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Entschädigungseinrichtungen Neue Runde im Streit um Phoenix-Entschädigungen

14.01.2008 ·  Für die geprellten Anleger der Schwindelfirma Phoenix Kapitaldienst, die einen Schaden von schätzungsweise 600 Millionen Euro verursachte, ist kein Ende in Sicht. Denn nach wie vor ist unsicher, wann sie eine Entschädigung erhalten.

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Für die geprellten Anleger der Schwindelfirma Phoenix Kapitaldienst, die einen Schaden von schätzungsweise 600 Millionen Euro verursachte, ist kein Ende in Sicht. Denn nach wie vor ist unsicher, wann sie eine Entschädigung erhalten. "Wir gehen realistischerweise davon aus, dass die Phoenix-Geschädigten in diesem Jahr kein Geld vom Insolvenzverwalter und kein Geld von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen erhalten", sagte Anlegeranwalt Andreas Tilp am Montag in Frankfurt.

Grund für die verzögerte Auszahlung sind Streitereien zwischen Geschädigten, dem Insolvenzverwalter, der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), dem Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und diversen anderen Beteiligten. Dabei ist es bald zwei Jahre her, dass die Finanzaufsicht Bafin die Insolvenz über Phoenix eröffnen ließ.

Kein Geld in diesem Jahr für Geschädigte?

Deshalb haben die beiden Rechtsanwälte Tilp und Klaus Nieding eine Staatshaftungsklage und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingereicht. Denn für den Schuldigen dieser Streitereien halten die beiden Anwälte die Bundesregierung. Diese hat nach Meinung der Anwälte eine EU-Richtlinie, die eigentlich Anleger besser vor Kapitalbetrug schützen sollte, so fehlerhaft umgesetzt, dass die geschädigten Phoenix-Kunden bisher keine Entschädigung von der EdW erhalten haben.

Die EdW wurde aufgrund dieser EU-Richtlinie gegründet, die seit 1998 in deutsches Recht umgesetzt ist. In ihr sind Wertpapierhandelsunternehmen - beispielsweise Börsenmakler - und unabhängige Vermögensverwalter zwangsweise Mitglied. Entsprechend ihrer Größe zahlen sie Beiträge ein, die einen Sicherungsfonds alimentieren sollen, aus dem Privatanleger bis zu 90 Prozent ihres Anlagebetrags - maximal 20 000 Euro - erhalten sollen, wenn ein EdW-Mitgliedsunternehmen Insolvenz anmeldet.

Diese Beträge hat die EdW im Fall Phoenix wegen der vielen ungeklärten Rechtsfragen den rund 30 000 Phoenix-Geschädigten bisher nicht überwiesen. Hinzu kommt, dass der Auszahlungsbetrag die Mittel der EdW übersteigt und diese derzeit Nachzahlungen bei ihren Mitgliedern erhebt.

"Die EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ist von der Politik nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden", sagte Nieding. Das Entschädigungssystem funktioniere nicht. Deshalb wollen die Anwälte nicht nur Geld für ihre Mandanten erstreiten, sondern auch Verbesserungen für die Anleger im Entschädigungsfall insgesamt erreichen. "Wir wollen eine effiziente Umsetzung der EU-Richtlinie erreichen", sagte Tilp. "Eine Geldbuße oder Schadensersatz sind für uns zweitrangig."

Verfahren wegen EU-Vertragsverletzung beantragt

Mit der Staatshaftungsklage wollen Nieding und Tilp die Bundesregierung zwingen, an die Phoenix-Geschädigten jene 20 000 Euro auszuzahlen, die sie eigentlich von der EdW erhalten müssten. "Damit können wir aber nicht erreichen, dass dieses System als Ganzes geändert wird", sagte Tilp. Deshalb hätten sie als zweites Element ihrer Prozessstrategie bei der Kommission in Brüssel ein Verfahren wegen EU-Vertragsverletzung beantragt.

Unterstützung erhalten die beiden Anwälte vom Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler, der für die FDP auch im Finanzausschuss sitzt. Schäffler fordert, dass sämtliche Einrichtungen zur Entschädigung von Anlegern zusammengelegt werden sollen. So betreiben zum Beispiel die privaten Banken weiterhin einen eigenen Einlagensicherungsfonds, da diese bei der Bundesregierung erreicht haben, dass sie nicht für die Insolvenz von Wertpapierhandelsunternehmen oder Vermögensverwaltern einspringen müssen. Einen entsprechenden Antrag hatte Schäffler schon im Finanzausschuss eingereicht, wo er allerdings abgelehnt wurde. Am 24. Januar soll er zwar im Bundestag beraten werden, aber dort hat er genauso wenig eine Chance auf Erfolg. "Die Bundesregierung hat nicht nur kein Konzept, sie hat noch nicht mal das Problem erkannt", beschwerte sich Schäffler auf einer Veranstaltung der beiden Anlegeranwälte am Montag in Frankfurt.

Die Pleite von Phoenix Kapitaldienst hat den Anlegerschutz in Deutschland in der Tat auf eine harte Bewährungsprobe gestellt: Das Schwindelunternehmen hatte jahrelang Geld bei Anlegern eingeworben und hohe Scheingewinne ausgewiesen. Selbst als die Bafin eine Sonderprüfung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young durchführen ließ, blieb das Betrugssystem unaufgedeckt.

Immerhin stellte der Insolvenzverwalter Frank Schmitt eine Insolvenzmasse von 230 Millionen Euro sicher, die er allerdings nicht auszahlen darf, obwohl es im vergangenen Jahr schon fast nach einer raschen Einigung ausgesehen hatte. Doch eine Gruppe institutioneller Anleger unter Führung der Citco Global Custody widersprach dem ausgehandelten Insolvenzplan - eine Art gütliche Einigung unter den Gläubigern - und blockierte dadurch die Auszahlung bis zu einer endgültigen Lösung. Die kann sich noch hinziehen.

Quelle: hlr., F.A.Z., 15.01.2008, Nr. 12 / Seite 19
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