Am Mittwoch hat das Investmentmodernisierungsgesetz, in dessen Rahmen die Zulassung sogenannter Hedge Fonds geregelt ist, eine wichtige Hürde im Gesetzgebungsverfahren überwunden. Das Bundeskabinett verabschiedete den vorliegenden Entwurf. Von dort geht er nun in die Beratung in Bundestag und Bundesrat. Wesentliche Änderungen zum Referentenentwurf waren zunächst nicht zu erkennen. "Die vorgenommenen Änderungen sind eher redaktioneller Natur", sagte Rüdiger Päsler, Geschäftsführer des Branchenverbandes der deutschen Fondsgesellschaften BVI.
Hedge Fonds gelten als interessante Anlageklasse, weil sich deren Manager nicht an den allgemeinen Marktentwicklungen orientieren, sondern über verschiedene Strategien gezielt Wetten eingehen und Ineffizienzen suchen, um für ihre Anlegern im Idealfall in jedem Marktumfeld einen Gewinn zu erwirtschaften. Deutschen Anlegern ist bislang jedoch der direkte Zugang versperrt. Lediglich Hilfskonstruktionen wie beispielsweise Zertifikate lassen ein Engagement zu.
Kabinettsentwurf sieht die Auflage von Hedge Fonds vor
Künftig könnten Privatanleger in diese Anlageklasse über Dachfonds einsteigen, was aus Sicht des Gesetzgebers wegen der Risikostreuung zu einem gewissen Anlegerschutz beiträgt. Institutionelle Anleger könnten direkt in Hedge Fonds anlegen, wobei allerdings eine Strafsteuer vorgesehen ist, wenn der Zielfonds nicht die Transparenzanforderungen erfüllt, die auch für normale Investmentfonds gelten. Schließlich sieht der Kabinettsentwurf auch die Auflage von Hedge Fonds in Deutschland vor - im rechtlichen Rahmen eines Spezialfonds.
Gerade an diesem Punkt hatte sich die deutsche Fondsbranche eine Verbesserung erhofft. Die starre Rechtsform eines Spezialfonds könnte in der Praxis einen Nachteil gegenüber den als flexible Publikumsfonds aufgelegten ausländischen Produkten bedeuten. Experten hatten in den vergangenen Wochen mehrfach auf diesen Schwachpunkt im vorliegenden Entwurf hingewiesen, was jedoch keinen Berücksichtigung fand. Auch an der steuerlichen Behandlung von ausländischen Hedge Fonds, die die deutschen Transparenzregeln nicht erfüllen, hat sich zunächst nichts geändert.
Zustimmung der Opposition
Mittlerweile gehen die wichtigsten Beteiligten davon aus, daß am Grundsatz, Hedge Fonds in Deutschland künftig zuzulassen, nicht mehr gerüttelt wird. Dafür sprach auch die erste Reaktion von Seiten der Opposition im Bundestag. "Die Union begrüßt grundsätzlich die Zulassung von Hedge Fonds zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschlands", erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister.
Für die kommenden Wochen hat BVI-Vorstandssprecher Axel Benkner, der gleichzeitig Chef der größten deutschen Publikumsfondsgesellschaft DWS ist, vor zuviel Detailkritik an dem Entwurf gewarnt. Sonst sei die Befürchtung berechtigt, daß der Entwurf zerredet werden könnte. Ein Scheitern wäre jedoch eine Blamage für den Finanzplatz Deutschland.
Verbraucherschützer besorgt
In den vergangenen Tagen war die Zulassung von Hedge Fonds in Deutschland noch einmal verstärkt in die Kritik von Aktionärsvertretern und Verbraucherschützern geraten. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sah sich noch einmal zu der Klarstellung veranlaßt, die Produkte seien für den auf Sicherheit bedachten Durchschnittsanleger, der für das Alter vorsorgen wolle, nicht geeignet. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen beklagte einen unzureichenden Schutz der Anleger vor den hohen Risiken von Hedgefonds.
Nicht ganz glücklich über den Verlauf der Diskussion zur Zulassung von Hedge Fonds in Deutschland sind derzeit einige große institutionelle Anleger, die bereits in diese Anlageklasse investieren. "Es ist ein Risiko für uns", sagt Reinhard Blei, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung und innerhalb des gesamten Gothaer Konzerns für die Kapitalanlage verantwortlich. Es sei zu erwarten, daß die Zahl der Enttäuschungen mit Hedge Fonds nach deutscher Art nicht klein sein werde. Der Gesetzgeber könnte daraus einen weiteren Regelungsbedarf ableiten und die Gesetzeslage für Hedge Fonds wieder verschärfen. Dabei könnten dann auch die Konstruktionen in Mitleidenschaft geraten, die institutionelle Anbieter derzeit nutzen, lautet die Befürchtung.
Nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett geht der Entwurf des neuen Investmentgesetzes nun in die parlamentarische Beratung. Am 25. September wird er in erster Lesung in den Bundestag und einen Tag später in den Bundesrat eingebracht. Der Finanzausschuß des Bundestages hat für den 15. Oktober eine Anhörung angesetzt, die den nächsten Höhepunkt in der Diskussion um die Einführung von Hedge Fonds darstellt. Abschließend will der Ausschuß am 5. November über das Gesetz beraten. Für den 7. November ist die Verabschiedung im Bundestag und für den 28. November im Bundesrat vorgesehen. Zum Jahreswechsel soll das Gesetz schließlich in Kraft treten.