Prozent aller Fälle ein solches Votum getroffen zu haben - was sich nun wenig mit den Abstimmungsergebnissen vieler Hauptversammlungen verträgt, die oft an sozialistische Abnickveranstaltungen erinnern. Auch eine mangelnde Ausübung der Stimmrechte kann dieses Phänomen nicht erklären - laut Umfrage üben alleine mehr als 40 Prozent aller Fonds ihre Stimmrechte bis zu 100 Prozent aus; nur 12,5 Prozent geben eine Quote von weniger als 20 Prozent an. Diesen Gesellschaften ist wohl das Investmentgesetz nicht zur Gänze bekannt - dort werden die Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet, ihre Stimmrechte im Regelfall selbst auszuüben oder aber zumindest einem Bevollmächtigten Weisungen für die Ausführung zu geben.

Welchen Beitrag liefern Zertifikateanbieter, Indexfonds oder ausländische Anbieter?

Doch nicht nur das: Die DSW bemängelt zudem, daß eine Kontrolle des Abstimmungsverhaltens der Fondsmanager mehr oder weniger nicht stattfindet - was vielleicht auch eine Erklärung für das Abstimmungsverhalten sein könnte. Genau hier setzen Kritiker der Fonds den Hebel an: Sie fordern, daß die Fondsgesellschaften ihr Abstimmungsverhalten gegenüber den Anteilseignern offenlegen. Bisher veröffentlicht nur der Dit, die Fondsgesellschaft der Allianz, sein Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen. Für die Anleger hat das die Konsequenz, daß sie sehen, was die Fondsgesellschaft mit den Stimmen macht, die sie von den Fondskunden geborgt hat.

Sicher, was den Umgang der Fondsgesellschaften mit ihren Stimmrechten angeht und den Unternehmen, in die sie im Auftrag ihrer Anleger investieren, ist noch ein weiter Weg zu gehen. Einen Anfang haben zumindest erste Gesellschaften - mit der SEB Invest, der DWS und der Union als Wegbereiter - bereits gemacht. Doch die Anlegerschützer sollten nicht auf halber Strecke stehenbleiben: Zertifikateanbieter, Indexfonds oder ausländische Anbieter - sie alle machen vom vornehmsten Aktionärsrecht der Kritik am Unternehmen keinen Gebrauch. Wenn aber das Engagement der Investoren bei den Unternehmen, in die sie investieren, wirklich zu einem besseren Aktienkurs führt, dann müssen sich diese Protagonisten fragen lassen, wann sie denn auch einen Beitrag zum Wohlbefinden ihrer Anleger leisten wollen.

Quelle: F.A.Z., 01.08.2006, Nr. 176 / Seite 19
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