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Finanzmarkt Hintergrund: Der Finanzmarktförderplan 2006

05.03.2003 ·  Bundesfinanzminister Hans Eichel will mit neuen Gesetzen den Anlegerschutz verbessern und den Kapitalmarkt stärken. Fonds sollen mehr Freiheiten erlangen, Hedgefonds zum Vertrieb zugelassen werden.

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Mit einem “Finanzmarktförderplan 2006“ (FMFP) will Bundesfinanzminister Hans Eichel den Anlegerschutz verbessern und den Kapitalmarkt stärken. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Fondsindustrie.

So sollen die gesetzlich geregelten Fondstypen abgeschafft und in- und ausländische Fonds steuerlich gleich behandelt werden. In Deutschland sollen zudem Hedge-Fonds zugelassen werden, in die Privatanleger aber nur über Dachfonds investieren können. Leerverkäufe sollen unbegrenzt möglich sein, zur Verhinderung von Missbrauch erwägt Berlin nach Angaben aus Regierungskreisen für diese aber eine Meldepflicht.

Wettbewerbsnachteile deutscher Fondsindustrie sollen beseitigt werden

Wie es am Mittwoch in Berlin weiter hieß, ersetzt der FMFP ein ursprünglich geplantes V. Finanzmarktförderungsgesetz. Hiervon erhofft sich das Bundesfinanzministerium (BMF) Erleichterungen in der parlamentarischen Beratung in Bundestag und Bundesrat. Eckpunkte seiner Pläne will Eichel auch am Donnerstag in Frankfurt vorstellen. Diese sollen den Angaben zufolge bei einer Zustimmung des Bundesrates bereits ab Januar 2004 in Kraft treten. Hierzu zählen neben den Fonds-Gesetzen auch Neuregelungen für den Verbriefungsmarkt und bereits von der Regierung angekündigte Maßnahmen eines Zehn-Punkte-Planes zur Rückgewinnung des Anlegervertrauens.

Mit einem Investmentgesetz 2003 will Eichel laut den Regierungskreisen Wettbewerbsnachteile beseitigen, die die deutsche Fondsindustrie in den vergangenen Jahren wiederholt beklagt hatte. Vorteile von Standorten wie Irland oder Luxemburg würden damit ausgeglichen. Im Rahmen der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu Organismen für die gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW) solle das Umfeld für die Auflegung und Verwaltung von Investmentfonds in Deutschland einer “kritischen Überprüfung“ im BMF unterzogen werden. Ziel sei die Entschlackung des Gesetzes und eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten.

Innovative Fondsgestaltungen werden möglich

Die mögliche Ausgestaltung der Investmentfonds solle durch die neue Richtlinie vielfältiger werden, da die bisher gesetzlich festgelegten Fondstypen entfallen. Damit würden innovative Fondsgestaltungen wie reine Derivate-Fonds möglich, die sich auch grenzüberschreitend engagieren könnten. Zudem sollten die Genehmigungsverfahren für neue Fonds gestrafft und die Genehmigungsdauer erheblich verkürzt werden. Die steuerlichen Aspekte der Fondsanlage sollten in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. In diesem neuen Investmentsteuergesetz soll demnach auch die Besteuerung der Erträge ausländischer Investmentfonds überarbeitet werden.

Inländischen und ausländischen Fonds solle ein diskriminierungsfreier Zugang zum deutschen Kapitalmarkt ermöglicht werden, wurde unterstrichen. Mit Blick auf Ungleichbehandlungen auf Grund des für inländische Gesellschaften geltenden Halbeinkünfteverfahrens werde noch im BMF an einer Neuregelung gearbeitet. Die Regelungen für die Zulassung von Hedge-Fonds sollen in dem Investmentgesetz in einem eigenen Abschnitt enthalten sein. Damit soll grundsätzlich inländischen und ausländischen Hedge-Fonds der Vertrieb von Anteilen an institutionelle und auch private Anleger in Deutschland in gleicher Weise ermöglicht werden.

