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Sonntag, 19. Februar 2012
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Einkommensteuer Der Fiskus jagt die Rentner

05.01.2009 ·  Vom neuen Jahr an erfährt das Finanzamt automatisch die Einkünfte der Rentner. Es ist höchste Zeit, eine Steuererklärung abzugeben, sonst drohen kräftige Nachzahlungen sowie üppige Verzugszinsen für die vergangenen Jahre.

Von Dyrk Scherff
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Die Schonfrist für Rentner ist vorbei. Bisher mussten die meisten wenig befürchten, wenn sie keine Steuererklärung abgaben und sich so um ihre Steuern drückten - auch wenn viele eigentlich verpflichtet waren, gegenüber dem Finanzamt ihre Einkünfte anzugeben. Doch von diesem Jahr an werden solche Bummler schnell auffliegen, denn die Rentenzahlungen werden von diesem Jahr an elektronisch an die Finanzämter gemeldet.

Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass rund zwei Millionen Rentner säumig sind. Ihnen drohen kräftige Nachzahlungen plus üppige Verzugszinsen für die vergangenen Jahre. Wenn Betroffene schnell handeln, können sie jetzt noch einen guten Teil dieser Zinsen sparen.

Gemeldet wird ab 2005 rückwirkend

Zwar wird das elektronische Meldeverfahren nach mehreren technischen Verzögerungen wohl erst im Oktober in Betrieb gehen. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage, Details würden noch mit den Behörden in den Ländern abgestimmt.

Klar ist aber schon jetzt: Die Deutsche Rentenversicherung wird vom Herbst an die gezahlten gesetzlichen Renten an die Finanzämter melden. Auch private Rentenversicherer, Versorgungswerke sowie Pensionskassen und -fonds müssen dann die Ausschüttungen an ihre Kunden offenbaren. Einmal im Jahr wird gemeldet, bei der Premiere im Herbst werden gleich noch die Angaben der Jahre seit 2005 mitgeliefert. Das Finanzamt erfährt so recht schnell, wer über den Freibeträgen liegt und damit eine Steuererklärung abgeben muss.

Und das sind mehr Rentner, als viele glauben - nach früheren Schätzungen mindestens 3,3 der insgesamt etwa 20 Millionen Ruheständler. Im Jahr 2005 wurden auf einen Schlag mehr als eine Million von ihnen steuerpflichtig. Denn seitdem ist mindestens die Hälfte der gesetzlichen Rente zu versteuern. Davor waren es nur 27 Prozent für die, die mit 65 den Ruhestand begannen.

Steigende Steuerpflicht

Wer erst nach 2005 in die Rente ging, muss noch mehr versteuern. Für jeden neuen Rentenjahrgang steigt der steuerpflichtige Teil um zwei Prozentpunkte. Neurentner des Jahres 2009 müssen also schon 58 Prozent der gesetzlichen Rente mit dem Fiskus teilen. Im Jahr 2040 sind dann 100 Prozent zu versteuern. Durch die steigenden Prozentsätze werden immer mehr Rentner steuerpflichtig.

Das kann auch passieren, wenn die Rente steigt - denn der Steuerfreibetrag, der zum Beginn des Ruhestandes ermittelt wurde, steigt nicht mit der Rente mit. Neurentner des Jahres 2008 sind zum Beispiel nur dann steuerbefreit, wenn ihre gesetzliche Altersversorgung unter etwa 16.800 Euro im Jahr liegt (Verheiratete: 33.600 Euro) und sie keine weiteren Einkünfte haben. Denn dann liegen die zu versteuernden Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen im steuerfreien Existenzminimum von 7664 Euro.

Gute Abzugsmöglichkeiten

Die meisten Ruheständler haben aber noch andere Geldquellen. Oft kommen eine private Rentenversicherung, eine Betriebsrente oder Mieteinkünfte aus einer Eigentumswohnung hinzu. Mancher arbeitet sogar freiwillig noch ein bisschen. Der Fiskus gewährt Rentnern allerdings spezielle Steuernachlässe (siehe Infografik). Die wichtigsten sind der Altersentlastungsbetrag etwa für Mieten und Einkünfte aus Pensionskassen. Je jünger der Rentner, desto geringer ist sein Entlastungsbetrag. Von den Betriebsrenten wird außerdem der Versorgungsfreibetrag abgezogen. Er ist umso niedriger, je später die erste Auszahlung floss.

Trotz der vielen Freibeträge bleibt oft noch etwas zu versteuern (siehe Infografik). Den meisten Rentnern ist das nicht klar. Schließlich haben gerade die Älteren schon lange keine Steuererklärung mehr abgegeben. Die Gefahr, dass sie im Herbst entdeckt werden, ist groß. Dafür sorgt nicht nur die automatische Meldung von Behörden und Versicherern, sondern auch die neue Steuernummer, die jeder Bürger gerade erhalten hat. Sie erleichtert die Zuordnung der Einkünfte zu den einzelnen Personen.

Die Zeit drängt

Betroffene sollten jetzt rasch prüfen, ob sie über den Freibeträgen liegen. Wenn ja, sollten sie versäumte Steuererklärungen schnell für die vergangenen Jahre nachholen. „Die Finanzämter dürften zwar bei den älteren Bürgern wegen der neuen Situation und der Unwissenheit kulant sein und keine Strafen verhängen - wenn die verschwiegenen Summen nicht zu groß sind. Bis zur Entdeckung abwarten sollten die Rentner trotzdem nicht“, warnt Steuerberater Andreas Bauer aus Langen bei Darmstadt. „Denn die Verzugszinsen betragen mit Zinseszins mehr als zehn Prozent im Jahr.“

Jeder Tag des Wartens kostet also Geld. Zudem sind die Zinsen im schlimmsten Fall gleich für mehrere Jahre fällig. Vor 2005 ist die Entdeckungsgefahr aber geringer, weil noch keine Daten gespeichert wurden. Rechtlich sind die Finanzämter befugt, Steuern für die vergangenen sieben Jahre zurückzufordern, bei vorsätzlichem Schummeln sogar zehn Jahre. Für die vergangenen fünf Jahre können sie zusätzlich Strafen verhängen.

Gewusst wie: Die Steuererklärung für Rentner

Steuerpflicht prüfen. Jetzt nur nicht in Panik geraten. Trotz der neuen Meldeverfahren muss nicht jeder Schlimmes befürchten. Denn große Freibeträge können die eigentlich zu versteuernden Einkünfte so stark senken, dass keine Steuerpflicht besteht. Die Rechnungen sind kompliziert und sollten einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein überlassen werden.

Steuerfreie Renten beachten. Einige Rentenzahlungen unterliegen nicht der Steuerpflicht. Dazu gehören zum Beispiel die gesetzliche Unfallrente, Sterbegelder, Schmerzensgeldrenten oder Kriegsbeschädigtenrenten. Auch Zuschüsse zur Krankenversicherung, Kinderzuschüsse oder Beitragserstattungen an Witwen bleiben steuerfrei.

Steuererklärungen nachholen. Wer sicher ist, steuerpflichtig zu sein, sollte die bisher versäumten Steuererklärungen für die Vorjahre rasch nachholen. Am besten kommentarlos und nicht als Selbstanzeige deklariert. Das erweckt andernfalls den Anschein, man habe die Steuererklärungen absichtlich vergessen. Das könnte Strafen nach sich ziehen. Die Erklärungen müssen im Normalfall bis Ende Mai des Folgejahres abgegeben werden.

Anlage R ausfüllen. Sie wurde 2005 speziell für die Renteneinkünfte geschaffen und dürfte den meisten Rentnern unbekannt sein. Sie ist aber wesentlicher Bestandteil der Steuererklärung. Dort werden die gesetzliche und private Rente einschließlich der Riesterbezüge eingetragen.

Abgeltungsteuer vermeiden. Für Dividenden und Zinsen, die nicht aus privaten Rentenversicherungen stammen, gilt seit Jahresanfang die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Rentner haben aber oft einen geringeren Steuersatz. Um nicht benachteiligt zu werden, prüft das Finanzamt automatisch, ob eine Besteuerung mit dem inviduellen Steuersatz günstiger ist. Rentner können sich auch schon vorher von der Abgeltungsteuer befreien lassen. Die Bank führt sie dann nicht automatisch ab. Die Rentner müssen dann aber alle Kapitaleinkünfte weiter in der Steuererklärung angeben.

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