14.04.2010 · Arbeitnehmer können sich vom Finanzamt etliche hundert Euro zurückholen, wenn sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für sie gibt es 2009 höhere Steuervorteile.
Extra viel Geld können Arbeitnehmer über ihre Steuererklärung zurückholen - vor allem mit Ausgaben für den Job. Diese Ausgaben sollte der Arbeitnehmer als Werbungskosten einzeln nachweisen. Denn pauschal erkennt das Finanzamt dafür nur 920 Euro im Jahr an. Schon alle, die mindestens 14 Kilometer zur Arbeit fahren, kommen über die Pauschale für Werbungskosten.
Für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zählen 30 Cent, das sind 966 Euro bei 230 Arbeitstagen. Da lohnt sich der Nachweis der einzelnen Kosten in der Einkommensteuererklärung.
Doppelter Haushalt jetzt auch aus privaten Gründen
Mehr Arbeitnehmer als früher sparen nun mit einer Zweitwohnung am Arbeitsort Steuern. Das Finanzamt muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs die Ausgaben für den berufsbedingten Zweithaushalt auch bei allen anerkennen, die aus privaten Gründen vom Arbeitsort weggezogen sind (Az. VI R 58/06).
Bei der Jahresabrechnung zählt zum Beispiel die Miete am Arbeitsort für eine maximal 60 Quadratmeter große Zweitwohnung. Für eine Heimfahrt je Woche erkennt das Finanzamt 30 Cent pro Entfernungskilometer an, wenn Arbeitnehmer tatsächlich so oft nach Hause gefahren sind. Bei 100 Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort sind das 30 Euro pro Fahrt.
Wer für Bahn- oder Busfahrkarten mehr bezahlt hat, gibt seine Ticketkosten an. In den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung gibt es außerdem eine Tagespauschale für die Verpflegung. Bei 24 Stunden Abwesenheit vom Heimatort beträgt sie 24 Euro. Für 60 Arbeitstage kommen 1440 Euro zusammen.
Autounfälle auf dem Weg ins Büro zählen
Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Dienstreise mit ihrem Fahrzeug und bekommen sie die Unfallkosten nicht ersetzt, können sie diese als Werbungskosten absetzen. Der im Jahr 2007 gestrichene Posten zählt jetzt wieder. Jeder sollte deshalb seine Reparatur-, Abschlepp-, Anwaltskosten und anderen Ausgaben mit Belegen versehen beim Finanzamt angeben. Der Abzug ist unbegrenzt. Bei Totalschaden zählt der Restwert des Fahrzeugs.
Kosten für Studium und Fortbildung angeben
Selbst bezahlte Ausgaben für berufliche Fortbildungen wie Sprachkurse, Computerschulungen oder Umschulungen sind ebenfalls Werbungskosten. Auch Kosten für das erste Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zählen, hat erst kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden. Wenn das Studium einen Bezug zur künftigen Arbeit hat, sind Posten wie Studiengebühren, Kosten für Arbeitsmittel, Zinsen und Gebühren für Bildungskredite in voller Höhe Werbungskosten (Az. VI R 14/07).
Hilfe bei besonderen Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen kann jeder absetzen. Geht es um Krankheitskosten, etwa für Arztbehandlungen, Kuren und Medikamente, zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung ab und erkennt nur den Rest an (siehe Infografik). Vor allem ältere Menschen geben dafür aber oft so viel aus, dass sie dennoch Steuern sparen.
Andere außergewöhnliche Belastungen zählen vom ersten Euro. So können Angehörige, die 2009 bedürftige Lebensgefährten oder Verwandte unterstützt haben, bis zu 7680 Euro absetzen. Zahlen sie 30 Prozent Steuern, sparen sie bis zu 2304 Euro.
Klagen bei Steuerberatungskosten
Auch solche Werbungskosten sollten Sie in die Steuererklärung eintragen, um die andere Steuerzahler noch Musterprozesse gegen das Finanzamt führen. So halten sich Steuerpflichtige ihre Chance bis zur Klärung durch die Gerichte offen. Beispiel Kosten für Steuerberater: Steuerberatungskosten sollten Sie voll in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Seit 2006 erkennt das Finanzamt zwar nur noch das Honorar an, das auf die Berechnung der Einkünfte entfällt. Alles andere ist Privatsache, für die es keine Steuerersparnisse gibt.
Dagegen gibt es aber eine Klage beim Bundesfinanzhof. Das Finanzamt rechnet Steuerberatungskosten deshalb im Steuerbescheid ebenfalls nur vorläufig ab. Verliert die Finanzverwaltung das Verfahren, könnte es Nachschlag geben.
Tipps
Termine. Erledigen Sie Ihre Jahresabrechnung möglichst früh, wenn Sie Steuern zurückerwarten. Wenn Sie zur Abgabe verpflichte sind, müssen Ihre Unterlagen bis 31. Mai 2010 beim Finanzamt sein. Sie können jedoch Fristverlängerung beantragen. Wenn die Steuererklärung 2009 freiwillig ist, endet die Frist sogar erst am 31. Dezember 2013. Sie können dann aktuell auch noch die Steuererklärungen für 2006 bis 2008 nachreichen, wenn Sie mit einer Erstattung rechnen.
Formulare. Überlegen Sie, ob Sie Ihre Steuererklärung übers Internet abgeben wollen. Die elektronische Steuererklärung bearbeiten die Finanzbeamten oft schneller als die konventionelle und es sind weniger Belege nötig. Sie können gratis das Elsterformular der Finanzverwaltung nutzen. Falls Sie lieber den traditionellen Weg wählen, erhalten Sie die Vordrucke wie gewohnt bei Ihrem Finanzamt oder beim Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Ein Teil der Kosten spart Ihnen auch wieder Steuern.
Helfer. Lassen Sie sich doch einfach helfen, wenn Sie mit der Steuererklärung allein nicht klarkommen. Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein kostet je nach Höhe Ihrer Einnahmen zwischen 40 und 400 Euro im Jahr. Adressen finden Sie unter Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine oder beim .Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Steuerberater berechnen ihr Honorar je nach Arbeitsaufwand. Es gibt den Steuerberater-Suchservice beim Deutschen Steuerberaterverband oder der Bundessteuerberaterkammer.
Abrechnung. Verlassen Sie sich bei der Abgeltungsteuer nicht darauf, dass mit der Steuerabrechnung Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft alles erledigt ist. Prüfen Sie, ob das Ausfüllen der Anlagen KAP und SO trotz Abgeltungsteuer für Sie weiter Pflicht ist oder ob Sie die Steuerformulare freiwillig ausfüllen sollten, um Geld zurückzuholen.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |