20.09.2006 · Steuererklärung immer noch nicht abgegeben? Jetzt wird es aber Zeit, denn das Ende der Fristverlängerung naht. Die inzwischen vollständige FAZ.NET-Serie zeigt in sieben Teilen, worauf Sie beim Thema Kapitalanlage und Steuern achten sollten.
Gut, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 schon beim Finanzamt abgegeben haben. Wer eine Fristverlängerung beantragt hat, muß jetzt aktiv werden, denn die Fristverlängerung läuft am 30. September 2006 aus.
Zugegeben, die jährliche Steuererklärung ist eine lästige Pflicht. Doch auf der anderen Seite kann sich die Arbeit auch lohnen: Denn nicht wenige Steuerzahler bekommen Geld vom Fiskus zurück.
FAZ.NET-Serie hilft bei der Steuererklärung
Auch wenn Sie das lästige Ausfüllen der Formulare Ihrem Steuerberater überlassen, bleibt genügend Arbeit an Ihnen hängen. Vor allem als Kapitalanleger müssen Sie Kauf- und Verkaufsabrechnungen, Erträgnisaufstellungen, Quittungen für Werbungskosten und Steuerbescheinigungen zusammensuchen und chronologisch ordnen.
Diese FAZ.NET-Serie hilft Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Einkommensteuererklärung. Autor ist Lutz Schumann, Chefredakteur der Internetplattform www.steuer-schutzbrief.de und des gleichnamigen Steuer-Newsletters mit Steuertipps für Selbstständige, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger, Rentner und Angestellte sowie Herausgeber einer steuerlichen eBook-Ratgeberreihe.
Welche Werbungskosten können Sie ansetzen?
Schumann erklärt in verschiedenen Folgen, wie Sie die verschiedenen Anlagen finanzamtssicher in Ihrer Steuererklärung angeben (Steuer-Serie (1): Kapitalanlagen von A bis Z), wie Sie mit der Spekulationsteuer umgehen sollten (Steuer-Serie (2): Spekulationssteuer) und mit welchen Auslandsanleihen Sie Steuern sparen können (Steuer-Serie (3): Auslandsanleihen).
Außerdem wird erläutert, was es bei Dividenden aus dem Ausland zu beachten gilt (Steuer-Serie (4): Ausländische Dividenden), welche Unterlagen Sie für Ihre Steuererklärung benötigen (Steuer-Serie (5): Unterlagen für die Steuererklärung), warum Anleger die Jahresbescheinigungen der Banken nur mit Vorsicht genießen sollten (Steuer-Serie (6): Die Tücken der Jahresbescheinigung) und welche Werbungskosten Sie ansetzen können ( Steuer-Serie (7): Werbungskosten).
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |