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Die neue Erbschaftsteuer Höhere Sätze, größere Freibeträge

22.11.2007 ·  Wer einen Bruder oder eine Schwester hat, muss jetzt ganz stark sein: Der Fiskus hält diese Verwandtschaftsbeziehung nicht für stärker als die zwischen dem Opa und seiner Krankenschwester - oder jedem anderen, dem der Opa sein Vermögen vererben will.

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Geschwister und ihre Kinder bekommen in der neuen Erbschaftsteuer nach jetzigem Stand keine höheren Freibeträge als ganz Fremde - und das macht sie zu den großen Verlierern der Reform. Das zeigen die sechs Beispielfälle, die die Steuerberater-Genossenschaft Datev exklusiv für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ausgerechnet hat (siehe Infografik). Für ein typisches Erbe, ein Einfamilienhaus und einige Wertpapiere, kann sich die Erbschaftsteuer sogar fast verdreifachen.

Zwar hat sich die Arbeitsgruppe von Finanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch darauf geeinigt, Geschwistern und Fremden einen höheren Freibetrag von jetzt 20.000 Euro zu lassen. Doch die Steuersätze sind stark gestiegen: auf mindestens 30 Prozent, für Beträge ab 13 Millionen Euro auf 50 Prozent.

Immobilienbewertung weiter verschärft

Dazu kommt, dass der Staat für Immobilien in Zukunft grundsätzlich mehr verlangt. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Denn bisher wurden Häuser nur selten mit ihrem tatsächlichen Wert berücksichtigt, sondern mit einem niedrigeren Betrag - und das war verfassungswidrig, entschied das Gericht. Nun wird auch für Immobilien der Marktwert ermittelt, und zwar zum Beispiel daran, was das Haus beim Verkauf einbringen würde, oder daran, was an Miete erzielt werden kann.

In Details können sich die Regelungen noch einmal ändern, weil der Gesetzgebungsprozess gerade erst beginnt. Die wichtigen Werte stehen allerdings schon fest. Ab 2008 soll die neue Erbschaftsteuer auf jeden Fall gelten, bei Todesfällen in diesem Jahr sollen die Erben noch wählen können, ob sie nach den alten oder nach den neuen Regeln besteuert werden wollen.

Unternehmenserben als große Gewinner

Denn die neuen Regeln können lohnend sein, vor allem für die nächsten Verwandten. Ihre Freibeträge steigen: Überlebende Ehegatten können in Zukunft 756.000 Euro steuerfrei erben statt bisher 563.000, Kinder 400.000 Euro statt bisher 205.000, Enkel 200.000 Euro statt 51.200. Sie alle gehören zur Steuerklasse I und haben für Hausrat und andere Gegenstände weiterhin zusätzlich einen Freibetrag von 53.000 Euro frei.

Wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind, zahlen Eltern, Kinder und Enkel eine Erbschaftsteuer zwischen sieben und 30 Prozent. Die Steuersätze steigen mit dem Wert der Erbschaft, aber langsamer als bisher - darum werden auch hier die nahen Verwandten tendenziell entlastet.

Die großen Gewinner der Erbschaftsteuer-Reform sind aber die Erben von Unternehmen. Sie müssen nur noch 15 Prozent des Wertes versteuern. Das bedeutet, dass Erben eines Großunternehmens im Wert von 30 Millionen Euro künftig leicht 2 Millionen Euro Steuern sparen. Dazu müssen sie aber einige Bedingungen einhalten: Erstens darf der Betrieb nicht verkauft werden. Zweitens muss das Vermögen des Betriebs in den nächsten 15 Jahren mindestens gleich bleiben. Und drittens muss der Betrieb zehn Jahre lang immer mindestens 70 Prozent der alten Lohnsumme behalten. Und die Lohnsummen-Schwelle wächst mit den Lohnerhöhungen in der Branche mit.

Quelle: bern. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 11.11.2007, Nr. 45 / Seite 58
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