Hedgefonds sollen zum Vertrieb zugelassen werden

Für sie soll den Angaben zufolge ein einfaches Zulassungsverfahren durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) normiert werden. Im Grundsatz werde es außer dem allgemeinen Prinzip der Risikostreuung keine speziellen gesetzlichen Vorgaben mit Blick auf Anlageentscheidungen geben. Auch der Einsatz von Kreditmitteln und die Durchführung von Leerverkäufen würden unbeschränkt zugelassen. Von den Hedge-Fonds-Managern werde allerdings eine hohe Bereitschaft zu Maßnahmen im Risikomanagement und zur Transparenz erwartet.

Hinweis soll Anleger vor Totalverlust warnen

Private Anleger sollen nur in Dachfonds mit breiter Risikostreuung investieren dürfen, und zum Schutz der Anleger soll die Neuregelung auch Vorgaben für Produktinformationen im Prospekt und in den Vertragsbedingungen enthalten. Zudem soll das Risiko eines Totalverlusts des Kapitals über einen ausdrücklichen Warnhinweis deutlich gemacht werden. Die Regierung will den Angaben zufolge auch bei der Erschließung des an Bedeutung gewinnenden Marktes für Verbriefungen „neue Wege gehen“. Kreditinstituten solle es erleichtert werden, Kreditforderungen und Risiken aus Kreditgeschäften in Deutschland zu verbriefen und am Kapitalmarkt zu refinanzieren.

Zweckgesellschaften für Verbriefungen von Gewerbesteuer befreit

Wie bereits mit dem so genannten „Small business act“ vom Kabinett auf den gesetzlichen Weg gebracht, sollen Zweckgesellschaften, die von den Instituten Kreditforderungen übernehmen und die Verbriefung organisieren, gewerbesteuerlich genau so behandelt werden wie die Kreditwirtschaft selbst. Die Kreditinstitute könnten damit in Deutschland ihre Kreditforderungen und -risiken in diesen Zweckgesellschaften bündeln und daraus eine Reihe liquider Wertpapiere an den Kapitalmarkt bringen. Durch dieses neue Wertpapiersegment erhalte der Finanzplatz Deutschland einen wichtigen Impuls.

Ob hinsichtlich der Verbriefungen weitere gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Regelungen erforderlich seien, werde derzeit geprüft. Zu den Maßnahmen des bereits in der vergangenen Woche angekündigten Zehn-Punkte-Programms der Regierung für den Kapitalmarkt zählen die unmittelbare Organhaftung bei fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen, eine Überprüfung von Unternehmensabschlüssen durch eine „Enforcement“-Stelle, eine Prospektpflicht für öffentliche Angebote am „Grauen Kapitalmarkt“ und Regelungen für Analysten und Ratingagenturen.

Berlin beobachtet Reaktionen auf SEC-Bericht

In beiden Fällen sollten Interessenkonflikte vermieden und die Unabhängigkeit der Analysen beziehungsweise Bonitätsurteile erhöht werden, hieß es am Mittwoch in Berlin. Zu überlegen sei, ob es künftig noch möglich sein solle, das Einkommen von Analysten vom wirtschaftlichen Erfolg der Eigenhandelsaktivitäten oder Provisionen aus dem Investmentbanking abhängig zu machen.

Mit Blick auf eine mögliche Regulierung von Ratingagenturen beobachte die Regierung „sorgsam“ die Reaktionen auf einen Ende Januar vorgelegten Bericht der US-Securities Exchange Commission (SEC) zur Rolle und Funktion dieser Einrichtungen in den Wertpapiermärkten.

Besonders wegen der Bedeutung der Rating-Urteile bei den neuen Baseler Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) komme es auf die Unabhängigkeit der Agenturen und die Vermeidung von Interessenkonflikten an. Ansetzen könne man beispielswiese bei mehr Transparenz des Entscheidungsverfahrens. Ein deutscher Alleingang in dieser Frage wurde in den Kreisen ausgeschlossen. Berichte, wonach sich Berlin für die Gründung einer weiteren europäischen Ratingagentur ausspreche, wurden in den Kreisen nicht bestätigt. Möglicherweise gebe es international nur Raum für die bisherigen drei großen Ratingagenturen, von denen mit Fitch eine in Europa ansässig sei.

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