14.11.2005 · Der designierte Finanzminister Peer Steinbrück stellt das Ende der Steuersparfonds rückwirkend zum 11. November in Aussicht. Doch das Vorhaben steht auf wackligen Füßen.
Der designierte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat das Ende der Steuersparfonds rückwirkend zum 11. November in Aussicht gestellt hat. Doch dies steht auf wackligen Füßen. Am Montag wurden ernsthafte Bedenken selbst in den Reihen der künftigen Regierungskoalition an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Rückdatierung laut.
Dem Vernehmen nach sollen Finanzexperten der Union darauf dringen, statt dessen einen Vertrauensschutz für die bestehenden Beteiligungsmodelle zu gewähren. Praktisch kann dies zur Folge haben, daß die Möglichkeit steuerlicher Verlustzuweisungen sogar erst zum Jahreswechsel erlischt und sich die Zeichnungsfrist von interessierten Anlegern somit bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.
„Rückdatierung verfassungswidrig“
„Nach der bisherigen Rechtsprechung ist die Rückdatierung verfassungswidrig“, bestätigt Jochen Lüdicke, Partner der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die Einschätzung der Unionspolitiker. Zum einen stehe die Verlustausgleichsbeschränkung nicht im Koalitionsvertrag, sondern wurde von Steinbrück, der noch nicht als Minister vereidigt ist, bei der Vorlage des Vertrages angekündigt.
„Kann eine Privatperson durch die Ankündigung auf einer Pressekonferenz tatsächlich vertrauensschutzdurchbrechend handeln“, fragt Lüdicke rhetorisch. „Das wäre neu.“ Zum anderen sei es auf jeden Fall bedenklich, wenn bei den derzeit im Vertrieb befindlichen Fonds in den Geschäftsbetrieb eingegriffen werde, ohne daß diese reagieren könnten.
Es wird zu Klagen kommen
Joern Reinfeld, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, rechnet fest damit, daß es bei einer rückwirkenden Abschaffung der Verlustzuweisungsmöglichkeit zu Klagen kommen werde. Er spricht von einer „heiklen Kiste“ und fügt hinzu: „Ich halte es für absolut unzulässig, weil in laufende Investitionsentscheidungen eingegriffen wird.“
Selbst eine Frist bis zur Entscheidung des Bundeskabinetts in dieser Sache in der kommenden Woche hält er für wackelig. Ein unstrittiger Termin, zu dem die Verlustausgleichsbeschränkung in Kraft treten könnte, ist seiner Einschätzung nach der 1. Januar 2006. „Da haben alle Initiatoren genug Zeit zur Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen.“
Finanzmakler vermuten bewußtes Vorgehen
Inzwischen gibt es Stimmen unter Finanzmaklern, die hinter dem jüngsten Durcheinander ein bewußtes Vorgehen vermuten. Die fehlende Klarheit über den tatsächlichen Stichtag, bis zu dem die alte Steuerregelung gilt, bringt zwangsläufig eine Verunsicherung und Zurückhaltung der Anleger mit sich. „Der Ansturm der Beitrittswilligen soll gebremst werden“, lautet deshalb eine Vermutung. Fondsinitiatoren von Steuersparmodellen empfehlen inzwischen, ihre Angebote unter Vorbehalt zu zeichnen.
Damit könnten Anleger im Falle einer tatsächlichen rückwirkenden Streichung der Verlustzuweisungen ihre Zeichnung von Anteilen widerrufen. Viele seriöse Vermögensverwalter verzichten allerdings schon jetzt darauf, ihren Kunden eine Zeichnung der existentiell betroffenen Modelle wie beispielsweise Medien- oder Windkraftfonds zu empfehlen, weil sie mögliche spätere Irritationen vermeiden wollen.
Chronologie eines Verwirrspiels
18. März - Bundeskanzler Gerhard Schröder deutet in einer Regierungserklärung das Ende der Steuersparfonds an.
11. April - Bundesfinanzminister Hans Eichel sagt, daß der Wegfall der Verlustzuweisungen, auf denen sich das Modell der Steuersparfonds stützt, „mit Wirkung 2006“ gelten muß.
22. April - Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium kursiert, wonach die Verlustzuweisungsregel nur noch für Fonds gilt, die vor dem 18. März auf dem Markt waren und bis zum 30. September gezeichnet werden.
28. April - Ein neuer Gesetzentwurf macht die Runde. Jetzt ist davon die Rede, daß die für Steuersparfonds existentielle Verlustzuweisungsregel nur noch für Fondszeichnungen bis zum 4. Mai gelten soll.
4. Mai - Das Bundeskabinett verabschiedet die Körperschaftsteuerreform, zu deren Finanzierung die Verlustzuweisungsregel entfällt. Das Ende der Steuersparfonds scheint besiegelt.
Ende Juni - Die Körperschaftsteuerreform scheitert am Widerstand der Union, die im Bundesrat die Mehrheit hält. Damit gilt für Steuersparfonds bis auf weiteres wieder die alte Rechtslage.
8. November - Der noch amtierende Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will per Umlaufverfahren einen Kabinettsbeschluß herbeiführen, wonach die Verlustzuweisungsregel nur noch bis zum 10. November gilt.
10. November - Der Kabinettsbeschluß scheitert überraschend am Einspruch des noch amtierenden Bundesumweltmisters Trittin. Als neuer Stichtag für das Ende der Steuersparfonds gilt nun der Zeitpunkt des Regierungsantritts der großen Koalition am 21. oder 22. November.
11. November - Gerüchte machen die Runde, das alte Bundeskabinett werde eigens noch einmal zusammentreten, um gegen den Widerstand der Grünen die Verlustzuweisungsregel abzuschaffen.
12. November - Der designierte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärt, auf der ersten Kabinettssitzung der neuen Bundesregierung den Wegfall der Verlustzuweisungsregel rückwirkend beschließen zu wollen. „Der Gesetzentwurf sieht vor, daß die Attraktivität von solchen Steuersparmodellen mit Wirkung vom 11. 11. 2005 wirkungsvoll eingeschränkt wird.“
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