14.07.2003 · Mit dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen brachte die Bundesregierung die Fondsbranche auf die Palme - ihr neues Investmentgesetz stößt dagegen auf Beifall. Ein Teil davon betrifft Hedge Fonds.
Von Steffen UttichDas Verhältnis zwischen Bundesregierung und deutscher Investmentbranche ist so volatil wie der Aktienmarkt in den vergangenen drei Jahren. In einem rekordverdächtig kurzen Zeitraum haben beide Seiten sowohl einen absoluten Tiefpunkt wie auch eine fast perfekte Harmonie in ihrer Beziehung zueinander erlebt. Ausgangspunkt war jedesmal ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium.
Der Tiefpunkt wurde dabei im vergangenen Oktober markiert, als im Zuge des berühmt-berüchtigten "Steuervergünstigungsabbaugesetzes" der Fondsbranche eine Doppelbesteuerung drohte, die sie im Wettbewerb um die Altersvorsorgegelder der Anleger hoffnungslos zurückgeworfen hätte. Der Referentenentwurf damals sah nicht nur eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns von bis zu 15 Prozent vor. Auch für die durch das Anlagemanagement auf Fondsebene realisierten Gewinne sollte der Anleger zur Kasse gebeten werden - und das gleich mit dem persönlichen Steuersatz. Dem Schock folgte ein Lobby-Trommelfeuer, wie es der Branchenverband BVI in seiner Geschichte noch nie hatte entfachen müssen. Schließlich wurden die Pläne der Bundesregierung zur allgemeinen Erleichterung der deutschen Fondsanbieter im Bundesrat dank der dortigen CDU-Mehrheit beerdigt.
Investmentgesetz stößt auf Beifall der Branche
Vor einer Woche machte wieder ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium die Runde. Wieder geht es für die deutsche Investmentbranche um Grundsätzliches. Doch diesmal ist die Aufnahme der Berliner Paragraphen so herzlich, daß Branchenvertreter mitunter schon einmal vergessen, die aufgeführten Regeln in den Konjunktiv zu setzen - schließlich stehen mit dem Kabinett, Bundestag und Bundesrat noch einige nicht ganz unwesentliche Hürden im Gesetzgebungsverfahren an. Die Rede ist von dem neuen Investmentgesetz, das Bundesfinanzminister Hans Eichel im Rahmen seines "Finanzmarktförderungsplans" im März in Frankfurt angekündigt hatte. Es trifft in seiner aktuellen Fassung ganz den Geschmack der Fondsbranche.
Das ist allerdings auch kein Wunder. Zum einen ist zu hören, daß das Ministerium in Berlin aus den Verwerfungen rund um die Jahreswende offensichtlich gelernt und diesmal die Branche bei der Erarbeitung eng mit einbezogen hat. Zum anderen bezieht sich ein Großteil des Werkes auf die Umsetzungen europäischer Investmentrichtlinien (OGAW III) in nationales Recht, bei denen sich ohnehin jegliche Diskussion erübrigt.
Für Anleger sind aus dem umfangreichen Gesetzeswerk vor allem zwei Punkten von besonderem Interesse. Der erste betrifft die Zulassung von sogenannten Hedge Fonds für den deutschen Markt - ein Punkt, der in den vergangenen Tagen den nicht unerheblichen Rest des Gesetzestextes in der öffentlichen Wahrnehmung nahezu vollständig in den Schatten stellte. Der zweite Punkt betrifft die Einführung des vereinfachten Verkaufsprospekts für Fonds, der das Leben für Fondsanleger wie -anbieter enorm erleichtern dürfte.
Gespenst des bösen Hedge Fonds-Spekulanten
Die öffentliche Konzentration auf die Hedge Fonds hängt ohne Zweifel damit zusammen, daß es hier noch den größten Diskussionsbedarf gibt. Sowohl auf politischer wie auch auf Anbieterseite ist man noch nicht ganz glücklich über den ersten Entwurf - allerdings aus völlig entgegengesetzten Motiven. So geht etwa in der SPD-Bundestagsfraktion immer noch das Gespenst des aggressiven, bösartigen Hedge Fonds-Spekulanten um - verbunden natürlich mit der Frage, ob man dies dem einfachen deutschen Anleger zumuten könne. Es gibt Signale, daß hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und folglich weitere Regulierungen im Bereich des Möglichen sind, die ein Engagement in diese Anlageklasse unattraktiv machen könnten.
Vor diesem Hintergrund sind veröffentlichte vermeintliche Gewißheiten über die Details in diesen Tagen mit Vorsicht zu genießen. Dagegen geht ein paar potentiellen Hedge Fonds-Anbietern das im Referentenentwurf gezeichnete Regelwerk für die Zulassung in Deutschland schon jetzt zu weit. Warum etwa soll sich ein Privatanleger nur über Dachfonds in dieser Anlageklasse engagieren dürfen, lautet eine in den vergangenen Tagen häufig gestellte Frage.
Bei solch kontroversen Diskussionen gerät ein vereinfachter Fondsprospekt zwangsläufig in den Hintergrund - noch dazu, wenn er von allen Seiten begrüßt wird. In dem neuen Prospekt sollen alle Schlüsselinformationen über den jeweiligen Fonds enthalten und in verständlicher Sprache niedergeschrieben sein. Als solche Schlüsselinformationen sieht der europäische Investmentverband Fefsi unter anderem Angaben zur Anlagepolitik, zum Risikoprofil, zur Wertentwicklung, zur Besteuerung und zu den anfallenden Gebühren an. Insgesamt führt die Fefsi in einem Musterprospekt 14 Punkte auf. Für Anleger ist eine solche kompakte Information allemal besser als der bislang übliche und in der Regel nicht nur umfangreiche, sondern auch schwer verständliche ausführliche Verkaufsprospekt. So gehören im Idealfall alle beteiligten Seiten zu den Gewinnern der neuen Regelung: Experten begrüßen aus Sicht der Anleger eine verbesserte Transparenz und aus Sicht der Fondsanbieter Kosteneinsparungen durch einen niedrigeren Materialaufwand.
Positive Reaktionen nachvollziehbar
Darüber hinaus ist aus Sicht der Fondsbranche auch die Zusammenführung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und des Auslandsinvestmentgesetzes in ein gemeinsames Investmentgesetz auf den ersten Blick ebenso erfreulich wie die Zusammenfassung aller steuerlichen Regelungen in einem Investmentsteuergesetz. Auf den zweiten Blick könnte sich aber zeigen, daß statt einer Vereinfachung lediglich die Gesetzbücher dicker werden.
Insgesamt gesehen sind die positiven Reaktionen auf den Referentenentwurf aus der Fondsbranche nachvollziehbar. Im Gegensatz zu den früheren Erfahrungen mit der rot-grünen Bundesregierung wurden bei der Erarbeitung kaum handwerkliche Fehler gemacht. Es bleibt die Frage, wieviel von dem Gesetzentwurf bis zum 28. November übrigbleibt. An diesem Tag soll der Bundesrat über die tatsächliche Fassung des neuen Investmentgesetzes entscheiden.
Steffen Uttich Jahrgang 1970, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Immobilienteil.
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